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coinad

4/12/26

 Mikroinstrumentarium (Mikroschere, Mikropinzette, Mikronadelhalter) gearbeitet. Eine Myrtenblattsonde und Hegar-Stifte

werden bereitgelegt. Die Blutstillung erfolgt nur bipolar! In

der Regel wird ein suprapubischer Katheter eingelegt und mit

einer Naht fixiert. Die Glans wird mit einem kräftigen Haltefaden versehen. Zur Stabilisierung der neu gebildeten Harnröhre wird immer ein Silikonkatheter (Boyle-Katheter) retrograd eingelegt und 1 cm über der Glans abgeschnitten.

j

jOP bei koronarer oder glandulärer Hypospadie


Bei der operativen Behebung der koronaren und glandulären

Form wird die Harnröhrenenge mit Hegar-Stiften gedehnt.

Dann erfolgt die zirkuläre Umschneidung des Meatus.

Für die glanduläre Form wird eine neue Urethra gebildet:

Operation nach Duckett (MAGPI = «meatal advancement

and glanuloplasty») oder nach Snodgrass. Dafür werden zwei

parallele Schnittführungen an der Mittellinie nach proximal

gesetzt und die Urethra nach proximal ausgelöst. Bei einem

geraden, gestreckten Penisschaft liegen keine derben Chordastränge vor, ein gebogener Penis muss operativ gestreckt werden (Chorda = Strang). Die Urethra wird soweit mobilisiert,

bis sie an die Harnröhrenmündung heranreicht. Über einen

transurethralen Silikon-Schienungskatheter wird die Naht

der Glans zweischichtig geführt. Zum Schluss erfolgt die Entfernung der hypertrophen, an der Unterseite gespaltenen Vorhaut. Der zirkuläre Wundverband wird mit einem SilikonGaze-Mull-Verband gestützt.

j

jOP bei penoskrotaler Hypospadie


Bei der penoskrotalen Form liegt immer eine ausgeprägte

Schaftkrümmung und Teilung des Skrotums vor. Nach der

Umschneidung der Urethralrinne wird der Penisschaft komplett zirkulär bis zur Schaftbasis ausgelöst. Dorsal wird das

innere Präputialblatt 2 mm proximal des Sulcus coronarius

durchtrennt. Zeigt es sich, dass eine Aufrichtung durch eine

Chordaresektion nicht ohne Durchtrennung der Urethralfurche möglich ist, wird diese in der Schaftmitte durchtrennt.

Erst danach gelingt durch eine weitere Chordaresektion eine

weitgehende Schaftaufrichtung. Zur Komplettierung wird

dorsal eine Faszienraffung durchgeführt (Modifikation nach

Nesbit). Eine artifizielle (künstliche) Erektion zeigt das Aufrichtungsergebnis.


Aus der dorsalen Präputialschürze wird ein rechteckiger,

gestielter Lappen freipräpariert, der über den zuvor urethral

eingeführten Silikon-Schienungskatheter tubularisiert wird

(es wird eine Art Tunnel um den Katheter genäht, fortlaufend

mit sehr dünnen Nähten), der Lappen wird umgeschlagen

und eingenäht.

Die Glans wird Y-förmig inzidiert, dabei wird die Ure­

thralfurche mittig vertieft und der tubularisierte Lappen im

Glansbereich eingenäht. Da für die Deckung in zweiter

Schicht jetzt kein dorsaler Subkutanlappen zur Verfügung

steht, wird von proximal das linke Skrotum subkutan präpariert und die Tunika vaginalis des linken Hodens freipräpariert, bis dieser Lappen als zweite Schicht zur Deckung fixiert

werden kann. Die überschüssige Vorhaut wird zur seitlichen

Hautdeckung genutzt. Zum Verband wird ein Salben-GazeMull-Verband angelegt.

