30.2.5. Nichtionisierende elektromagnetische Felder
Definition Elektrosmog: bezeichnet die Gesamtheit der (größtenteils technisch erzeugten) elektrischen, magnetischen u. elektromagnetischen Felder , mit u. in
denen wir leben.
Allgemeine Hinweise
• Biolog. Wirkung ist abhängig von Frequenz u. Intensität (Feldstärke bzw. Leistungsflussdichte).
• Wirkung nimmt mit zunehmender Entfernung von der Quelle ab.
• Bei niederfrequenten elektrischen/magnetischen Feldern gilt eine Körperstromdichte bis max. 2 mA/m 2 als unbedenklich. Grenzwerte:
– max. elektrische Feldstärke: 5 kV/m 2
– max. magnetische Flussdichte: 100 μT bei 50 Hz
• Gewebeerwärmung bis max. 1 °C (thermischer Effekt) gilt als unbedenklich → Grenzwerte:
spez. Absorptionsrate (SAR) bis max. 0,08 W/kg (über den ganzen Körper gemittelt) bzw. max. 2 W/kg für Teilkörperbereiche (gemittelt über 10 g
Körpergewebe; Bundesamt für Strahlenschutz)
• Gepulste HF-Strahlung (D-, E-Netz-Funktelefone) kann biolog. wirksamer sein als nicht gepulste; z. B. Zellmembraneffekte (z. B. Stimulation von
Muskelzellen bereits bei Frequenz < 100 kHz); nicht gesichert: Kanzerogenität
Schutzmaßnahmen
• Elektrische Geräte nicht unnötig anschalten bzw. anlassen.
• Größtmöglicher Abstand zur Quelle.
• Einbau von Netzfreischaltern.
• Verwendung bzw. Einbau von abgeschirmten Kabeln (relativ aufwendig u. teuer).
Elektrische Gleichfelder
Quellen z. B. atmosphärisch bei Gewitter, statische Aufladung beim Kämmen. Wirkungen Bei den im Alltag auftretenden Feldstärken sind keine Gesundheitsschäden bekannt. Allerdings können die statischen Entladungen lokal zu
Schmerzempfindungen führen („elektrischer Schlag“ beim Aussteigen aus dem Auto); Abhilfe durch Erdung.
Magnetische Gleichfelder
Angabe der magnetischen Flussdichte in Tesla (T, mT, μT). Erdmagnetfeld: 45–70 μT.
Quellen MRT (1–2 T). Wirkungen Überzeugende Hinweise auf Gesundheitsstörungen durch diese (hohen) Feldstärken liegen nicht vor.
Niederfrequente elektrische Wechselfelder
Frequenz meist 50 Hz.
Quellen In der Umgebung von elektrischen Leitern, die unter Wechselspannung stehen, elektrischen Geräten, Hochspannungsleitungen. Wirkungen Im Körper werden schwache elektrische Ströme hervorgerufen, die weit unter der Reizschwelle von Nerven u. Muskeln liegen. Ein
Zusammenhang dieser Felder mit Krebsgeschehen wird diskutiert, doch reicht die Datenlage, um dies zu bestätigen o. zu widerlegen, nicht aus. Auch sonstige
Auswirkungen (Beeinträchtigung des Wohlbefindens) werden diskutiert, sind aber wissenschaftlich nicht gesichert.
Niederfrequente magnetische Wechselfelder
Quellen Fernseher, Monitore, Elektromotoren, Nähe elektrischer Leitungen mit hoher Stromstärke, Elektroschweißen, Induktionskochfelder. Wirkungen Im Körper werden Wirbelströme induziert, die zu einer geringen Erwärmung u. zu überschwelliger Reizung von Nerven u. Muskeln führen
können; ab ca. 2 mT treten Sehstörungen auf, ferner Kopfschmerzen u. Unwohlsein; ab 0,1 mT können Herzschrittmacher gestört werden.
Induktionskochfelder: Bei sachgerechtem Gebrauch liegen die magnetischen Streufelder deutlich unter dem EU-Grenzwert. Auch wenn bisher keine
schädlichen Auswirkungen bekannt sind, wird Schwangeren u. Trägern von Herzschrittmachern ein Abstand von ca. 15 cm von der Herdkante empfohlen.
