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coinad

4/12/26

 (Transplantationsgesetz) die Hirntodfeststel­

lung nach den Richtlinien der BÄK (Bundesärztekammer) als

verpflichtende Voraussetzung einer Organentnahme gefor­

dert ist.

Die zweite Voraussetzung ist die Zustimmung zu einer

Organspende. Über die seit dem Jahr 2012 im Transplanta­

tionsgesetz festgelegte Entscheidungslösung wird jeder Bun­

desbürger nach Vollendung seines 16. Lebensjahres im Ab­

stand von zwei Jahren von seiner gesetzlichen oder privaten

Krankenkasse zur Organ- und Gewebespende informiert und

erhält mit diesen Unterlagen einen Organspendeausweis, um

seine Entscheidung zu dokumentieren. Mit diesem Ausweis

kann jeder Bürger in eine Organentnahme einwilligen, ihr

widersprechen oder die Entscheidung einer namentlich be­

nannten Person seines Vertrauens übertragen. Eine Ver­

pflichtung zu einer Entscheidung besteht nicht.

Gibt es keinen schriftlich dokumentierten Willen des Ver­

storbenen über einen Organspendeausweis oder ein anderes

Dokument, wie z. B. eine Patientenverfügung, werden die An­

gehörigen des Verstorbenen befragt, ob ihnen eine Willenser­

klärung bekannt ist. Die Angehörigen werden nach dem ge­

äußerten Willen oder, falls dieser nicht bekannt ist, nach dem

mutmaßlichen Willen des Verstorbenen befragt. Sie dürfen

nur dann eine Entscheidung für ihren Angehörigen treffen,

wenn sie in den letzten zwei Jahren zu ihm Kontakt hatten.

Inhalt und Ergebnis dieses Gesprächs werden aufgezeichnet

und dieses Dokument wird der Krankenakte hinzugefügt. Bei

einer Ablehnung der Organspende werden die intensivmedi­

zinischen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der HerzKreislauf-Funktion beendet. Dies ist ebenfalls so, wenn keine

Erklärung des Verstorbenen zu einer Organspende vorliegt

und es keine entscheidungsberechtigten Angehörigen gibt. Es

findet dann keine Organspende statt.

Eine weitere rechtliche Voraussetzung bei ungeklärter

oder nicht natürlicher Todesursache, ist die staatsanwaltliche


Freigabe des Leichnams. In diesen Fällen muss nach Kontakt

zur zuständigen Ermittlungsbehörde durch die jeweilige

Staatsanwaltschaft eine Freigabe zur Organentnahme erteilt

werden. Gibt die zuständige Staatsanwaltschaft den Leichnam

nicht für eine Organspende frei, darf keine Organentnahme

durchgeführt werden. Die intensivmedizinischen Maßnah­

men zur Aufrechterhaltung der Herz-Kreislauf-Funktion

werden in diesem Fall ebenso beendet.


Organspendebezogener Kontakt zur DSO

Der behandelnde Arzt kann jederzeit bei sich anbahnenden

klinischen Zeichen des Hirntods Kontakt zur Koordinie­

rungsstelle aufnehmen. Neben der Klärung der rechtlichen

Voraussetzungen findet ein Abwägen medizinischer Fragen

statt. Dies umfasst die Eignung einzelner Organe oder Organ­

systeme sowie die Besprechung von Risikofaktoren und Schä­

digungen in Hinsicht auf die Übertragbarkeit der Organe für

Patienten auf der Warteliste.


Organprotektive Maßnahmen

Die anschließenden konsequenten organprotektiven Inten­

sivmaßnahmen beim Organspender sind der erste Schritt zur

erfolgreichen Behandlung der Empfänger. Funktionelle Schä­

den und Verluste der zur Transplantation vorgesehenen Or­

gane müssen vermieden und eine optimale Organfunktion

zum Zeitpunkt der Entnahme sichergestellt werden. Das Be­

handlungsregime muss den pathophysiologischen Verände­

rungen nach Ausfall zentraler Regulationsmechanismen

Rechnung tragen, um negative Auswirkungen auf die Funk­

tion der Organe zu vermeiden.


Empfängerschutz

Die gesundheitlichen Risiken der Organempfänger sollen so

gering wie möglich gehalten werden. Neben der Anamnese

des Organspenders stellt eine Reihe von notwendigen Unter­

suchungen den Empfängerschutz sicher. Dies sind:

44Laboruntersuchungen,

44Infektionsdiagnostik,

44Funktionsuntersuchungen der Organe.

