• Anamnese: bes. Genussgifte, Wohnung, Wohnumfeld, Freizeitaktivitäten, berufliche Belastungen, aktuelle Arbeitsplatzsituation, sonstige
Expositionsmöglichkeiten, Allergien
• Körperl. Unters.: Ganzkörperstatus
• Labor:
– Bei allg. Verdacht Basisprogramm: BSG, Diff-BB, E’lyte, BZ, Leberenzyme, Nierenwerte, Urinunters.
– Bei konkreterem Verdacht: spezielle, gezielte Laborunters. zum Nachweis eines umweltmed. relevanten Stoffs im Blut o. Urin
– Cave: Vor Labortests Fragen der Gewinnung, Lagerung u. des Transport von Proben mit Laborarzt klären
• Apparative Diagn. u. FA-ÜW je nach Fragestellung
• FA-ÜW → Umweltmedizin
• Exploration vor Ort: etwa i. R. eines Hausbesuchs o. durch Umweltmediziner
• Info-Beschaffung: Kontaktaufnahme mit umweltmed. Ambulanzen (Adressen 34.1.3 ); Datenbanken
• Hinzuziehung von Speziallabors, spezielle umweltmed. Messungen vor Ort (z. B. Raumluftmessungen); Informationen über die zuständige KV
(Adressen 34.3.2 ).
Bevor spezielle Unters. (Labor, Messungen vor Ort) veranlasst werden, muss die Frage der Kostenübernahme geklärt sein. Pat. sollte direkt mit der KK
Kontakt aufnehmen. Häufig muss er die Kosten selbst tragen.
Einrichtungen u. Behörden, die bei V. a. umweltmed. Erkr. beratend o. zur weiteren Diagn. eingeschaltet werden können (Adressen 34.1.3 ):
• Niedergelassene Ärzte mit der Zusatzbezeichnung „Umweltmedizin“
• Gesundheitsämter (in größeren Städten z. T. mit umweltmed. Ambulanzen)
• Gewerbeaufsichtsämter/Gewerbearzt (beruflicher Bereich)
• Hygieneinstitute/umweltmed. Abt. an den Universitäten (Adressen 34.1.3 )
• Umweltmed. Ambulanzen der Universitäten (Adressen 34.1.3 ).
• Internet: www.umweltbundesamt.de
30.2.2. Luftschadstoffe
Smog Gesundheitsgefährdende Konz. von Luftschadstoffen in der Atemluft.
• Wintersmog : erhöhte Grundbelastung durch Emissionen von Heizungen, Industrieanlagen, Kraftfahrzeugen plus ungünstige Wetterlage (Inversion)
• Sommersmog : sog. fotochemischer Smog ; unter Sonneneinstrahlung entstehen bei hohen Luftschadstoffkonz. (s. o.) fotochemische Oxidanzien;
Leitsubstanz Ozon ( 30.2.3 ).
Wirkungen: bes. am bronchopulmonalen System; Mortalität ↑. Häufiger betroffen sind ältere Menschen mit vorbestehenden Erkr. (Asthma bronchiale,
COPD, Herz-Kreislauf-Erkr.). Luftverschmutzung gilt als Cofaktor für Pseudokruppanfälle u. kindliche obstruktive Bronchitis.
Aufgrund der Vielzahl luftverunreinigender Stoffe ist auch eine Vielzahl an klin. u. subklin. Symptomen möglich. Diese sind i. Allg. unspezifisch
(Kopfschmerz, Übelkeit, Schwächegefühle u. a.). Meist kausale Zuordnung von klin. Sympt. u. Luftverschmutzung nicht möglich. Bes. an entsprechenden
Tagen (Smogalarm, starke Ozonbelastung im Sommer z. B. bei Joggern) müssen solche Faktoren in DD einbezogen werden.
Innenraumbelastung Bewertung von flüchtigen organischen Verbindungen anhand der TVOC (Total Volatile Organic Compounds) lt. Empfehlung der
Innenraumlufthygiene-Kommission (IRK) beim Umweltbundesamt.
