Translate

Search This Blog

الترجمة

Search This Blog

str

str

2

str

z

2

str

z

coinad

4/5/26

 


30.2.5. Nichtionisierende elektromagnetische Felder

Definition Elektrosmog: bezeichnet die Gesamtheit der (größtenteils technisch erzeugten) elektrischen, magnetischen u. elektromagnetischen Felder , mit u. in

denen wir leben.

Allgemeine Hinweise

• Biolog. Wirkung ist abhängig von Frequenz u. Intensität (Feldstärke bzw. Leistungsflussdichte).

• Wirkung nimmt mit zunehmender Entfernung von der Quelle ab.

• Bei niederfrequenten elektrischen/magnetischen Feldern gilt eine Körperstromdichte bis max. 2 mA/m 2 als unbedenklich. Grenzwerte:

– max. elektrische Feldstärke: 5 kV/m 2

– max. magnetische Flussdichte: 100 μT bei 50 Hz

• Gewebeerwärmung bis max. 1 °C (thermischer Effekt) gilt als unbedenklich → Grenzwerte:

spez. Absorptionsrate (SAR) bis max. 0,08 W/kg (über den ganzen Körper gemittelt) bzw. max. 2 W/kg für Teilkörperbereiche (gemittelt über 10 g

Körpergewebe; Bundesamt für Strahlenschutz)

• Gepulste HF-Strahlung (D-, E-Netz-Funktelefone) kann biolog. wirksamer sein als nicht gepulste; z. B. Zellmembraneffekte (z. B. Stimulation von

Muskelzellen bereits bei Frequenz < 100 kHz); nicht gesichert: Kanzerogenität

Schutzmaßnahmen

• Elektrische Geräte nicht unnötig anschalten bzw. anlassen.

• Größtmöglicher Abstand zur Quelle.

• Einbau von Netzfreischaltern.

• Verwendung bzw. Einbau von abgeschirmten Kabeln (relativ aufwendig u. teuer).

Elektrische Gleichfelder

Quellen z. B. atmosphärisch bei Gewitter, statische Aufladung beim Kämmen. Wirkungen Bei den im Alltag auftretenden Feldstärken sind keine Gesundheitsschäden bekannt. Allerdings können die statischen Entladungen lokal zu

Schmerzempfindungen führen („elektrischer Schlag“ beim Aussteigen aus dem Auto); Abhilfe durch Erdung.

Magnetische Gleichfelder

Angabe der magnetischen Flussdichte in Tesla (T, mT, μT). Erdmagnetfeld: 45–70 μT.

Quellen MRT (1–2 T). Wirkungen Überzeugende Hinweise auf Gesundheitsstörungen durch diese (hohen) Feldstärken liegen nicht vor.

Niederfrequente elektrische Wechselfelder

Frequenz meist 50 Hz.

Quellen In der Umgebung von elektrischen Leitern, die unter Wechselspannung stehen, elektrischen Geräten, Hochspannungsleitungen. Wirkungen Im Körper werden schwache elektrische Ströme hervorgerufen, die weit unter der Reizschwelle von Nerven u. Muskeln liegen. Ein

Zusammenhang dieser Felder mit Krebsgeschehen wird diskutiert, doch reicht die Datenlage, um dies zu bestätigen o. zu widerlegen, nicht aus. Auch sonstige

Auswirkungen (Beeinträchtigung des Wohlbefindens) werden diskutiert, sind aber wissenschaftlich nicht gesichert.

Niederfrequente magnetische Wechselfelder

Quellen Fernseher, Monitore, Elektromotoren, Nähe elektrischer Leitungen mit hoher Stromstärke, Elektroschweißen, Induktionskochfelder. Wirkungen Im Körper werden Wirbelströme induziert, die zu einer geringen Erwärmung u. zu überschwelliger Reizung von Nerven u. Muskeln führen

können; ab ca. 2 mT treten Sehstörungen auf, ferner Kopfschmerzen u. Unwohlsein; ab 0,1 mT können Herzschrittmacher gestört werden.