Während des gesamten Organspendeprozesses können ana­

mnestisch erhobene Diagnosen und/oder aktuelle Untersu­

chungs- und Laborergebnisse zu einem Ausschluss bestimm­

ter Organe oder zu einem kompletten Abbruch der Organ­

spende führen.

Beispiele für den Ausschluss einzelner Organe sind:

44Diabetes mellitus: Ausschluss des Pankreas,

44terminale Niereninsuffizienz: Ausschluss der Nieren.

Beispiele für den kompletten Abbruch der Organspende sind

aktuelle Kontraindikationen wie:

44nicht kurativ behandelte Malignome (anamnestisch oder

akut),

44HIV,

44nicht behandelbare Infektionen (Tollwutinfektion,

Creutzfeldt-Jakob),

44therapierefraktäre Sepsis.


435

19.4 · Die Operation zur Entnahme von Organen


Alle aufgeführten Maßnahmen dienen dem Schutz des Or­

ganempfängers vor übertragbaren Erkrankungen durch den

Organspender.

19.4


Die Operation zur Entnahme

von Organen


Die Voraussetzung für die Planung und Durchführung einer

Entnahmeoperation in einem Krankenhaus ist die Meldung

des Organspenders an die Vermittlungsstelle Eurotransplant

und die erfolgreiche Vermittlung der gemeldeten Organe an

die Empfänger auf der Warteliste. Vor der Meldung an Euro­

transplant (ET) muss die Erfassung aller rechtlich und medi­

zinisch relevanten Daten, die für eine Organspende und Or­

ganvermittlung notwendig sind, erfolgen. Diese Datenerfas­

sung wird durch einen Mitarbeiter der Koordinierungsstelle

(Koordinator) der Deutschen Stiftung Organtransplantation

(DSO) auf der Intensivstation des Krankenhauses durchge­

führt. Die Daten umfassen:

44Protokolle der abgeschlossenen Diagnostik zur Feststel­

lung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls nach der

Richtlinie der Bundesärztekammer,

44Todesbescheinigung,

44Dokumentation des Einverständnisses zur Organ­

spende,

44bei nicht natürlicher oder ungeklärter Todesursache:

Freigabe des Leichnams durch die zuständige Staatsan­

waltschaft,

44Anamneseerhebung des Organspenders,

44Dokumentation des aktuellen Krankheitsgeschehens seit

Aufnahme ins Krankenhaus: Diagnosen, Medikation,

Monitoringparameter,

44Funktionsdiagnostik zur Beschreibung der Organ­

funktionen,

44Blutgruppe des Organspenders,

44kumulierte Laborwerte,

44virologische Untersuchung (über DSO).

Ist diese Erfassung abgeschlossen, wird durch den anwesen­

den Koordinator der DSO und die verantwortlichen Mitar­

beiter des Krankenhauses (Anästhesie, OP) in gemeinsamer

Abstimmung ein Zeitpunkt für den Beginn der Entnahme­

operation festgelegt. Der notwendige Zeitumfang der Organ­

vermittlung durch ET bestimmt hauptsächlich den Zeitpunkt

des OP-Beginns. Bei einer rein abdominellen Organentnah­

me sind dies drei Stunden, bei Vermittlung von thorakalen

und abdominellen Organen sind dies etwa sechs Stunden bis

zum Hautschnitt. Der geplante OP-Beginn wird zusammen

mit den o. g. Daten an Eurotransplant übermittelt. Bei der

Planung des Zeitpunkts werden OP-Kapazität der Klinik,

Umfang der geplanten Entnahme, medizinische Faktoren

und die Wünsche der Angehörigen des Organspenders eben­

falls berücksichtigt.

Erst nach dieser Meldung an Eurotransplant beginnt die

Suche nach möglichen Organempfängern und die Informa­

tionsweitergabe an die Transplantationszentren durch ET.


Falls es eine Veränderung des ursprünglichen Zeitplans gibt,

wird dies durch den Koordinator der DSO mit den Mitarbei­

tern der Klinik besprochen und abgestimmt. Änderungen

können sich sowohl durch klinikinterne Faktoren ergeben

(z .B. fehlende OP-Kapazität, Kreislaufinstabilität des Spen­

ders), als auch durch externe Faktoren (z. B. Verlängerung der

Organvermittlung, logistische Probleme) entstehen.