Die wichtigsten Luftschadstoffe u. Emissionsquellen in der Außenluft u. in Innenräumen Tab. 30.8 .
Tab. 30.8 Die wichtigsten Luftschadstoffe und Emissionsquellen in der Außenluft und in Innenräumen
Schadstoff Quelle Außenluft Quelle Innenluft
Aldehyde (z. B. Formaldehyd) Industrie, Kfz-Verkehr, Holzfeuerungsanlagen
Tabakrauch, Möbel, Spanplatten, Kosmetika,
Reinigungsmittel
Asbest/Mineralfasern Kfz-Verkehr, Industrie, Wärmeschutz, Altlasten Altlasten, speziell Brandschutzmaterialien
Kohlenmonoxid Kfz-Verkehr, Gebäudeheizung
Tabakrauch, schadhafte Ofenheizung,
Kohlegrill
Ozon
Bildung im fotochemischen Smog (Hauptquelle
Kfz-Verkehr)
Solarien, Fotokopiergeräte, Ionisatoren
PAKs Kfz-Verkehr, Gebäudeheizung, Müllverbrennung
Tabakrauch, Gebäudeheizung, Küche
(Fettverbrennung)
PM 10 (Feinstaub, Durchmesser < 10 µm)
Industrie, Kfz-Verkehr (Diesel), Kraftwerke,
Holzheizungen
Gebäudeheizung, Baustoffe, Tabakrauch
POPs (langlebige organische Schadstoffe, z. B.
Dioxine, Furane)
Müllverbrennung, Kfz-Verkehr, Industrie,
Gebäudeheizung
Tabakrauch, Brandunfälle
Radon Gestein (lokal) Gestein (Keller)
Schwefeldioxid Verbrennung fossiler Brennstoffe (Kohle, Erdöl)
schadhafte Ofenheizung, schadhafte
Gebäudeheizungsanlagen
Schwermetalle (As, Cd, Cr, Fe, Hg, Mn, Ni, Pb,
V u. a.)
Kraftwerke, Kfz-Verkehr, Industrie,
Gebäudeheizung, Müllverbrennung
Gebäudeheizung, Farben, Baustoffe,
Tabakrauch
Stickoxide Kfz-Verkehr, Kraftwerke, Feuerungsanlagen Schadhafte Ofenheizung
VOCs (leichtflüchtige Kohlenwasserstoffe, z. B.
Benzol, Xylol u. a.)
Kfz-Verkehr, Industrie, speziell
Lösemittelanwendungen
Lösemittel, Baustoffe, Möbel, Lacke, Farben,
Benzin, Tabakrauch
PAKs: polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe; POPs: persistent organic pollutants; VOCs: volatile organic compounds
30.2.3. Umweltmedizinisch relevante Stoffe
Allgemeines
Für einige umweltrelevante Stoffe gibt es Referenzwerte u. HBM-Werte (Human-Biomonitoring ) des Bundesumweltamtes (
www.umweltbundesamt.de/gesundheit/monitor/definitionen.htm#ref ).
Referenzwert
Der Referenzwert ist ein Maß für die gemessene Belastung in der Bevölkerung.
Def.: 95. Perzentil der Messwerte einer Stoffkonzentration in dem entsprechenden Körpermedium der Referenzpopulation
Referenzwerte sind angegeben für:
• Metaboliten verschiedener Phthalate im Urin
• Bisphenole A (BPA) im Urin
• Antimon (Sb), Arsen (As) u. Metalle (Pb, Cd, Hg, Pt, Ni, U) in Blut o. Urin
• Chlorphenole im Urin u. Pentachlorphenol (PCP) im Serum
• Organophosphat-Metaboliten (DMP, DMTP, DEP, DETP) im Urin
• Pyrethroid-Metaboliten: cis-Cl2CA, trans-Cl2CA u. 3-PBA im Urin
• Metaboliten von PAKs im Urin
• Organochlorverbindungen (PCBs, β-HCH, HCB, DDE) im Vollblut
• Monozyklische Aminoaromaten im Urin
• Perfluorierte Verbindungen im Blutplasma
• PCB, β-HCH, HCB u. Gesamt-DDT in Frauenmilch
Die Human-Biomonitoring-(HBM-)Werte (HBM-I u. -II, Tab. 30.9 ) werden auf der Grundlage von toxikolog. u. epidemiolog. Unters. festgelegt.