18.2.13


Wilms-Tumor


Dieser angeborene, bösartige Tumor der Niere ist ein Tumor,

der drei Gewebearten betrifft, deshalb wird er Mischtumor

genannt. Die fünf Stadien dieses Tumors reichen von der Beschränkung auf eine Niere bis zum Stadium 5, wenn beide

Nieren betroffen sind und Fernmetastasen bestehen. Die betroffenen Kinder fallen meistens im Alter zwischen drei und

fünf Jahren durch einen vorgewölbten Bauch auf, der Tumor

ist bereits tastbar. Schmerzen, Übelkeit mit Erbrechen und

Fieber können manchmal begleitend sein. Häufig zeigen die

Kinder aber keine Symptome, sodass zum Zeitpunkt der

­Diagnose der Tumor weit fortgeschritten ist. Begleitende Erkrankungen sind manchmal Fehlbildungen der Harnröhre

oder des Auges, die Ursache ist unbekannt.

Die Verdachtsdiagnose wird über eine Sonographie und

ein MRT gesichert. Eine Knochenszintigraphie gibt Aufschluss über Metastasen im Skelettsystem. Der Wilms-Tumor

muss operativ entfernt werden, ansonsten ist die Prognose für

diese Kinder sehr schlecht. Um den Tumor zu verkleinern,

wird im Vorfeld der Operation eine Chemotherapie durchgeführt. Bei dem operativen Eingriff wird die Niere entfernt,

ggf., je nach Stadium, wird benachbartes Gewebe sowie

Lymphknoten in die Resektion einbezogen. Sind Fernmeta­

stasen vorhanden, wird postoperativ eine Chemotherapie

durchgeführt.

18.2.14


Hydrozephalus


Der Hydrozephalus, im Volksmund auch «Wasserkopf» genannt, bezeichnet eine Erweiterung der Liquorräume (Ven­

trikel, 7 Abschn. 15.1), sodass Hirngewebe verdrängt wird.

Diese Erkrankung kann angeboren oder erworben sein.

Wir unterscheiden den inneren (Hydrozephalus internus)

vom äußeren (Hydrozephalus externus) Hydrozephalus.

44Hydrozephalus internus: Die Abflusswege des Liquors

(Gehirnwasser) sind aufgrund angeborener Verschlüsse

durch Tumoren und Zysten nicht durchgängig und der


18


426


Kapitel 18 · Kinderchirurgie


Liquor, der ständig produziert wird, staut sich in den

Ventrikeln.

44Hydrozephalus externus: Überstandene Hirnhautentzündungen (durch Viren oder Bakterien) oder Blutungen

im Gehirn können zu einer Erweiterung des Raumes

­unterhalb der Arachnoidea (Spinngewebshaut) führen.

Stehen Bildung und Resorption des Liquors nicht in einem

ausgewogenen Verhältnis zueinander, kann es zu einem

­Hydrozephalus kommen, weil entweder zu viel Liquor ge­

bildet oder zu wenig resorbiert wird.

Bei Kindern wird der noch weiche, verformbare Schädel

ballonartig erweitert, die Stirn wölbt sich nach vorn. Entsteht

der Hydrozephalus, wenn die Schädelnähte schon verknöchert sind, steigt der Druck im Gehirn so massiv an, dass

Hirngewebe verdrängt wird. Die dann auftretenden Symp­

tome sind Kopfschmerzen, Erbrechen, Nackensteifigkeit und

Krampfanfälle.

Ist im Vergleich zum Körper der Kopf zu groß, beginnt

die Diagnostik primär mit dem regelmäßigen Messen des

Umfangs des Kopfs. Eine Ultraschalluntersuchung kann bei

Säuglingen über die offene Fontanelle erfolgen, später wird

eine CT oder MRT Aufschluss geben.

Ein Hydrozephalus muss korrigiert werden, um das Schädelwachstum zu normalisieren und um eine Schädigung des

Gehirngewebes durch den Druckanstieg zu vermeiden. Das

gelingt über eine operative Ableitung des ­Liquors über ein

Silikon-Schlauchsystem, entweder über eine Vene in den

rechten Herzvorhof oder in den intraperitonealen Raum.

Letzteres hat sich als Verfahren etabliert.

j

jVentrikulo-peritoneale Shuntanlage


18


Die Anlage eines ventrikulo-peritonealen Shuntsystems ist

ein Eingriff, der mit hohen Infektionsrisiken belastet ist.

­Deshalb sind die Kinder ständig einer Antibiotikaprophylaxe

ausgesetzt. Da Folgeoperationen zu erwarten sind, wird

der Eingriff latexfrei durchgeführt.