Hochfrequente elektromagnetische Felder
Frequenz ca. 30 kHz–300 GHz.
Quellen Sender für Rundfunk, Fernsehen, Radar, Telekommunikation; ferner z. B. Mikrowelle 2,4 GHz, technisch-med. Bereich (Diathermie) 1 MHz–3
GHz. Wirkungen Erwärmung des Gewebes. Bei Langzeitbelastung evtl. Kataraktbildung.
Mobiltelefone: In Antennennähe u. im Autoinnern relativ hohe Feldstärken (deshalb bei Gebrauch im Autoinnern möglichst Außenantenne benutzen);
mögliche Langzeitschädigungen werden kontrovers diskutiert; dir. Störwirkungen auf elektronische Geräte (Herzschrittmacher, auf Intensivstationen, im
Flugzeug u. a.) möglich.
Strahlenschutz-Richtwerte Tab. 30.12 .
Tab. 30.12 Strahlenschutz-Richtwerte
Quelle Frequenz Leistung Typische Werte bei Exposition Strahlenschutz-Richtwerte
Rundfunksender
Mittelwelle
415–1.606
kHz
1,8 MW
50 m: 450 V/m
300 m: 90 V/m
73,5 V/m (Grenzwert ab ca. 350 m eingehalten)
Kurzwelle 6–10 MHz 750 kW
50 m: 121,5 V/m
220 m: 27,5 V/m
27,5–36 V/m (Grenzwert ab ca. 220 m
eingehalten)
UKW (Ultrakurzwelle)
88–108
MHz
< 100 kW ca. 1,5 km: < 0,05 W/m 2 2 W/m 2
(Grenzwert ab ca. 250 m eingehalten)
Fernsehsender
VHF
174–216
MHz
< 300 kW ca. 1,5 km: < 0,02 W/m 2 2 W/m 2
(Grenzwert ab ca. 150 m eingehalten)
UHF
470–890
MHz
< 5 MW ca. 1,5 km: < 0,005 W/m 2 2–4 W/m 2
(Grenzwert ab ca. 75 m eingehalten)
Mobilfunk
Basisstation D-Netz
890–960
MHz
max. 50 W je
Kanal
50 m: < 0,001 W/m 2 4 W/m 2
Mobiler Sender (Telefon),
D-Netz
900 MHz 2 W 3 cm: < 2 W/m 2 SAR < 2 W/kg ∗
Radargeräte
Flugüberwachung u.
Militär
1–10 GHz 0,2–20 kW
100 m:
10 W/m 2
1 km:
0,1 W/m 2
10 W/m 2
Verkehrsradar 9–35 GHz 0,5–100 mW
3 m: 0,25 W/m 2
10 m: < 0,01 W/m 2
10 W/m 2
Sonstige Geräte
CB-Funk, Walkie-Talkies 27 MHz wenige Watt 5 cm: bis 1.000 V/m u. 0,2 A/m SAR < 2 W/kg ∗∗
Mikrowellenkochgerät 2,45 GHz bis 1,5 kW
5 cm: < 0,62 W/m 2
30 cm: < 0,06 W/m 2
Gerätestandard: 5 cm Abstand von der
Oberfläche: < 50 W/m 2
Diebstahlsicherungssysteme
0,9–10
GHz
wenige Watt
zugänglicher Bereich, im Nutzstrahl: <
0,002 W/m 2 5–10 W/m 2
SAR: spezifische Absorptionsrate
∗ SAR-Grenzwert wird im D-Netz für Geräte mit Sendeleistung bis 2 W eingehalten.
∗∗ SAR-Grenzwert wird bei diesen Geräten für Sendeleistungen bis 4 W eingehalten.
30.2.6. Röntgen und Radioaktivität
Es wird unterschieden zwischen Strahlenbelastung von außen (z. B. Röntgendiagn.) u. Strahlenbelastung von innen, z. B. Inkorporation strahlender
Substanzen, radioaktiv kontaminierte Lebensmittel, nuklearmed. Diagn. u. Ther. ( Tab. 30.13 , Tab. 30.14 ).