Wichtig für alle Beteiligten ist dabei, die Kommunika­

tionswege festzulegen und die Ansprechpartner auf dem ak­

tuellen Stand zu halten. Bei einer Entnahmeoperation werden

nur Organe entnommen, für die ein Einverständnis zur Ent­

nahme vorliegt und für die es einen durch ET vermittelten

Empfänger gibt. Liegt kein Einverständnis vor oder ist kein

geeigneter Empfänger ermittelbar, verbleibt das Organ im

Körper des Verstorbenen.

19.4.1


OP-Vorbereitung


OP-Personal

Alle relevanten Informationen zur Entnahmeoperation wer­

den zwischen dem anwesenden Koordinator und den Mitglie­

dern des OP-Teams vorbesprochen. Aus der OP-Abteilung

sind ein Mitarbeiter des OP-Teams zum Instrumentieren der

Operation und ein Springer erforderlich. Die Besprechung

mit dem Koordinator der DSO vor der Einschleusung des

Organspenders umfasst:

44Informationen zur Feststellung des Todes und der

­Einwilligung zur Organspende,

44Informationen zu Wünschen und Festlegungen der

­Angehörigen,

44ggf. staatsanwaltliche und rechtsmedizinische Auflagen,

44Überblick zur Organvermittlung,

44zeitlicher Ablauf der Entnahmeoperation,

44Informationen zu den erwarteten Entnahmeteams:

55was bringen die Teams an Material mit?

44Informationen zu benötigtem Material und OP-Sieben

aus der Klinik,

44Vorgehen am Ende der Entnahme-OP,

44postoperative Versorgung des Verstorbenen.

Die Operation sollte möglichst in einem ausreichend großen,

gut erreichbaren Operationssaal stattfinden, der mit einem

entsprechenden Vorbereitungs- oder Einleitungsraum ausge­

stattet ist. Da es möglich ist, dass bei einer Multiorganentnah­

me bis zu vier externe chirurgische Teams mit Entnahmema­

terial in den OP kommen, ist entsprechend viel Platz im OP

und in den Vorräumen des OP-Saals von großem Vorteil für

den Ablauf der Operation.


OP-Siebe und Material

Das Entnahmeteam bringt meist folgende Instrumente mit

(. Abb. 19.4, . Abb. 19.5):

44Sperrer abdominal,

44Sperrer thorakal,

44Sternummeißel und Hammer sowie

44evtl. Gefäßsieb, Gefäßklemmenset.


19


436


Kapitel 19 · Organspende und Transplantation


..Abb. 19.6 Vorbereiteter OP-Saal zur Entnahmeoperation. (Mit

freundlicher Genehmigung des Universitätsklinikums Knappschaftskrankenhaus Bochum)


..Abb. 19.4 Abdomineller Sperrer. (Mit freundlicher Genehmigung

des Universitätsklinikums Knappschaftskrankenhaus Bochum)


Das Krankenhaus stellt folgende Instrumente zur Verfü­

gung:

44Grundsieb, Laparotomiesieb, (evtl. Gefäßsieb),

44zwei Sauger (ein Siebsauger) mit 15–20 L Kapazität,

44Instrumententische nach dem Standard der Entnahme­

klinik,

441–2 sterile Tische für die Nachpräparation und Ver­

packung der Organe,

442–4 große Schüsseln (nicht gewärmt).

Den vorbereiteten OP-Saal zur Entnahmeoperation zeigt


. Abb. 19.6.


a


19


Benötigte Mitarbeiter bei einer Explantation im OP sind:

44Intern:

55Anästhesie: Anästhesist und Anästhesieassistenz,

55OP-Team (OTA/OP-Pflege): Instrumentant und

Springer;

44Extern:

55Team für die abdominelle Entnahme (2–3 Ärzte +

Perfusionist),

55Team für die Herzentnahme (1–2 Ärzte +

Perfusionist),

55Team für die Lungenentnahme (1–2 Ärzte +

Perfusionist),

55ggf. Team für die Entnahme des Dünndarms

(1–2 Ärzte + Perfusionist),

55Koordinator der DSO.