Um den Liquor aus einem Seitenventrikel in den Bauchraum ableiten zu können, benötigen wir ein Ableitungssystem, das einen Schlauch in den Ventrikel beinhaltet, wie auch

einen längeren Schlauch, der in den Bauchraum führt. Damit

es nicht zum Überlaufen des Systems kommt, enthält dieses

ein Ventil, das verhindert, dass gar kein Liquor mehr im Ventrikel verbleibt oder das abgeleitete Hirnwasser aus dem

Bauchraum zurückfließt.

>>Diese Operation muss unter absolut aseptischen


­Bedingungen erfolgen, deshalb an erster Stelle des

­Tagesprogramms.


Das Kind wird nach der Narkose auf dem Rücken gelagert,

der Kopf durch eine Gelrolle im Nacken leicht überstreckt

und nach links gedreht.

Wir bereiten neben dem Grundinstrumentarium die In­

strumente vor, die wir für eine Schädeleröffnung benötigen

(7 Kap. 15). Dabei ist zu bedenken, dass ein Trepan für einen

Säuglingsschädel nicht benötigt wird, ein Handbohrer mit

einem Rosenbohreransatz genügt. Wir benötigen eine Dura-


..Abb. 18.9 Ventrikelpunktionsnadel nach Cushing


schere und eine Ventrikelpunktionsnadel nach Cushing

(. Abb. 18.9). Mit einem Tunnellierungsinstrument kann der

Bauchschlauch unter der Haut zum Bauch gezogen werden.

Der Shunt wird erst steril bereitgestellt, wenn der Kopf und

der Bauch eröffnet sind.

>>Dabei ist zu beachten, dass das System keinesfalls mit


den Handschuhen angefasst werden darf, sondern ausschließlich mit Instrumenten, es nie auf der Haut abgelegt werden darf und nur feuchte Textilien zum Tupfen

benutzt werden dürfen.


Die Blutstillung erfolgt bipolar.

Nach der Hautdesinfektion und der sterilen Abdeckung

des Kopfs und des Bauchraums erfolgt das standardisierte

Team-Time-Out. Danach wird mit zwei Teams gleichzeitig

der Schädel über dem Seitenventrikel eröffnet und der Bauchraum unterhalb des Sternums. Hinter dem Ohr wird ebenfalls

eine Inzision durchgeführt. Nun wird das Shuntsystem angefordert und angereicht.

Am Schädel wird die Kalotte aufgebohrt, evtl. entstehende

Blutungen werden mit Knochenwachs gestillt (7 Kap. 15). Die

Dura wird in Form eines Kreuzes inzidiert. Mit der CushingNadel wird der Ventrikel punktiert und Liquor fließt ab. Der

Ventrikelkatheter wird statt der Nadel eingeführt. Nun wird

der Liquordruck gemessen und ein Milliliter zur bakteriologischen Untersuchung gewonnen. Das Ventil wird an den

Ventrikelkatheter angeschlossen. Der Bauchschlauch wird

subkutan hinter dem Ohr über den Hals in die Peritoneal­

höhle geleitet. Nun kann das Ventil mit dem Bauchschlauch

konnektiert werden, in einer Subkutantasche der Schädelhaut

platziert und der Peritonealraum verschlossen werden. Alle

Konnektionsstellen werden zusätzlich mir einer geflochtenen,

nichtresorbierbaren Ligatur gesichert.

??Fragen zur Wiederholung zu 7 Kap. 18


55 Was ist der Unterschied zwischen einer indirekten

und direkten Leistenhernie?

55 Welche Gewebearten können bei einer Leistenhernie

inkarzerieren?

55 Warum muss eine Fehllokalisation des Hodens operativ behoben werden?

55 Welches Instrumentarium kann man für das Absetzen

der Mesoappendix bereitstellen?

55 Was ist unter einem inneren und was unter einem

­äußeren Hydrozephalus zu verstehen?


427

Literatur


Literatur

Aschemann D (2009) OP-Lagerungen für Fachpersonal. Springer, Berlin

Heidelberg New York

Boemers T (2013) Bauchwanddefekte. In: von Schweinitz D, Ure B (Hrsg)

Kinderchirurgie. Springer, Berlin Heidelberg New York, S 558, Abb.