Tab. 30.13 Strahlenbelastung durch Röntgen und Radioaktivität
Quellen Äquivalentdosis (mSv) Anteil an Gesamtbelastung (%)
Med. Exposition (u. a. Röntgendiagn.) 1,5 38
Radon in Häusern 1,3 31
Terrestrische Strahlung 0,5 13
Kosmische Strahlung 0,3 8
Interne Belastung 0,3 8
Technik, Forschung, Beruf 0,06 2
Gesamte mittlere jährliche Strahlenexposition pro Kopf der Bevölkerung in Deutschland: 4 mSv entsprechen der 80-fachen Dosis einer Röntgenaufnahme der Lunge p.
a.
Tab. 30.14 Beispiele für effektive Dosen in der medizinischen Röntgendiagnostik
Diagnostische Maßnahme Dosis (mSv)
Rö Thorax (Lunge), 1 Aufnahme 0,02–0,08
Rö HWS, 2 Ebenen 0,1–0,3
Rö BWS, 2 Ebenen 0,5–0,8
Rö LWS, 2 Ebenen 0,8–1,8
Rö Beckenübersicht 0,5–1,0
Rö Extremitäten < 0,01–0,1
Mammografie bds., je 2 Ebenen 0,2–0,6
Arteriografie u. Interventionen 10–30
CT Schädel 2–4
CT Thorax (Lunge) 6–10
CT Abdomen (Bauchraum) 10–15
Kardio-CT (64-Zeilen-CT) 12–25
Je nach Gerät u. Aufnahmetechnik können diese Werte stark schwanken.
Einteilung
• Korpuskularstrahlung (α-, β-, Neutronenstrahlung u. a.) aus radioaktiven Quellen o. in Beschleunigeranlagen
• Elektromagnetische Rö- u. Gammastrahlung (Letztere ebenfalls aus radioaktiven Quellen)
Maßeinheiten
• Ionendosis: die in 1 kg Luft erzeugte Ladung; Einheit: 1 R (Röntgen)
• Energiedosis: die in 1 kg Materie absorbierte Energie; Einheit: 1 Gy (Gray; früher rad; 100 rad = 1 Gy).
• Äquivalentdosis: mit der biolog. Wirksamkeit der Strahlenart bewertete Energiedosis; Einheit: 1 Sv (Sievert; früher rem; 100 rem = 1 Sv).
• Aktivität einer radioaktiven Quelle: Anzahl der Kernumwandlungen pro Sek.; Einheit: 1 Bq (Becquerel) = 1 Zerfall pro Sek.
Zulässige Strahlenbelastung Empfehlungen der Strahlenschutzkommission:
• Beruflich Exponierte: bis 50 mSv pro J.
• Allg. Bevölkerung: bis 1,7 mSv pro J.
Wirkungen
• Zelltod, Organschädigungen, Tod
• Teratogene Wirkung: Fehlbildungen/Fehlentwicklungen durch pränatale Strahleneinwirkung
• Karzinogene Wirkung: bes. Leukämie, Schilddrüsen-Ca
• Mutagene Wirkung: Induktion von genetischen Veränderungen, möglicherweise auch erst in späteren Generationen manifest
Während bei der Beurteilung der Wirkungen höherer Strahlendosen weitgehende Übereinstimmung herrscht, wird die Wirkung niedriger Dosen sehr
unterschiedlich eingeschätzt. Neuere Unters. legen die Vermutung nahe, dass die Wirkung niedriger Dosen bisher als zu gering bewertet wurde (kumulative
Belastung).
Über die Gefährdung von Personen, speziell Kindern, in der Umgebung von Kernkraftwerken u. Wiederaufbereitungsanlagen liegen unterschiedliche
Einschätzungen vor. Mit zunehmender radioaktiver Belastung nimmt die Wahrscheinlichkeit von malignen Erkr. u. Fehlbildungen zu. Es muss deshalb
unbedingt das Ziel sein, die Strahlenbelastung so gering wie irgend möglich zu halten.