Tab. 30.9 HBM-I-Wert und HBM-II- Wert
Gesundheitliche Beeinträchtigung Handlungsbedarf
HBM-II-Wert überschritten möglich
• Umweltmed. Betreuung
• Akuter Handlungsbedarf zur Reduktion der Belastung
HBM-I-Wert überschritten nicht ausreichend sicher ausgeschlossen
• Kontrolle der Werte (Analytik, zeitlicher Verlauf)
• Suche nach spez. Belastungsquellen
• Ggf. Verminderung der Belastung unter vertretbarem Aufwand
< HBM-I-Wert nach derzeitiger Bewertung unbedenklich kein Handlungsbedarf
Übersicht über umweltmed. relevante Stoffe: Quellen, Wirkung u. Orientierungswerte Tab. 30.10 .
Tab. 30.10 Übersicht über umweltmedizinisch relevante Stoffe
Stoffe Quelle Wirkung Orientierungswerte
Asbest Isoliermatten, Bodenbeläge, Mörtel u. v. m.
Asbestose, Bronchial-Ca,
Pleuramesotheliom
• Basal: 100–200 Fasern/m 3 Luft
• Sanierung: > 500/m 3 (Institut für
Bautechnik)
Benzol Benzin, chem. Industrie
Schwach tox., langfristig
KM-Schäden, auch z. B.
AML. Kanzerogen
• Mittel: 1–10 µg/m 3 Luft, an Straßen bis
60 µg/m 3
• KM-Schäden: ab 160 mg/m 3
• TRK-Wert: 3.200 µg/m 3
Benzpyrene
Kohleheizung, Kfz, Fettverbrennung bei
Grill, Tabakrauch
Haut- u. Bronchial-Ca
Belastungsnachweis sinnlos
(Körperverweildauer h)
Blei
Kfz-Abgase, Ingestion über Pflanzen,
Innereien, Milch, Wasser aus Bleirohren;
Akkus
GIT-Koliken, Anämie,
Hypertonus, PNP,
Enzephalopathie,
Nephropathie,
Wachstumsstörungen,
Obstipation, Bleikolorit
• HWZ im Knochen: 10–20 J.
• Kinder < 12 J. u. gebärfähige F: HBM-I
100 µg/l, HBM-II 150 µg/l.
• Sonst: HBM-I 150 µg/l, HBM-II 250 µg/l
(Blut)
Dioxine u. Furane
„Chlorchemie“, PCB-Verbrennung, Papier-
, Stahl-, Aluindustrie, Kieselrotschlacke.
Seveso-Gift ist Tetrachlordibenzodioxin
(TCDD)
Chlorakne, Leberschäden,
PNP, Immundefizit,
Porphyrie; im Tierversuch
teratogen (Promotor).
Mobilisation aus Fett bei
Fasten u. Übertritt in
Muttermilch
Toxizitätsäquivalent in Bezug auf TCDD in
pg TE/kg KG; Aufnahme in D
durchschnittlich 2 pg TE/kg KG
Formaldehyd
Spanplatten, Farben, Holzschutz u. -
versiegelung, Kosmetika,
Reinigungsmittel, Tabakrauch, Textilien u.
a.
Verdacht der Kanzerogenität,
Schleimhautreizung,
Allergien
Innenraumrichtwert 120 µg/m 3
in D
(BGA). Messung der Raumluft durch
Speziallabors
Holzschutzmittel
Pentachlorphenol (PCP) in Deutschland seit
1989 verboten. Lindan; weitere ca. 70
Biozide im Handel: Borverbindungen,
Chromsalze, Pyrethroide
PCP kanzerogen. Sonst
Müdigkeit, (Schleim-
)Hautreizung,
Gliederschmerzen, BBVeränderungen, ZNSSymptomatik
Raumluftkonz. bis 1,0 µg/m 3 PCP o.