Induktionskochfelder: Bei sachgerechtem Gebrauch liegen die magnetischen Streufelder deutlich unter dem EU-Grenzwert. Auch wenn bisher keine

schädlichen Auswirkungen bekannt sind, wird Schwangeren u. Trägern von Herzschrittmachern ein Abstand von ca. 15 cm von der Herdkante empfohlen.

Hochfrequente elektromagnetische Felder

Frequenz ca. 30 kHz–300 GHz.

Quellen Sender für Rundfunk, Fernsehen, Radar, Telekommunikation; ferner z. B. Mikrowelle 2,4 GHz, technisch-med. Bereich (Diathermie) 1 MHz–3

GHz. Wirkungen Erwärmung des Gewebes. Bei Langzeitbelastung evtl. Kataraktbildung.

Mobiltelefone: In Antennennähe u. im Autoinnern relativ hohe Feldstärken (deshalb bei Gebrauch im Autoinnern möglichst Außenantenne benutzen);

mögliche Langzeitschädigungen werden kontrovers diskutiert; dir. Störwirkungen auf elektronische Geräte (Herzschrittmacher, auf Intensivstationen, im

Flugzeug u. a.) möglich.

Strahlenschutz-Richtwerte Tab. 30.12 .

Tab. 30.12 Strahlenschutz-Richtwerte

Quelle Frequenz Leistung Typische Werte bei Exposition Strahlenschutz-Richtwerte

Rundfunksender

Mittelwelle

415–1.606

kHz

1,8 MW

50 m: 450 V/m

300 m: 90 V/m

73,5 V/m (Grenzwert ab ca. 350 m eingehalten)

Kurzwelle 6–10 MHz 750 kW

50 m: 121,5 V/m

220 m: 27,5 V/m

27,5–36 V/m (Grenzwert ab ca. 220 m

eingehalten)

UKW (Ultrakurzwelle)

88–108

MHz

< 100 kW ca. 1,5 km: < 0,05 W/m 2 2 W/m 2

(Grenzwert ab ca. 250 m eingehalten)

Fernsehsender

VHF

174–216

MHz

< 300 kW ca. 1,5 km: < 0,02 W/m 2 2 W/m 2

(Grenzwert ab ca. 150 m eingehalten)

UHF

470–890

MHz

< 5 MW ca. 1,5 km: < 0,005 W/m 2 2–4 W/m 2

(Grenzwert ab ca. 75 m eingehalten)

Mobilfunk

Basisstation D-Netz

890–960

MHz

max. 50 W je

Kanal

50 m: < 0,001 W/m 2 4 W/m 2

Mobiler Sender (Telefon),

D-Netz

900 MHz 2 W 3 cm: < 2 W/m 2 SAR < 2 W/kg ∗

Radargeräte

Flugüberwachung u.

Militär

1–10 GHz 0,2–20 kW

100 m:

10 W/m 2

1 km:

0,1 W/m 2

10 W/m 2

Verkehrsradar 9–35 GHz 0,5–100 mW

3 m: 0,25 W/m 2

10 m: < 0,01 W/m 2

10 W/m 2

Sonstige Geräte

CB-Funk, Walkie-Talkies 27 MHz wenige Watt 5 cm: bis 1.000 V/m u. 0,2 A/m SAR < 2 W/kg ∗∗

Mikrowellenkochgerät 2,45 GHz bis 1,5 kW

5 cm: < 0,62 W/m 2

30 cm: < 0,06 W/m 2

Gerätestandard: 5 cm Abstand von der

Oberfläche: < 50 W/m 2

Diebstahlsicherungssysteme

0,9–10

GHz

wenige Watt

zugänglicher Bereich, im Nutzstrahl: <

0,002 W/m 2 5–10 W/m 2

SAR: spezifische Absorptionsrate

∗ SAR-Grenzwert wird im D-Netz für Geräte mit Sendeleistung bis 2 W eingehalten.

∗∗ SAR-Grenzwert wird bei diesen Geräten für Sendeleistungen bis 4 W eingehalten.