30.2.7. „Umweltmedizinische Syndrome“
Sick-Building-Syndrom (SBS)
Definition Ein Komplex von Gesundheits-, Befindlichkeits- u. Behaglichkeitsstörungen, die in geschlossenen u. vollklimatisierten Innenräumen auftreten.
Klinik
• Reizung der Augenbindehäute sowie Nasen-/Rachenschleimhäute
• Reizung der tieferen Atemwege mit Hustenreiz
• Rezid. Inf. der oberen Luftwege, Sinusitiden
• Trockene Haut, Juckreiz, thermische Missempfindungen
• Kopfschmerzen, Müdigkeit, Störung von Konzentration u. Antrieb
• Empfinden von „Frischluftmangel“, Dysosmie
Ursachen Eine eindeutige Zuordnung der Symptome zu physikalischen, chemischen o. biolog. Einwirkungen ist nicht möglich. Als Ursachen werden die
folgenden Faktoren diskutiert:
• Verminderter Luftaustausch: Durch bessere Gebäudeisolierung, Klimaanlagen, Fenster können nicht mehr geöffnet werden: Anreicherung von
Schwebstoffen, flüchtigen organischen Verbindungen aus Einrichtungsgegenständen, Farben, Teppichböden u. a.
• Zugluft bei Klimaanlagen
• Lokale Temperaturschwankungen
• Klimaanlagen: Verbreitung von Pilzen, Bakterien, Viren, Allergenen (z. B. Pilzsporen) sowie Geruchsstoffen über schlecht gewartete Anlagen
• Dauerschallpegel (Infraschall) durch große Ventilatoren
• Fotochemischer Smog durch UV-Anteil der Beleuchtung
• Psychogene Faktoren: z. B. „Sich-eingesperrt-Fühlen“
Diagnostik Ausschluss anderer Erkr. Da es sich i. d. R. um ein Arbeitsplatzproblem handelt, mit Einverständnis des Pat. Kontakt mit Betriebsarzt aufnehmen
( 30.1.2 ). Werden ähnliche Beschwerden von mehreren Beschäftigten geäußert, darauf drängen, dass bauphysikalische Messungen durchgeführt werden (lokale
Temperatur bzw. Differenz von Raum- u. Wandtemperatur, Zugluftmessungen, Luftfeuchtigkeit u. a.). Die Diagnose kann mit Fragebögen erhärtet werden.
Kontakt mit umweltmed. Ambulanz aufnehmen u. Pat. dort vorstellen ( 34.1.3 ).
Multiple Chemical Sensitivity (MCS)
Definition Bes. Empfindlichkeit einzelner Personen auf chemische Substanzen, wobei die Symptome bereits bei Konz. auftreten, die von der Mehrzahl der
Bevölkerung ohne gesundheitliche Auswirkungen toleriert werden. Die MCS ist wissenschaftlich umstritten.
Klinik Es können viele verschiedene Organsysteme betroffen sein. Die Symptome variieren von Pat. zu Pat.
Ursachen Vor allem Biozide (Pflanzenschutzmittel, Holzschutzmittel), Farben, Lacke, Lösungsmittel werden diskutiert.
Diagnostik Ein wichtiges diagn. Kriterium ist die Reproduzierbarkeit der Symptome nach Expositionsstopp u. Reexposition. Wichtig: DD Depression,
Angststörungen, andere psychische Erkr. als Ursache u./o. Folge.
30.2.8. Umwelt-Psychosomatik
Umwelt-Psychosomatik beschäftigt sich mit:
• psychischen Auswirkungen von tatsächlichen Umweltbelastungen
• psychosomatischen Auswirkungen von (berechtigten u. unberechtigten) Umweltängsten
• psychosomatischen Erkr., die aufgrund intrapsychischer Konflikte auftreten (klassische psychosomatische Krankheiten), vom Betroffenen aber auf
Umwelteinflüsse projiziert werden („Umweltneurose “)
Ein großer Teil der Pat. in Praxen u. Umweltambulanzen ist der Gruppe mit Umweltneurosen zuzuordnen. Eine solche Diagnose muss sehr zurückhaltend
gestellt werden. Häufig sind umfangreiche u. z. T. teure Unters. nötig, um eine tatsächliche Umweltnoxe auszuschließen. Die Pat. haben häufig schon
verschiedene, meist paramed. u. wissenschaftlich fragwürdige Diagn. u. Ther. hinter sich u. wurden dadurch in ihrer subjektiven Krankheitsinterpretation
bestätigt.