Das Entnahmeteam


b

..Abb. 19.5a, b Entnahmesieb. (Mit freundlicher Genehmigung des

Universitätsklinikums Knappschaftskrankenhaus Bochum)


Das mitgebrachte Material eines Teams umfasst die notwen­

digen Medikamente, Konservierungslösungen, sterile Verpa­

ckungen/Einmalmaterialien und Transportboxen für das je­

weilige Organ. Der Operateur ist am Situs für die Beurteilung

des Organs, für die vorbereitende Präparation und Entnahme

des Organes/der Organe zuständig. Der Perfusionist eines

Teams ist im unsterilen Bereich für die Vorbereitung der spe­


437

19.4 · Die Operation zur Entnahme von Organen


zifischen Konservierungslösung, der dazugehörigen Spülsys­

teme und die Durchführung der Perfusion (Durchspülen des

Organs mit 4°C kalter Konservierungslösung) des Organs/der

Organe verantwortlich. Die notwendigen Materialien werden

durch den Perfusionisten an den instrumentierenden Mitar­

beiter des OP-Teams abgegeben. Nach Entnahme des Organs

und steriler Verpackung durch den Operateur, nimmt der

Perfusionist das jeweilige Organ entgegen und verpackt das

Organ in einer Transportbox.

Das abdominelle Entnahmeteam besteht in Deutschland

aus Ärzten eines regionalen Transplantationszentrums aus

der Nähe des Krankenhauses, in dem die Entnahme stattfin­

det. Diese Ärzte führen, unabhängig von der vorherigen Ver­

mittlung der abdominellen Organe, die Explantation im Auf­

trag der DSO aus.

Die Teams für die thorakale Organentnahme kommen

aus den Zentren, in denen sich die jeweiligen Empfänger

­befinden. Durch internationale Zusammenarbeit im Euro­

transplant-Bereich ist es möglich, dass die Entnahme­

teams für Herz, Lunge oder Dünndarm aus dem Ausland

kommen.

Vor der Organentnahme

55 Verantwortlich für den gesamten Prozess und

den Ablauf der Entnahme ist der Koordinator der

DSO. Verantwortlicher Operateur ist der Leiter

des abdominellen Entnahmeteams.

55 Ein Team-Time-Out anhand der «Sicherheits-Checkliste Organentnahme» der DSO findet vor dem

­OP-Beginn statt. Dies umfasst:

–– Bestätigung der Spenderidentität,

–– Protokolle der Todesfestellung und Todes­

bescheinigung,

–– Einverständnis zur Organentnahme,

–– Blutgruppe des Organspenders,

–– virologische Befunde,

–– Funktionsdiagnostik und

–– Laborwerte.

55 Erst nach dieser gemeinsamen Überprüfung und der

Unterschrift des Anästhesisten, der chirurgischen

Teamleiter und des Koordinators auf der SicherheitsCheckliste beginnt die Entnahmeoperation.


Das Anästhesieteam

Die Aufgaben des Anästhesieteams bestehen in Übernahme

des Organspenders von der Intensivstation und den Trans­

port in den OP. Hier ist die Kreislaufstabilisierung und Be­

atmung bis zur Perfusion der Organe erforderlich.

Zur Abschirmung von spinalen Reflexen und vegetativen

Reaktionen im Rahmen der Entnahmeoperation ist die Gabe

von Opioiden und Relaxanzien indiziert.

Dies stellt keine Narkose dar, da das Gehirn als Zielorgan

der Narkose in seiner Funktion nicht mehr existiert. Bei einer

Herzentnahme muss durch die Anästhesie evtl. der ZVK

­zurückgezogen werden. Bei einer Lungenentnahme ist das


Weiterführen der Beatmung und die Zusammenarbeit mit

dem Lungenteam bis zum Absetzen der Trachea und der Ent­

nahme der Lunge erforderlich.

19.4.2


Ablauf der Entnahmeoperation


Der Ablauf einer (Multi)organentnahme beginnt mit der

Hautdesinfektion und sterilen Abdeckung. Die Operation er­

folgt in Rückenlage mit Auslagerung beider Arme. Besonder­

heiten, die sich durch Voroperationen (z. B. Drainagen, Sto­

mata), Verletzungen oder Vorerkrankungen ergeben, werden

vor Beginn der Hautdesinfektion und Abdeckung mit dem

Leiter des abdominellen Entnahmeteams besprochen. Je nach

Umfang der geplanten Entnahme wird abdominell (Sym­

physe bis Mamillen) oder abdominell und thorakal (Sym­

physe bis Jugulum) desinfiziert und abgedeckt. Die sterile

Abdeckung richtet sich nach den Standards der Entnahme­

klinik in Abstimmung mit dem Leiter des abdominellen

Teams. Durch das abdominelle Team erfolgen dann der Haut­

schnitt und die vorbereitende Präparation.