39.3 (DOI 10.1007/978-3-642-29779-3_39)

Harmsen G (1994) Operationsabläufe von A–Z. Blackwell, Berlin

Janneck C (1990) Kinderchirurgie für Krankenpflegeberufe, 4. Aufl.

Thieme, Stuttgart

Krettek C, Aschemann D (2005) Lagerungstechniken im Operations­

bereich. Springer, Berlin Heidelberg New York

Largiadèr F, Buchmann P, Metzger U, Säuberli H (1993) Checkliste Vis­

zerale Chirurgie. Thieme, Stuttgart

Liehn M, Steinmüller L, Döhler JR (2011) OP-Handbuch, 5.Aufl. Springer,

Berlin Heidelberg New York

Sauer H, Kurz R (1981) Checkliste Kinderchirurgie. Thieme, Stuttgart


18


429


Organspende

und Transplantation

Torsten Biel, Ulrike Wirges, Heiner Smit


19.1


Vom Heilversuch zur erfolgreichen ­

Behandlungsmethode – 430


19.1.1


Aktuelle Ergebnisse der Organtransplantation


19.2


Organvermittlung


19.2.1


Allokationskriterien ­(Zuteilungskriterien)


19.3


Organspende


19.3.1

19.3.2


Beginn einer krankenhaus­über­greifenden Therapiekette

Der Ablauf einer Organspende – 433


19.4


Die Operation zur Entnahme von Organen


19.4.1

19.4.2


OP-Vorbereitung – 435

Ablauf der Entnahmeoperation


Literatur


– 430


– 431

– 432


– 432


– 437


– 440


© Springer-Verlag GmbH Deutschland, ein Teil von Springer Nature 2018

M. Liehn et al. (Hrsg.), OTA-Lehrbuch

https://doi.org/10.1007/978-3-662-56183-6_19


– 435


– 432


19


Kapitel 19 · Organspende und Transplantation


430


»» Die Zukunft gehört denen, die die Möglichkeiten erkennen,

bevor sie offensichtlich werden. Oscar Wilde, 1854–1900


Lernziele

55 Die Auszubildenden können die Begriffe «Organspende»

und «Transplantationsmedizin» definieren. Sie kennen

die Möglichkeiten, die die Transplantationschirurgie bietet und verstehen die Aufgabe der DSO.

55 Sie kennen das Ziel des Transplantationsgesetzes.

55 Die Auszubildenden verstehen, nach welchen Kriterien

ein Organempfänger ausgesucht wird.

55 Sie wissen, unter welchen rechtlichen und medizinischen

Voraussetzungen ein Patient als Spender in Frage

kommt.

55 Die Auszubildenden kennen die Vorbereitung, den

­Ablauf und die Durchführung einer Operation zur Entnahme von Organen.


19.1


Vom Heilversuch zur erfolgreichen

­Behandlungsmethode


Von der Parole «La transplantation des organes est à l’ordre du

jour» («Die Transplantation von Organen steht auf der Tages­

ordnung») des Pariser Chirurgen Théodore Tuffier im Jahre

1907 bis zur erfolgreichen gleichzeitigen Transplantation

mehrerer Organe, einer großflächigen Gesichtspartie oder

von komplexen Bewegungsapparaten wie Arme und Hände,

sind etwa 100 Jahre vergangen. Schrittmacher dieses enor­

men medizinischen Fortschritts waren mutige Chirurgen,


Internisten, Immunologen, Pharmazeuten, Techniker und –

nicht zu vergessen – mutige Patienten, die oft ihre Erkran­

kung und deren Behandlung in den Dienst des medizinischen

Fortschritts gestellt haben. Und es war der uneingeschränkte

Wunsch der Gesellschaft, dass die Medizin diesen medizini­

schen Fortschritt in ihr Behandlungsspektrum integriert.