Psychogene Ursachen sind wahrscheinlicher, wenn
• umweltmed. Unters. keinen Hinweis auf eine toxikologisch o. allergologisch relevante Belastung erbringen,
• der Beginn der Beschwerden in Zusammenhang mit einer psychosozialen Belastungssituation gebracht werden kann,
• in der Biografie schwere psychische Belastungen u. Krisen bekannt sind,
• eine Neigung zur Externalisierung von intrapsychischen Konflikten bekannt ist,
• der Pat. sehr starr an seiner Deutung der Ursachen festhält u. keiner Relativierung zugänglich ist.
Therapie Psychosomatische Erkr. (ICD: Umweltneurose, F48.8): Psychother. indiziert; Pat. sind für diese aber oft nicht zugänglich, da starr an der
subjektiven Krankheitsdeutung festgehalten wird. Aufgabe des HA ist deshalb eine einfühlsame Begleitung des Pat. → Subjektive Krankheitsinterpretationen
sollten als Ausdruck ungelöster intrapsychischer Konflikte ernst genommen werden. Ein Ziel muss u. a. sein, dem Pat. weitere, meist teure paramed. Diagn. u.
Ther. zu ersparen u. ihn durch eine empathische, patientenzentrierte Gesprächsführung aus seiner Kampfposition zu befreien. Bei V. a. Psychose: FA-ÜW.
3 1
Prävention und Sozialmedizin
Thomas Ledig, und Martin Rieger
31.1 Prävention Thomas Ledig
31.1.1 Krankheitsvorbeugung
31.1.2 Früherkennungsuntersuchungen
31.2 Sozialmedizin Martin Rieger
31.2.1 Wichtige sozialmedizinische Begriffe
31.2.2 Das System der sozialen Sicherung
31.2.3 Leistungen bei Arbeits- und vorübergehender Dienstunfähigkeit
31.2.4 Verordnung häuslicher Krankenpflege
31.2.5 Verordnung einer Haushaltshilfe oder eines landwirtschaftlichen Helfers
31.2.6 Rehabilitationsleistungen
31.2.7 Rentenleistungen
31.2.8 Sozialleistungen nach Schwerbehindertenrecht
31.2.9 Pflegeversicherung
31.2.10 Zusammenarbeit zwischen Hausarzt und Sozialleistungsträger
31.3 Internetadressen
31.1. Prävention
Thomas Ledig
Präventivmed. Ansätze in der Allgemeinmedizin gliedern sich in 4 Hauptgruppen:
1. Maßnahmen zur Verhütung des Auftretens von Erkr. (Krankheitsvorbeugung, primäre Prävention ): Dazu gehören:
– Standard-/Indikationsimpfungen ( 9.2.3 )
– Anregung u. Unterstützung von Verhaltensweisen, die gesundheitsfördernd u. krankheitsvorbeugend wirken, z. B. regelmäßige
Bewegungs-/Sportprogramme, ausgewogene Ernährung, Strategien zur Stressvorbeugung/-bewältigung
– Vermeidung krankheitsauslösender Faktoren wie Rauchen, Alkohol-/Drogenkonsum, Übergewicht, einseitige/Mangelernährung
2. Früherkennung bereits bestehender Erkr. in einem Stadium, in dem diese noch wenig o. überhaupt nicht symptomatisch sind u. eine Behandlung eine
wesentliche Verlängerung der Lebenserwartung bedeuten kann ( sekundäre Prävention , z. B. Test auf okkultes Blut im Stuhl, Zervixabstrich u. a.
Screeningunters.)