Lindan gelten als unbedenklich (BGA).
Serumwert ist Maß für Kurzzeit-, Urinwert
Maß für Langzeitbelastung
Organische Lösungsmittel
u. a. Trichlorethan, Trichlorethen („Tri“),
Tetrachlorethen („PER“), Dichlormethan,
Benzol, Toluol, Xylol, Aceton, Ethylether
u. a.
über Luft, Haut u. Nahrung
• akut: ZNS-Störungen
• chron.: Schäden von Niere,
Leber, Haut, ZNS, Lunge,
Herz
MAK
• PER: 50 ppm
• 1,1,1-Trichlorethan: 200 ppm
• 1,1,2-Trichlorethan: 10 ppm
Weichmacher, Phthalate,
DEHP
In PVC, in vielen Produkten des Alltags,
auch Medizinprodukte
V. a. Teratogenität,
fruchtbarkeitsschädigend
Ref.-Wert für DEHP-Metaboliten im Urin:
• 150 µg/l 5-Oxo-MEHP
• 220 µg/l 5-OH-MEHP
In Spielzeug für Kinder < 3 J. verboten
Nitrat, Nitrit, Nitrosamine
Pökelfleisch, Spinat, Kohl u. a. Gemüse,
bes. wenn überdüngt, Trinkwasser durch
Überdüngung. Nitrit u. Nitrosamine
entstehen im Körper
„Blausucht“ durch
Methämoglobin, bes. bei Sgl.
Nitrosamine im Tierversuch
kanzerogen, beim Menschen
bes. Magen-Ca in der
Diskussion
50,0 mg/l Nitrat Grenzwert lt.
Trinkwasserverordnung. Bei NG u. nicht
gestillten Sgl. Methämoglobinämien ab
100,0 mg/l möglich
Pflanzenschutzmittel,
Schädlingsbekämpfungsmittel
Phosphorsäureester wie E 605 u. Parathion.
Carbamate wie Carbaryl, Methocarb,
Temik, Triazine, Carbonsäure- u.
Anilinderivate u. Chlorkohlenwasserstoffe
wie DDT (verboten), Aldrin, Dieldrin u.
Lindan. Bipyridiniumderivate wie Deiquat,
Paraquat u. Morfamquat. Pyrethroide wie
Permethrin, d-Allethrin, Deltamethrin,
Cypermethrin u. a.
Akut toxisch v. a. Insektizide
wie E605. Langzeitschäden
an ZNS, Herz, Lunge, Haut,
Muskeln, Immunsystem.
PNP, Benommenheit bis
Koma u. Tod. Allergien.
Einzelne Substanzen sollen
kanzerogen sein.
Lungenfibrose durch
Morfamquat
Pestizide gesamt 0,0005 mg/l im
Trinkwasser als Grenzwert.
Pyrethroidhersteller werben mit
Unbedenklichkeit, z. B. Insektenkiller ® -
Spray, Globol ® -Elektro-Insektomat u. a.
Für Innenräume keine Beschränkungen,
außer für Kammerjäger. Hohe Konz. im
Haus teilweise noch nach J. nachweisbar;
Zusammenhang mit PNP wird diskutiert
Tabakrauch ∗
Zigaretten u. a.; auch Passivrauchen (v. a.
Kinder)
Auch Passivrauchen kann zu
Bronchial-Ca, akuten u.
chron. Gefäß- u.
Atemwegserkr. führen.