Notwendige Vorarbeiten für erfolgreiche Transplantatio­

nen waren:

441900: Blutgruppenbestimmung (Karl Landsteiner,

Wien);

441902: Technik der Gefäßnaht (Alexis Carel, Lyon);

441902: Erste experimentelle Arbeiten zur Implantations­

technik der Niere (Emerich Ullmann, Wien);

441906: Erster Behandlungsversuche am Menschen

durch die Transplantation einer Niere (Schwein, Ziege;

Mathieu Jaboulay, Lyon);

441942: Erste Beschreibung der «Abstoßung» körperfrem­

den Gewebes (Sir Peter Medawar, Birmingham).

Die Übertragung menschlicher Organe zur Behandlung

chronischer oder akuter Organversagen beginnt 1950 in

den USA und in Frankreich sowie 1963 in Deutschland

(. Abb. 19.1).

19.1.1


Aktuelle Ergebnisse

der Organtransplantation


Die ersten Transplantationen in den 1950er und 1960er Jah­

ren endeten, nach kurzer Initialfunktion, überwiegend töd­


Meilensteine der klinischen Organtransplantation


International Deutschland


Niere (USA, F)


Pankreas (USA)


Niere (B)


Herz-Lunge (USA)

Lunge (B)


Herz (M)


Dünndarm (KI)


19

1950


1963


1966


1967


1968


1969


1979


1983


Leber (BN) Pankreas (M)

Leber/Lunge (USA)


..Abb. 19.1


Herz (ZA)


Dünndarm (CAN)


Meilensteine der klinischen Organtransplantation (Mit freundlicher Genehmigung von H. Smit, DSO)


1985


19


431

19.2 · Organvermittlung


..Abb. 19.2 Ergebnisse der Organtransplantation (Aus: Collaborative

Transplant Study CTS, Heidelberg, mit

freundlicher Genehmigung der DSO)


All Transplants 1985-2011

100

90

80


Graft survival (%)


70

60

50

40

30


Kidney

Heart

Liver

Pancreas


n=360,201

n= 48,155

n= 73,828

n= 10,198


Heart-Lung

Lung


n= 2,341

n= 13,602


20

10

0


0


2


4

6

Post-transplant time (years)


lich, weil die akut einsetzende Immunreaktion gegen das

«fremde» Organ zum kompletten Funktionsverlust führte.

Allein die Transplantation der Niere unter eineiigen Zwillin­

gen konnte einen lang dauernden Erfolg erzielen. In dieser

Konstellation bleibt eine «Abstoßung» wegen der Gewebei­

dentität aus (1954: Lebendspende einer Niere, Boston USA,

Überleben des Empfängers 9 Jahre).

Die aktuellen guten Ergebnisse der Organtransplantation

(. Abb. 19.2) sind das Ergebnis einer breiten Palette immun­

suppressiver Medikamente. Dazu kommen verfeinerte chi­

rurgische Techniken, jahrelanger internationaler wissen­

schaftlicher Austausch und ein hoher klinischer Wissens­

stand bei der Interpretation des stationären und ambulanten

Verlaufs.

19.2


Organvermittlung


Das Transplantationsgesetz (TPG) von 2012 legt in § 12 Abs. 3

«Organvermittlung, Vermittlungsstelle» fest:


»» Die vermittlungspflichtigen Organe sind von der Vermittlungsstelle (Eurotransplant (ET), Leiden, Niederlande)

nach Regeln, die dem Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft entsprechen, insbesondere nach

Erfolgsaussicht und Dringlichkeit für geeignete Patienten zu vermitteln.


In § 16 «Richtlinien zum Stand der Erkenntnisse der medizi­

nischen Wissenschaft, Verordnungsermächtigung» steht in

Abs. 1:


8


10


»» Die Bundesärztekammer (BÄK) stellt den Stand der Er-


kenntnisse der medizinischen Wissenschaft in Richtlinien

fest für 5. «die Regeln zur Organvermittlung…»


Neu im TPG ist der Genehmigungsvorbehalt der Richtlinien

durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG).