3. Maßnahmen zur Verhinderung des Fortschreitens bereits bestehender Erkr., z. B. amb. Herz-/Diabetesgruppen, Einwirken auf Fähigkeitsstörungen in
der Rehabilitation o. zur Wiederherstellung möglichst weitgehenden Wohlbefindens nach schweren Erkr., Unfällen, Malignomen ( tertiäre
Prävention )
4. Quartäre Prävention : Schutz des Pat. vor überflüssigen med. Maßnahmen u. daraus resultierenden Folgen. Diese Präventionsform gewinnt
angesichts der Zunahme von technisch Machbarem, Leistungsausweitung u. „Doctor-Hopping“ in der Tätigkeit des Haus- u. Familienarztes
zunehmend an Bedeutung.
31.1.1. Krankheitsvorbeugung
Strategien für die Praxis Primärpräventive Maßnahmen erreichen in der Praxis nur einen kleinen Teil der Bevölkerung. Bessere Breitenwirkung erzielt
Engagement in örtlichen Vereinen, Arbeitskreisen, Initiativen u. Gruppen durch Seminare, Vorträge u. a.
Beratungen zur Führung einer gesunden Lebensweise sind tägl. Sprechstundeninhalt. Belehrung allein bewirkt keine dauerhafte Verhaltensänderung. Wirksamere Strategien:
• Empathisches, verstehendes Zuhören u. nichtdirektives Erforschen der Gründe für gesundheitsschädliche Gewohnheiten u. Belastungsfaktoren
• Veränderungen am besten durch kleine verhaltensther. Programme u. Aktivierung der Eigeninitiative der Pat.
• Pat. möglichst kurzfristig wiedereinbestellen (Erfolgsbeobachtung u. häufige pos. Verstärkung der erzielten Fortschritte)
• Broschüren zu nahezu jeder Facette gesundheitsbewussten Lebens in großer Auswahl bei den KK
• Qualifiziertes u. produktneutrales Schulungs- u. Informationsmaterial: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, Deutsche Krebshilfe, viele
Selbsthilfegruppen ( 34.2 , Adressen), Suchtberatungsstellen 31.3
• Praxiseigene Materialien erstellen, Austausch in Qualitätszirkeln/Ärztenetzen, Gruppenangebote in eigener Praxis organisieren
Präventionsverträge In einigen KV-Bezirken mit unterschiedlichen KK. Ziel: Motivation der Mitglieder zur Teilnahme an Präventionsmaßnahmen
(Ernährung, Bewegung, Entspannung). Empfehlung auf Formblatt der zuständigen KK vermerken, von Pat. unterschreiben lassen.
Abrechnung gem. KV-Vereinbarung.
Nikotinentwöhnungsstrategien
Allgemein Aufklärung über krankheitsfördernde Wirkung des Rauchens in wiederholten kurzen Interventionen. Zielgruppe v. a. jugendliche Raucher ( 22.11.2
).
Individuell
• Verschiedene Entwöhnungsstrategien, Entspannungs-/Stressbewältigungsübungen anbieten u. erläutern
• Wenn Bereitschaft des Pat. zum Nikotinstopp: konkrete Planung, ggf. Nikotinersatz, häufige Sprechstundenkontakte, um Schwierigkeiten zu
besprechen. Rauchertagebuch führen (Häufigkeit u. Anlässe des Rauchens). Rückfälle häufig, kein Grund zur Aufgabe der Bemühungen, u. U.
begleitend Akupunktur ( 27.2.3 ), Hypnose, autogenes Training
• Unterstützende Maßnahmen wie Nikotinkaugummi, -pflaster, -nasenspray fangen Entzugssymptome ab. Einsatz nur nach ausführlicher Aufklärung
i. R. eines Gesamtkonzepts (verhaltensther. Maßnahmen). Cave: nur zur Überbrückung der akuten Entwöhnungszeit (ca. 2, max. 4 Wo.); auf
rechtzeitige, selbstprogrammierte Reduktion achten, sonst verlängerte Nikotinabhängigkeit!
• Einsatz von Bupropion (Zyban ® )/Varenidin (Champix ® ): exakt auf einschleichende Dos./mögliche NW achten. Bei Medikationsbeginn Termin für
die letzte Zigarette mit Pat. vereinbaren!