Bei einer rein abdominellen Organentnahme wird oft nur

eine mediane Laparotomie durchgeführt. Bei einer geplanten

Entnahme von thorakalen und abdominellen Organen erfolgt

eine mediane Laparotomie und Sternotomie.

Die vorbereitende Präparation umfasst die Inspektion

des gesamten Situs mit der Identifikation und Beurteilung

von:

44Tumorzeichen, Entzündungszeichen, Verletzungen,

­Hämatomen, Ödemen,

44anatomischen Besonderheiten,

44makroskopische Organqualität,

44Identifikation und Präparation der relevanten Organund Gefäßstrukturen,

44ggf. Entnahme von Biopsien (histopathologische Unter­

suchung durch DSO),

44Übermittlung makroskopischer Befunde an Empfänger­

zentren.

Die thorakalen Entnahmeteams treffen, nachfolgend zu dem

abdominellen Team, etwa 45–60 Minuten später im OP ein.

Nach der vorbereitenden abdominellen Präparation erfolgt

die thorakale Präparation durch die jeweiligen Teams. Durch

das Lungenteam wird meist noch eine Bronchoskopie durch­

geführt, bevor der Operateur das Organ im OP-Situs beurteilt

und zur Entnahme vorbereitet.

j

jVorbereitende Präparation Herz


44Eröffnung des Perikards,

44Beurteilung der Organqualität (Kontraktionsverhalten,

Größe, Beschaffenheit der Koronarien),

44Präparation und Anschlingen der V. cava superior,

44Präparation der Aorta ascendens,

44Kanülierung der Aorta ascendens und Vorbereitung

des Perfusionssystems für das Herz inkl. der Abgabe der

notwendigen sterilen Materialien an den Instrumentie­

renden.


19


438


Kapitel 19 · Organspende und Transplantation


j

jVorbereitende Präparation Lunge


44Eröffnung der Pleura beidseits,

44Suche nach Minderventilationsarealen,

44evtl. Recruitment-Manöver (Inspiration zur Verbesse­

rung der Oxygenierung),

44ggf. weitere intraoperative Blutgasanalysen aus Pulmo­

nalvenen,

44Beurteilung der Organqualität (Emphysem, Lungen­

gewicht, Kontusion, Infektion),

44Präparation des Truncus pulmonalis, bzw. der Aa. pul­

monales,

44Freilegung und Anschlingen der Trachea mindestens

4 cm oberhalb der Carina tracheae,

44Kanülierung des Truncus pulmonalis und Vorbereitung

des Perfusionssystems für die Lunge inkl. der Abgabe der

notwendigen sterilen Materialien an den Instrumentie­

renden.


..Abb. 19.7 Vorbereitete Schüsseln mit Eis und Spüllösung im Back­

table-Bereich. (Mit freundlicher Genehmigung der DSO)


j

jVorbereitende Präparation abdominal


44Freilegung und Anschlingen der infrarenalen Aorta, der

Aortenbifurkation und der Aa. femorales,

44Freilegung und Anschlingen der Aorta descendens ober­

halb des Truncus coeliacus,

44Freilegung des Leberhilus und Anschlingen der Pfort­

ader,

44Freilegung und Anschlingen der renalen Gefäße und der

Ureter beidseits,

44Freilegung infrarenale V. cava,

44Kanülierung der infrarenalen Aorta abdominalis oberhalb

der Aortenbifurkation (selten Kanülierung einer Femoral­

arterie) und Vorbereitung des Perfusionssystems für die

abdominelle Perfusion inkl. der Abgabe der n

­ otwendigen

sterilen Materialien an den Instrumentierenden.


19


Vor der Perfusion der Organe werden auf den zusätzlich vor­

bereiteten sterilen Tischen (sog. Backtable-Bereich; . Abb.

19.7) die sterilen Schüsseln mit der mitgebrachten gekühlten

NaCl 0,9%- oder Ringer-Lösung befüllt. In diese Lösung wird

zusätzlich steriles Eis eingebracht, welches vorher durch die

Mitarbeiter des Teams in Form von gefrorenen, steril ver­

packten NaCl-0,9%-Beuteln angegeben wird. Die Vorberei­

tung der Lösung und das Zerkleinern des gefrorenen Eises

erfolgt durch ein Mitglied des Entnahmeteams (. Abb. 19.8).