In der Richtlinie der Bundesärztekammer zur Wartelis­

tenführung und zur Organvermittlung ist im Abschnitt «All­

gemeine Grundsätze für die Vermittlung postmortal gespen­

deter Organe» formuliert:

441. Grundlagen, medizinische Definitionen und Leitge­

danken

55a. Vermittlungspflichtige Organe …werden zur

­Transplantation in einem deutschen Transplantations­

zentrum gemäß dem …TPG-Richtlinien festgestell­

ten Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissen­

schaft …vermittelt. Dabei sind die Wartelisten der

Transplantationszentren für das jeweilige Organ als

bundeseinheitliche Warteliste zu behandeln. Die

Richtlinien sind für die Vermittlungsstelle (ET), die

Vermittlungsentscheidungen für die Transplanta­

tionszentren verbindlich.

55b. Die vermittlungspflichtigen Organe dürfen nur

–– gemäß den §§ 3 und 4 TPG [Zustimmung durch

den Verstorbenen oder seiner Angehörigen] ent­

nommen,

–– nach Vermittlung durch die Vermittlungsstelle (ET)

und

–– in dafür zugelassenen Transplantationszentren

transplantiert werden.


Kapitel 19 · Organspende und Transplantation


432


55c. Die Vermittlung muss insbesondere nach Erfolgs­

aussicht und Dringlichkeit erfolgen (§ 12 Abs. 3 Satz 1

TPG) und dem Grundsatz der Chancengleichheit ent­

sprechen. Der Chancengleichheit dient insbesondere,

dass die Wartelisten der Transplantationszentren für

das jeweilige Organ bei der Vermittlung als bundes­

einheitliche Warteliste zu behandeln sind (§ 12 Abs. 3

Satz 2 TPG).

55d. Kriterien des Erfolgs einer Transplantation sind die

längerfristig ausreichende Transplantatfunktion und

ein damit gesichertes Überleben des Empfängers mit

verbesserter Lebensqualität. Die Erfolgsaussichten

unterscheiden sich nach Organen, aber auch nach de­

finierten Patientengruppen.

55e. Der Grad der Dringlichkeit richtet sich nach dem

gesundheitlichen Schaden, der durch die Transplanta­

tion verhindert werden soll.

–– Patienten, die ohne Transplantation unmittelbar

vom Tod bedroht sind, werden bei der Organver­

mittlung vorrangig berücksichtigt.

–– Bei Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden

wird berücksichtigt, dass ihre Entwicklung ohne

Transplantation in besonderer Weise beeinträchtigt

oder anhaltend gestört wird.

55f. Chancengleichheit der Organzuteilung bedeutet

zum einen, dass die Aussicht auf ein vermitteltes Or­

gan insbesondere nicht von Wohnort, sozialem Status

oder dem Transplantationszentrum abhängen darf.

Zum anderen sollen schicksalhafte Nachteile mög­

lichst ausgeglichen werden. Dem dienen unter ande­

rem die Berücksichtigung der Wartezeit und die rela­

tive Bevorzugung von Patienten mit einer seltenen

Blutgruppe oder bestimmten medizinischen Merk­

malen wie seltene Gewebeeigenschaften und Unver­

träglichkeiten.

55g. Die Transplantationszentren sind verpflichtet, der

Vermittlungsstelle die für die Vermittlungsentschei­

dung und deren Auswertung benötigten Daten zu

übermitteln.

19.2.1


19


Allokationskriterien

­(Zuteilungskriterien)


Grundsätzlich sind folgende Kriterien für die Vermittlung

von Organen akzeptiert:

44Blutgruppe,

44Gewebetypisierung,

44Immunisierung,

44Sonderregelungen (Alter <16, ≥65),

44Konservierungszeit/Entfernung,

44Wartezeit,

44Dringlichkeit (Erkrankung),

44Organkombinationen,

44Größe/Gewicht,

44Länderbilanz.


Die Gewichtung dieser Kriterien ist bei den zu vermittelnden

Organen aus medizinischen Gründen unterschiedlich. Wäh­

rend die Gewichtung immunologischer Parameter (Gewebe­

typisierung, Immunisierungsgrad) bei der Niere stark bewer­

tet werden, steht bei den Organen wie Herz, Leber und Lunge

der Erkrankungsgrad deutlich im Vordergrund, weil ein tech­

nisches Bridgingsystem, wie die Dialyse beim Nierenversa­

gen, nicht zur Verfügung steht. Dieser Erkrankungsgrad wird

für die genannten Organe differenziert beschrieben.