Alkohol- und Drogenprävention
Allgemein Erkennung gefährdeter o. manifest abhängiger Pat. oft sehr schwierig, solange diese sozial integriert sind. Frage nach tägl. konsumierter Alkohol-
/Drogenmenge gehört zur Basisanamnese, auch wenn bei bereits Abhängigen unwahre Angaben gemacht werden (s. auch 1.8.4 ). Krankheitseinsicht oft stark
eingeschränkt, bes. bei riskantem Alkoholkonsum ohne Leidensdruck; 22.10.2 .
Bei Alkoholabhängigkeit ( 22.10.2 ).
• Einzel- u./o. Familien- u./o. Partnergespräche anbieten
• Vermittlung an lokale Beratungsstellen, Alkoholikergruppen (Adressen über Bundesverbände, 34.2 )
• Nach stat. Alkoholentgiftung unbedingt Anbindung an Beratungsstelle u./o. Selbsthilfegruppe ( 34.2 ). Abstinenzerhaltung in Einzelfällen mit
Acamprosat (z. B. Campral ® ) wirksam unterstützen
• Einleitung eines Heilverfahrens zur Entwöhnung
Bei Drogenabhängigkeit ( 22.11 ). Manifest Drogenabhängige suchen i. d. R. Praxis in vollem Bewusstsein ihrer Abhängigkeit auf (Substitutionswunsch).
• Bei Gefährdung o. manifester Erkr. Angebot bzgl. Vermittlung von Beratungsstellen (Adressen über Bundesverbände, 34.2 )
• Beantragung eines Heilverfahrens, auf Wunsch des Pat. auch unter Einbeziehung des Betriebsarztes (BA)
Impfprophylaxe
Bei Erstkontakten, Vorsorgeunters. immer Impfstatus erheben (s. auch 9.2 ).
• Grund-, Auffrischungs-, Nachholimpfungen gem. Empfehlungen der St ändigen I mpf ko mmission am RKI (STIKO, 31.3 ), 9.2.2 .
• Aushang im Wartezimmer, praxisinternes Merkblatt
• Zusätzliches Angebot: Impfberatungen bei Fernreisen ( 9.10.8 )
• Recall-System zur Erinnerung an fällige Impfungen anbieten. ( Cave: Schriftliches Einverständnis des Pat. einholen!)
• STIKO-Empfehlungen sind wissenschaftliche Grundlage für länderspez. verbindliche Impfempfehlungen. Einzelne Bundesländer können von
STIKO-Empfehlungen abweichen.
• Durch andere Ärzte vorgenommene Impfungen nicht nachträglich im Impfpass bestätigen (ungeklärte Haftungsfrage bei Irrtümern). Evtl.
vorliegende Impfbescheinigungen einkleben o. Eintrag der Impfung mit Vermerk „lt. Angaben des Pat.“ ohne Unterschrift.
• Impfberatungen, -leistungen in Zusammenhang mit Auslandsreisen je nach GKV evtl. abrechnungsfähig ( 31.3 ), ansonsten private Liquidation als
IGeL-Leistung.
31.1.2. Früherkennungsuntersuchungen
Zur Durchführung von Früherkennungsunters. sind berechtigt:
• FÄ Allgemeinmedizin/praktische Ärzte, hausärztl. tätige FÄ Innere Medizin
– Päd. Versorgung: alle Ärzte: U2–U9, J1; je nach KV mit bes. Qualifikationsnachweis: zusätzlich U10, U11, J2 ( 31.3 )
– Früherkennung bei Jgl., Erw.: Jugendarbeitsschutzunters. , Gesundheitsunters. ≙ Check-up , Krebsfrüherkennung bei M
• FÄ Innere Medizin (Schwerpunkt Gastroenterologie), FÄ Chirurgie (Subspezialisierung Koloskopie): Früherkennungskoloskopie
• FÄ Urologie, Dermatologie, Chirurgie: Krebsfrüherkennung bei M
• FÄ Gynäkologie: Krebsfrüherkennung bei F
• FÄ Kinder-, Jugendmedizin: U2–U11, J1, J2
• Hautkrebsscreening: FÄ Allgemeinmedizin, Innere Medizin, Dermatologie nach standardisierter Schulung
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