Die vorbereitete eiskalte Lösung dient zuerst zur direkten

Kühlung der Organe im OP-Situs während der Perfusion der

Organe. Im weiteren Verlauf werden die Organe nach der

Entnahme in diese mit Eiswasser gefüllten Schüsseln gelegt,

bis sie verpackt werden können.


Perfusion der Organe

Die Perfusion ist das Durchspülen der Organe mit einer spe­

zifischen, gekühlten Konservierungslösung. Die verwendeten

Lösungen unterscheiden sich in ihrer Anwendung für das

jeweilige Organ. Bei Entnahme von Herz, Lunge und abdomi­

nellen Organen werden im unsterilen Bereich die entspre­

chenden Perfusionslösungen vorbereitet und durch Anrei­

chen des jeweiligen Perfusionssystems aus dem sterilen Be­


..Abb. 19.8 Sterile Schüssel, Perfusionssystem und Beutelset zur

­Organverpackung. (Mit freundlicher Genehmigung der DSO)


reich verbunden. Danach werden die Systeme entlüftet und

mit den eingebrachten Perfusionskanülen verbunden. Dies

geschieht in Zusammenarbeit von Perfusionist und Opera­

teur des jeweiligen Teams.

j

jAblauf der Perfusion


44Heparingabe: 300 IE/kg KG intravenös ca. 3 min

vor ­Beginn der Perfusion durch die Anästhesie nach

­Abstimmung mit den anwesenden Teams;

44Ligatur der rechten und linken A. iliaca communis;

44Crossclamp:

55Abklemmen der Aorta ascendens vor dem Abgang

des Truncus brachiocephalicus,

55Abklemmen der Aorta infradiaphragmal oberhalb

des Truncus coeliacus.

44Paralleler Start der abdominellen, aortalen und thora­

kalen Perfusion für Herz und Lunge.

44Entlastung des venösen Kreislaufs:

55thorakal über Inzision des rechten Vorhofs und des

linken Herzohrs,

55abdominell über Inzision der V. cava inferior infra­renal.

44Verschluss der V. cava inferior unterhalb der Entlas­

tungsinzision.


439

19.4 · Die Operation zur Entnahme von Organen


..Abb. 19.9 Backtable-Präparation einer Niere. (Mit freundlicher Genehmigung der DSO)


In diesem Moment ist eine hohe Saugerkapazität unbedingt

erforderlich. Die Menge an Perfusionslösungen beträgt bei

einer Multiorganentnahme gesamt ~15–20 L. Dazu kommt

das vorher vorbereitete Eiswasser zur topischen Kühlung der

Organe im OP-Situs und das ausgespülte Blut aus den Orga­

nen. Die gesamte Menge kann ~20–25 L in 10–15 min be­

tragen.


Entnahme der einzelnen Organe

Die nachfolgende Entnahme der Organe richtet sich nach der

Ischämietoleranz der einzelnen Organe. Bei einer Multior­

ganentnahme werden zuerst thorakal das Herz und dann die

Lunge entnommen. Das abdominelle Team wartet in diesem

Zeitraum bis thorakale Entnahme abgeschlossen ist. Die tho­

rakalen Teams verlassen nach Entnahme und Verpackung des

Organs den OP sofort, damit die Ischämiezeiten der thoraka­

len Organe möglichst kurz bleiben.

j

jVerpackung der Organe


Die Verpackung der Organe erfolgt in drei sterilen Plastik­

beuteln. Diese Verpackungssets werden intraoperativ vor der

Entnahme steril für jedes Organ angereicht. In den ersten

Beutel kommt das jeweilige Organ mit der entsprechenden

Perfusionslösung. Dieser Beutel wird mit Bändern aus diesem

Set verschlossen und in den zweiten Beutel gelegt. Der zwei­

te Beutel wird mit gekühlter NaCl 0,9% oder Ringer-Lösung

befüllt und wiederum verschlossen in den dritten Beutel ge­

legt. Nach Verschluss des dritten Beutels gibt der Operateur

das verpackte Organ aus dem sterilen Bereich an ein Mitglied

seines Teams ab, der das Organ in einer mit Flockeneis gefüll­

ten Box für den Transport vorbereitet.

Wenn die thorakalen Teams Herz und Lunge entnommen

haben, wird durch das abdominelle Team die Entnahme der

Bauchorgane fortgesetzt. Die Entnahme erfolgt in der Rei­

henfolge: Leber – Pankreas – Nieren.

Die sehr seltene Entnahme des Dünndarms zur Trans­

plantation erfolgt entweder parallel zur thorakalen Entnahme

oder sogar noch vor der Entnahme von Herz und Lunge in

Absprache mit den beteiligten Entnahmeteams.