Kinder bes. gefährdet
In immer mehr Ländern gesetzliche
Einschränkungen zum Schutz von
Nichtrauchern
Stoffe Quelle Wirkung Orientierungswerte
∗ Bedeutendes Gift, da nicht nur die deklarierten Substanzen Nikotin u. Teer, sondern auch Dimethylnitrosamin, Formaldehyd, Acrolein, Anilin, Nickel, Cadmium,
Benzpyren, Benzanthracen, Stickoxid, Kohlenmonoxid, Ammoniak u. Dioxine u. v. m. darin enthalten sind
Ozon
Ozon (O 3
) entsteht aus dem Luftsauerstoff durch Katalyse von Luftschadstoffen, hauptsächlich Stickoxiden, in Verbindung mit Sonnenlicht. Im komplexen
Gemisch des sog. „fotochemischen Smog “ o. auch „Sommersmog“ ist Ozon die Hauptkomponente: „Leitsubstanz“ für Smogbelastung.
Quellen Kraftfahrzeugverkehr (Hauptanteil) u. a. Verbrennung fossiler Brennstoffe (Kraftwerke, private Haushalte).
Die Ozonkonz. zeigt aufgrund der unterschiedlichen Luftverschmutzung u. der wechselnden Sonneneinstrahlung stark schwankende Werte. Die Konz.
ist im Sommer deutlich höher als im Winter u. zeigt meist im Tagesverlauf einen steilen Anstieg in den Vormittagsstunden, um dann in eine mehrstündige
Plateauphase überzugehen ( Abb. 30.3 ). In den Abendstunden geht die Konz. wieder zurück. In Reinluftgebieten ist die Ozonkonz. oft höher als in
Ballungsgebieten, weil dort der Ozonabbau verzögert erfolgt.
Abb. 30.3 Ozonkonzentration im Tagesverlauf
[L157]
Wirkungen Veränderung der Lungenfunktionsparameter ab 160–300 µg/m 3
( F E V 1 ↓, Atemwegswiderstand ↑); Abnahme der physischen
Leistungsfähigkeit ab 240–740 µg/m 3
; Zunahme von Asthmaanfällen ab 240–300 µg/m 3
; Tränenreiz, Reizung der Atemwege, Husten, Kopfschmerzen
(diese Beschwerden werden vermutlich nicht durch das Ozon, sondern durch Begleitstoffe im Smog ausgelöst); begründeter V. a. Kanzerogenität.
Ca. 10 % der Bevölkerung reagieren auf erhöhte Ozonkonz. empfindlich; gleiche Häufigkeit bei Personen mit Atemwegserkr. u. bei Gesunden!
Orientierungswerte Entscheidend für Gesundheitsschäden ist die aufgenommene Dosis. Es wird deshalb neben der Konz. auch die max. Dauer der
Belastung angegeben. EG-Empfehlung: Hinweis an die Bevölkerung (Vermeidung schwerer körperl. Anstrengung) ab Ozonkonz. von 180 µg/m 3 über mind. 1
h.
Diagnostik In den Sommermonaten werden die „aktuellen“ Ozonwerte meist in der Tagespresse veröffentlicht (Werte vom Vortag) o. können im Internet
(Wetterdienste) abgefragt werden. Maßnahmen An Tagen mit hoher Ozonkonz.: längere Aufenthalte u. körperl. anstrengende Tätigkeiten im Freien vermeiden (gilt v. a. für empfindliche
Personen, z. B. kein Joggen). An Tagen mit Sommersmog-Alarm: bundeseinheitliche Maßnahmen nach dem „Ozon-Gesetz“.
Quecksilber und Amalgam
Quecksilber (Hg): flüssiges Metall; relevant sind Quecksilberdämpfe ( elementares, dampfförmiges Hg), anorganisches Quecksilber (Hg-Ionen) u. organische
Quecksilberverbindungen. Das in der Zahnheilkunde verwendete Amalgam ist eine Legierung aus Quecksilber, Silber, Zinn, Kupfer u. a. Metallen in Spuren.
Quellen Industrie, Nahrungsmittel (Fische), Inhalation von Quecksilberdampf (z. B. Hg-Reste aus zerbrochenen Fieberthermometern), Amalgamfüllungen.