Kinder (<16 Jahre) sollen möglichst schnell transplantiert

werden und dafür entsprechende Bonuspunkte bei Gewebe­

übereinstimmung und Wartezeit bekommen. Ältere Empfän­

ger von Nieren (≥65 Jahre) werden überwiegend mit den Or­

ganen von Spendern der gleichen Altersgruppe versorgt.

Die Wartezeit ist ein Kriterium der ersten Stunde, zumal

sich der Gesundheitszustand während der Wartezeit zuneh­

mend verschlechtert. Die Beachtung der Größen- und Ge­

wichtsannäherung zwischen Spender und Empfänger ist bei

der Übertragung einsichtig, weil Organe Erwachsener häufig

nicht in einem Kinderkörper untergebracht werden können

und im Gegenzug kindliche Organe in der Regel nicht in der

Lage sind, den Bedürfnissen des Erwachsenenkörpers gerecht

zu werden.

Die Beachtung der Konservierungszeit soll zu einer mög­

lichst schnellen Transplantation führen und damit der Absi­

cherung der Primärfunktion dienen. Organkombinationen

sind in der Lage, medizinisch verknüpfte Organversagen zu

behandeln.

Einzelheiten zur Vermittlung der einzelnen Organe findet

man bei der Bundesärztekammer im Internet unter: www.

bundesaerztekammer.de (Suchbegriff: Richtlinien für die

Wartelistenführung und die Organvermittlung).

Eine Sonderstellung nimmt die «Länderbilanz» ein. Eine

faire internationale Zusammenarbeit bedingt, dass es idealer

Weise zu einem Ausgleich von Geben und Nehmen in den

ET-Mitgliedsländern kommt.

19.3


Organspende


19.3.1


Beginn einer krankenhaus­über­

greifenden Therapiekette


Transplantationen dürfen in Deutschland nur in Transplanta­

tionszentren durchgeführt werden. Organspenden und somit

Organentnahmen können hingegen in jedem dafür zugelas­

senen Krankenhaus (Entnahmekrankenhaus) stattfinden.

Aktuell erfüllen deutschlandweit etwa 1250 Krankenhäuser

die Voraussetzungen hierfür.

Die gesetzlichen Voraussetzungen eines Entnahmekran­

kenhauses sind im Transplantationsgesetz festgelegt. Das

Transplantationsgesetz gibt es seit 1997, es wurde im Jahr

2012 überarbeitet. Die wesentlichen Änderungen des Geset­

zes betreffen Entnahmekrankenhäuser (§ 9a), Transplanta­

tionsbeauftragte (§ 9b) sowie Veränderungen für die nationa­

le Koordinierungsstelle Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) im Koordinierungsstellenvertrag.


433

19.3 · Organspende


Es ist vom Gesetzgeber festgelegt, dass es eine Aufgaben­

trennung und -begrenzung zwischen Entnahmekrankenhäu­

sern, der Koordinierungsstelle, den Transplantationszentren

und der Vermittlungsstelle von Organen (Eurotransplant)

gibt.

Damit eine Organspende zustande kommt, muss der Tod

des Patienten festgestellt sein und es muss eine Einwilligung

zur Organspende vorliegen. Die Abklärung und Sicherstel­

lung dieser beiden elementaren Punkte (Tod und Zustim­

mung) obliegt nach den gesetzlichen Festlegungen dem

Transplantationsbeauftragten (TxB; die Autoren sind sich

einig, dass «Organspendebeauftragter» das Aufgabengebiet

deutlicher beschreiben würde) und weiteren behandelnden

Ärzten eines jeden Krankenhauses (7 Abschn. 25.5).

Die Krankenhäuser werden zur Erfüllung ihrer Aufgaben

in enger und partnerschaftlicher Zusammenarbeit von der

Koordinierungsstelle DSO unterstützt.