Nachdem die Organe entnommen sind, wird durch ein

Mitglied des abdominellen Teams die sogenannte Backtable-


..Abb. 19.10 Verpackung eines Organs. (Mit freundlicher Genehmigung der DSO)


Präparation und Verpackung der Organe durchgeführt


(. Abb. 19.9 und . Abb. 19.10). Dies umfasst eine Nachprä­

paration relevanter Organ - und Gefäßstrukturen, evtl. noch­

malige Spülung des Organs mit Perfusionslösung, Beurtei­

lung der Organ- und Perfusionsqualität, Beschreibung der

Gefäßversorgung und anatomischen Besonderheiten des ein­

zelnen Organs. Diese gesammelten Informationen werden

durch den Koordinator der DSO im sog. «Organreport»

­dokumentiert, der obligat für jedes Organ mit dem Organ

zusammen verschickt wird.

Die verpackten Organe werden zur Identifikation von

­außen am dritten Beutel mit der (anonymen) ET-Nummer

des Organspenders und der anatomischen Zuordnung (z. B.

rechte Niere) markiert. Während der Phase der Nachpräpara­

tion und Verpackung durch den Operateur werden durch den

zweiten Operateur des abdominellen Teams iliakal Arterien

und Venen entnommen. Diese Gefäße werden ggf. aufgeteilt

und mit Pankreas und Leber mitgegeben. Diese mitgegebe­

nen Gefäße dienen bei der Implantation der Organe zur evtl.

notwendigen Verlängerung bei der Anastomosierung der

­ efäßversorgung.

G

Alternativ zu der vorher beschriebenen hypothermen Or­

gankonservierung gibt es erste klinische Studien zur normo­

thermen, maschinellen Organkonservierung. Dies umfasst

insbesondere die Vorbereitung des Perfusionsgerätes und die

Verbindung des jeweiligen Organs mit dem Konservierungs­

system im Operationssaal.

Nach der Entnahme der Gefäße wird der Operationszu­

gang durch das abdominelle Team versorgt. Ein mehrschich­


19


440


Kapitel 19 · Organspende und Transplantation


tiger Wundverschluss wird durchgeführt. Falls der Thorax

eröffnet wurde, wird der knöcherne Teil zuerst mit kräftigem

Nahtmaterial oder Drahtcerclagen adaptiert. Nachfolgend

wird die Operationswunde peritoneal, subkutan und kutan

unter Anwendung der üblichen Nahttechniken verschlossen.

Am Verstorbenen werden dann alle Zugänge, Drainagen

und Katheter entfernt und mit einem adäquaten Wundver­

band versorgt. Der Körper wird gesäubert und von Rückstän­

den der Hautdesinfektion befreit. Evtl. verbliebene Klebstoff­

reste von Wundauflagen oder Katheter- und Tubusfixierun­

gen werden entfernt. Die Operationswunde wird mit einem

Wundverband nach Standard der Klinik abgedeckt.

Nachdem die komplette Versorgung des Verstorbenen

­abgeschlossen ist, bestätigen der verantwortliche Entnahme­

chirurg, das beteiligte OP-Personal und der DSO-Koordi­

nator den fachgerechten Wundverschluss, die Säuberung

und Versorgung des Verstorbenen sowie die Entfernung von

­Kathetern und Zugängen mit ihrer Unterschrift auf der

­Sicherheits-Checkliste der DSO.


??Fragen zur Wiederholung zu 7 Kap. 19


>>Eine Ausnahme stellt die Beschlagnahmung des Ver-


Deutsche Stiftung Organtransplantation (2016) Leitfaden für die

­Organspende, 4. überarbeitete . Aufl. Frankfurt/Main

Hamilton D (2012) A History of Organ Transplantation. University of

Pittsburgh, ISBN 978-0-8229-4413-3

Opelz G (2011) CTS Collaborative Transplant Study, www.ctstransplant.

org

Reis F (2004) Die Organentnahme – notwendige Voraussetzung für eine

erfolgreiche Transplantation Intensiv 12: 229–235

Wirges U, Smit H, Meyer S, Wilhelm W (2013) Hirntoddiagnostik und

Organspende. In: Wilhelm W (Hrsg.) Praxis der Intensivmedizin,

2. Aufl. Springer, Heidelberg Berlin

Wissenschaftlicher Beirat der Bundesärztekammer (2015) Richtlinie

gemäß § 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 TPG für die Regeln zur Feststellung des