Aufnahme
• Elementares Hg (Dämpfe) kann eingeatmet u. über die Lunge aufgenommen werden; Ablagerung u. a. im Gehirn
• Organische Hg-Verbindungen (z. B. Methylquecksilber) können über den GIT-Trakt aufgenommen werden; Ablagerung u. a. im Gehirn
• Anorganisches Hg (Ionen) kann über GIT-Trakt aufgenommen werden; Anreicherung u. a. in Nieren u. Leber
• Metallisches Hg (flüssig, z. B. im Fieberthermometer) kann zwar in den GIT-Trakt gelangen (Ingestionsunfall 3.5.1 ), wird aber fast nicht resorbiert
u. mit dem Stuhl wieder ausgeschieden
Intoxikationen
• Akut: meist im Zusammenhang mit Unfällen
• Chron.: u. a. arbeitsmed. Problem, aber auch durch Nahrungsaufnahme möglich. „Minamata-Krankheit “ durch den Verzehr von mit
Methylquecksilber kontaminierten Fischen in Japan. Wissenschaftlich kein Hinweis für eine chron. Intox. durch funktionstüchtige
Amalgamfüllungen
Klinik
• Nieren: Proteinurie bei glomerulären u. tubulären Schäden
• ZNS: Verhaltens- u. Persönlichkeitsstörungen, Störungen des Gedächtnisses, der Stimmung, Gereiztheit, Nervosität, Schreckhaftigkeit,
Kritikintoleranz, Sprachstörungen, Tremor
• Schleimhäute: Stomatitis, evtl. Quecksilbersaum am Zahnfleischrand
Selten: Quecksilberallergie. Nachweis durch Epikutantest ist bei einigen KK Voraussetzung für die Kostenerstattung bei der Entfernung von
Amalgamfüllungen.
Diagnostik Bei V. a. eine Quecksilberintox. ist die Bestimmung i. S. und i. U. angezeigt ( Tab. 30.11 ).
Tab. 30.11 Quecksilbernachweis in Blut und Urin
Probe Referenzgruppe Referenzwerte (RW), HBM-Werte
Morgenurin
Kinder (6–12 J.), ohne Amalgamfüllungen RW 0,7 µg/l
Erw. (18–69 J.), ohne Amalgamfüllungen RW 1,0 µg/l
Vollblut
Kinder (6–12 J.) RW 1,0 µg/l
Erw. (18–69 J.) RW 2,0 µg/l
Morgenurin Kinder u. Erw.
HBM-I-Wert 7 µg/l bzw. 5 µg/g Krea
HBM-II-Wert 25 µg/l bzw. 20 µg/g Krea
Vollblut Kinder u. Erw.
HBM-I-Wert 5 µg/l
HBM-II-Wert 15 µg/l
Mobilisationstests
• DMPS-Test : Vor u. nach Applikation des Komplexbildners DMPS (i. v. oder p. o.) wird Urin gewonnen u. die Hg-Konz. untersucht.
– Wichtig: Für die Analyse nach DMPS sollte nicht Spontanurin, sondern ein 24-h-Urin verwendet werden. Cave: Im Spontanurin nach
DMPS kommt es häufig zu extrem falsch pos. Werten, die dann u. U. unnötige Maßnahmen (z. B. Amalgamentfernung) zur Folge
haben.
– Zur Diagn. einer chron. Hg-Belastung nicht empfohlen; die Kosten werden von den KK nicht erstattet. DMPS nicht zur Durchführung
diagn. Maßnahmen zugelassen; darf nur zur Ther. einer Quecksilberintox. verwendet werden.
• Speicheltest: Vor u. nach 10-minütigem Kauen von Kaugummi wird die Quecksilberkonz. im Speichel bestimmt. Von einigen Labors werden
„Grenzwerte“ angegeben, die jedoch willkürlich sind. Amalgamträger zeigen höhere Werte als Personen ohne Amalgam bei intra- u. interindividuell
starken Streuungen.
Der Speicheltest wird wg. seiner Unzuverlässigkeit nicht zur Bestimmung der Quecksilberkonz. empfohlen. Keine Kostenübernahme durch die KK.