Die DSO ist die bundesweite Koordinierungsstelle für Or­

ganspende mit Sitz in Frankfurt am Main. Untergliedert ist sie

in sieben Regionen. In jeder Region befindet sich eine

24 Stunden erreichbare Organisationszentrale. Geleitet wird

die Region von einem geschäftsführenden Arzt. Zum Perso­

nal gehören darüber hinaus administrative Mitarbeiter, Koor­

dinatoren, studentische Dienste (Telefon, Perfusion) sowie im

Auftrag der DSO tätige Entnahmeteams und ein unabhängi­

ger neurologischer Konsiliardienst.

Jedes Krankenhaus wird von einem Koordinator der

DSO betreut, dessen Aufgabe keineswegs nur der eigent­

liche Organspendeprozess im Krankenhaus ist. Aufgrund

seiner Ausbildung unterstützt er sowohl das Pflegepersonal


als auch den Transplantationsbeauftragten bei der Ange­

hörigenbetreuung und – beratung sowie die Mitarbeiter

­eines Krankenhauses bei der Identifikation eines möglichen

Spenders. Der Koordinator trifft nach Abklärung von Be­

funden und konsiliarischer Beratung mit dem Transplanta­

tionsbeauftragten die Entscheidung, ob es zu einer Organ­

entnahme kommt oder nicht. Zusätzlich hilft er, die gesetz­

lich geforderte Berichtspflicht eines Krankenhauses zu bear­

beiten.

19.3.2


Der Ablauf einer Organspende


Der schematische Ablauf einer Organspende ist in . Abb. 19.3

dargestellt.


Aufgaben des Krankenhauses

Jeder Mitarbeiter eines Krankenhauses hat das Ziel, seine Pa­

tienten optimal zu versorgen. Allerdings ist je nach bestehen­

der Schwere der Grunderkrankung oder Verletzung dieses

Ziel oft genug nicht erreichbar. Wenn erkennbar keine Thera­

pieoptionen für den einzelnen Patienten mehr bestehen, so

kann es aber durchaus noch durch eine Organspende Lebens­

chancen für andere Patienten geben, die nicht im eigenen

Haus behandelt werden, sondern auf der Warteliste eines

Transplantationszentrums gelistet sind. Ob diese Möglichkeit

im konkreten Fall gegeben ist, wird im besten Sinne durch

eine «orientierende Beratung» zwischen dem Transplanta­

tionsbeauftragten oder Arzt der Intensivstation und der DSO

geklärt.


Organspende-Ablauf


DURCHFÜHRUNG


VORAUSSETZUNGEN

Diagnose

Hirntod


Aufrechterhaltung

der Homöostase


Vorbereitung

Organentnahme


Organtransport


TRANSPLANTATION


Klinische Zeichen

des Hirntodes


Angehörige

(Einwilligung)


Vorbereitung

der Vermittlung


Orientierendes Konsil


BERATUNG

UNTERSTÜTZUNG

..Abb. 19.3


DURCHFÜHRUNG


Schematischer Ablauf der Organspende (Mit freundlicher Genehmigung der DSO)


Organentnahme


19


434


Kapitel 19 · Organspende und Transplantation


Rechtliche Voraussetzungen zu einer

­Organspende


19


In Deutschland gibt es zwei unabdingbare Voraussetzungen,

die es erlauben eine postmortale Organspende durchzu­

führen.

Die erste Voraussetzung ist der festgestellte Tod des be­

troffenen Menschen durch die Diagnose des irreversiblen

Hirnfunktionsausfalls (IHA) auf der Intensivstation. Der ir­

reversible Funktionsausfall des Gehirns ist definiert als Zu­

stand der unumkehrbar erloschenen Gesamtfunktion des

Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms. Dabei wird

durch kontrollierte Beatmung die Herz-Kreislauf-Funktion

noch künstlich aufrechterhalten.

Die Untersuchung des Patienten wird durch zwei Ärzte

unabhängig voneinander nach den Richtlinien zur Fest­

stellung des Hirntods der Bundesärztekammer (BÄK) durch­

geführt (7 Abschn. 25.5). Ist nach dieser Untersuchung der

Tod des Patienten festgestellt, wird dies als sicheres inneres

Todeszeichen in der amtlichen Todesbescheinigung doku­

mentiert.

Eine Spende von Organen nach irreversiblem Herz-Kreis­

lauf-Stillstand ist in Deutschland nicht möglich, da in § 3

Abs. 2.2 TPG 

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