Todes nach § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 TPG und die Verfahrensregeln zur

Feststellung des endgültigen, nicht behebbaren Ausfalls der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms nach

§ 3 Abs. 2 Nr. 2 TPG, Vierte Fortschreibung. Deutsches Ärzteblatt

30. März 2015 DOI: 10.3238/arztebl.2015.rl_hirnfunktionsausfall_01

Wunderlich H (2011) German Procurement Guidelines. Transplant International 24: 733–757 (http://onlinelibrary.wiley.com/

doi/10.1111/j.1432-2277.2011.01266.x/pdf )


storbenen durch die Staatsanwaltschaft/Rechtsmedizin dar. Hier kann es vorkommen, dass alle Zugänge,

Drainagen und Katheter zum OP-Ende belassen werden müssen.


19


Eine adäquate Versorgung des Verstorbenen erfolgt dann

ohne die Entfernung der genannten Fremdmaterialien. Da­

nach wird der Verstorbene in vorher besprochener Art entwe­

der in geeignete Räumlichkeiten (Intensivstation, Verabschie­

dungsraum) gebracht, in denen die Angehörigen sich von

dem Verstorbenen verabschieden können, oder der Verstor­

bene wird in die Prosektur/Pathologie der Klinik gebracht.

Der Koordinator der DSO unterstützt das Klinikpersonal bei

der postoperativen Versorgung und dem Transport.

Die erfassten OP-Daten werden dann zum Ende der OP

durch den Koordinator der DSO an Eurotransplant übermit­

telt. Parallel dazu werden die Organe, durch die DSO organi­

siert, in die entsprechenden Transplantationszentren der

Empfänger transportiert.

Nach einer Organentnahme in einer Klinik besteht die

Möglichkeit einer Nachbesprechung des gesamten Ablaufs

mit dem DSO-Koordinator. In jedem Fall wird das beteiligte

Personal des Krankenhauses mit einem Brief des Koordina­

tors über die Ergebnisse der Transplantation informiert. Die

Angehörigen des Organspenders erhalten ebenfalls einen

Brief, der eine Danksagung und Würdigung ihrer Entschei­

dung umfasst und sie in anonymisierter Form über den Ver­

lauf der Transplantationen informiert.


55 Welche zwei Voraussetzungen sind in Deutschland

für die Durchführung einer Organspende zwingend

erforderlich?

55 Welche internationale Organisation ist in Deutschland für die Vermittlung von Spenderorganen an die

Organempfänger zuständig?

55 Nennen Sie die an einer Vorbereitung und Durchführung einer Organtransplantation beteiligten Abteilungen und Bereiche in einem Krankenhaus.

55 Welche besonderen Maßnahmen zur Konservierung

der Organe werden während der Entnahmeoperation

durchgeführt?

55 Bitte nennen Sie mindestens fünf Allokationskrite­

rien, nach denen Organe während der Zuteilung an

die Empfänger vermittelt werden.


Literatur


Gesetzestext

Gesetz über die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen

(Transplantationsgesetz, TPG) «Transplantationsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 04.09.2007 (BGBl. I S. 2206), das

durch Artikel 5d des Gesetzes vom 15.07.2013 (BGBl. I S. 2423)

geändert worden ist»


441


Spezielle Aufgaben der

OTAs außerhalb des OPs

Inhaltsverzeichnis

Kapitel 20


Ambulanz bzw. Notfallaufnahme – 443


Maret Auerbach, Robert Buder, Jochen Kircheis,

Roskana Ressmann, Martina Stegers, Margret Liehn,

Gert Liehn

Kapitel 21


Endoskopie – 469


Silvia Maeting, Christine Besser

Kapitel 22


Zentrale Sterilgutversorgungsabteilung (ZSVA) oder

Aufbereitungseinheit für Medizinprodukte (AEMP) – 479


Klaus Dieter Harmel

Kapitel 23


Anästhesie – 495


Tobias Horlacher, Gert Liehn


III


443


Ambulanz bzw. Notfallaufnahme

Maret Auerbach, Robert Buder, Jochen Kircheis, Roskana Ressmann, Martina Stegers,

Margret Liehn, Gert Liehn


20.1


Zentrale Notaufnahme


20.1.1

20.1.2

20.1.3

20.1.4

20.1.5

20.1.6


Der erste Eindruck zählt – 444

Räumliche Voraussetzungen – 445


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