Vorgehen bei V. a. Amalgamintoxikation
• Inspektion des Mund-/Rachenraums
• FA-ÜW → Zahnmedizin
• Bei lokaler Rötung, Schwellung unklarer Ursache im Mund, V. a. Quecksilberallergie FA-ÜW → Allergologie
• Quecksilberbestimmungen im 24-h-Urin. Cave: keine Kostenübernahme durch die KK; Kosten beim Labor erfragen (ca. € 25)
• Amalgamfüllungen entfernen: Zurückhaltung ist geboten; alternative Füllungen ebenfalls nicht unbedenklich
Tabakrauch
Eines der bedeutendsten Umweltgifte für aktive und passive Raucher. Die Anteile von Nikotin u. Kondensat müssen deklariert werden, nicht jedoch die
anderen Inhaltsstoffe: Dimethylnitrosamin, Formaldehyd, Acrolein, Anilin, Nickel, Cadmium, Benzpyren, Benzanthracen, Stickoxid, Kohlenmonoxid,
Ammoniak, einzelne Dioxine u. v. a. Studien belegen, dass durch Passivrauchen ebenfalls mit Bronchial-Ca ( 12.8.2 ) sowie akuten u. chron. Atemwegserkr.
zu rechnen ist. Kinder sind bes. gefährdet.
30.2.4. Lärm
Ein Maß für die Lautstärke ist der Schallpegel, angegeben in dB(A). Eine Erhöhung des Schallpegels um 10 dB entspricht einer Verdoppelung der Lautstärke.
Zu unterscheiden: Mittelungspegel u. Maximalpegel.
Von einem Großteil der Bevölkerung wird Lärm als eine ganz wesentliche Belastung erlebt. Die subjektiven u. objektivierbaren Beeinträchtigungen
hängen außer von der Lautstärke von vielen anderen Faktoren ab: unterschiedliche subjektive Empfindlichkeit, Frequenzspektrum, zeitlicher Verlauf
(kontinuierlich, knallartig u. a.), Ort u. Zeit des Auftretens.
Quellen Verkehrslärm von Straßen- u. Schienenfahrzeugen, Fluglärm, Gewerbe- u. Baulärm, Lärm im Wohn- u. Freizeitbereich (z. B. Diskotheken, Walkman). Wirkungen
• Hörstörungen: Eine mehrjährige tägl. Schallbelastung ab 85 dB(A) Mittelungspegel führt i. d. R. zu einer irreversiblen Innenohrschwerhörigkeit
(Hochtonsenke bei 4 kHz). Starke kurzzeitige Lärmeinwirkungen können zu meist reversiblen Hörstörungen führen. Lärmschäden stehen an erster
Stelle der anerkannten BK in Deutschland (BK Nr. 2301, 30.1.5 ).
• Psychovegetative Störungen: Schlafstörungen, Leistungsstörungen, Konzentrationsfähigkeit ↓, Belastbarkeit ↓, Nervosität u. a.; jahrelange
Lärmexposition gilt als RF für Hypertonie ( 11.6.2 ) u. KHK ( 10.3 ).
• Allg. Beeinträchtigung des Wohlbefindens (Krankheit nach WHO).
Mehr als die Hälfte der dt. Bevölkerung ist tagsüber einem Schallpegel von 55–60 dB(A) ausgesetzt. Bei diesen Belastungen sind psychovegetative
Reaktionen zu erwarten. Fluglärm wird als bes. starke Störung empfunden. Langfristige gesundheitliche Auswirkungen noch nicht endgültig beurteilbar.
Eine bes. Gefährdung ist für Kinder (bzgl. Konzentration, Aufmerksamkeit, Leistungsmotivation, Arbeitsverhalten) sowie Ältere u. Kranke anzunehmen.
Beispiele für Lärmemissionen (Maximalpegel in dB[A]): Autolärm: 80–90, Fluglärm: 100–110, Baulärm: 80–100, Freizeitlärm: 90–100, Arbeitsplatz:
100–120.
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