30.2.6. Röntgen und Radioaktivität

Es wird unterschieden zwischen Strahlenbelastung von außen (z. B. Röntgendiagn.) u. Strahlenbelastung von innen, z. B. Inkorporation strahlender

Substanzen, radioaktiv kontaminierte Lebensmittel, nuklearmed. Diagn. u. Ther. ( Tab. 30.13 , Tab. 30.14 ).

Tab. 30.13 Strahlenbelastung durch Röntgen und Radioaktivität

Quellen Äquivalentdosis (mSv) Anteil an Gesamtbelastung (%)

Med. Exposition (u. a. Röntgendiagn.) 1,5 38

Radon in Häusern 1,3 31

Terrestrische Strahlung 0,5 13

Kosmische Strahlung 0,3 8

Interne Belastung 0,3 8

Technik, Forschung, Beruf 0,06 2

Gesamte mittlere jährliche Strahlenexposition pro Kopf der Bevölkerung in Deutschland: 4 mSv entsprechen der 80-fachen Dosis einer Röntgenaufnahme der Lunge p.

a.

Tab. 30.14 Beispiele für effektive Dosen in der medizinischen Röntgendiagnostik

Diagnostische Maßnahme Dosis (mSv)

Rö Thorax (Lunge), 1 Aufnahme 0,02–0,08

Rö HWS, 2 Ebenen 0,1–0,3

Rö BWS, 2 Ebenen 0,5–0,8

Rö LWS, 2 Ebenen 0,8–1,8

Rö Beckenübersicht 0,5–1,0

Rö Extremitäten < 0,01–0,1

Mammografie bds., je 2 Ebenen 0,2–0,6

Arteriografie u. Interventionen 10–30

CT Schädel 2–4

CT Thorax (Lunge) 6–10

CT Abdomen (Bauchraum) 10–15

Kardio-CT (64-Zeilen-CT) 12–25

Je nach Gerät u. Aufnahmetechnik können diese Werte stark schwanken.

Einteilung

• Korpuskularstrahlung (α-, β-, Neutronenstrahlung u. a.) aus radioaktiven Quellen o. in Beschleunigeranlagen

• Elektromagnetische Rö- u. Gammastrahlung (Letztere ebenfalls aus radioaktiven Quellen)

Maßeinheiten

• Ionendosis: die in 1 kg Luft erzeugte Ladung; Einheit: 1 R (Röntgen)

• Energiedosis: die in 1 kg Materie absorbierte Energie; Einheit: 1 Gy (Gray; früher rad; 100 rad = 1 Gy).

• Äquivalentdosis: mit der biolog. Wirksamkeit der Strahlenart bewertete Energiedosis; Einheit: 1 Sv (Sievert; früher rem; 100 rem = 1 Sv).

• Aktivität einer radioaktiven Quelle: Anzahl der Kernumwandlungen pro Sek.; Einheit: 1 Bq (Becquerel) = 1 Zerfall pro Sek.

Zulässige Strahlenbelastung Empfehlungen der Strahlenschutzkommission:

• Beruflich Exponierte: bis 50 mSv pro J.

• Allg. Bevölkerung: bis 1,7 mSv pro J.

Wirkungen

• Zelltod, Organschädigungen, Tod

• Teratogene Wirkung: Fehlbildungen/Fehlentwicklungen durch pränatale Strahleneinwirkung

• Karzinogene Wirkung: bes. Leukämie, Schilddrüsen-Ca

• Mutagene Wirkung: Induktion von genetischen Veränderungen, möglicherweise auch erst in späteren Generationen manifest

Während bei der Beurteilung der Wirkungen höherer Strahlendosen weitgehende Übereinstimmung herrscht, wird die Wirkung niedriger Dosen sehr

unterschiedlich eingeschätzt. Neuere Unters. legen die Vermutung nahe, dass die Wirkung niedriger Dosen bisher als zu gering bewertet wurde (kumulative

Belastung).

Über die Gefährdung von Personen, speziell Kindern, in der Umgebung von Kernkraftwerken u. Wiederaufbereitungsanlagen liegen unterschiedliche

Einschätzungen vor. Mit zunehmender radioaktiver Belastung nimmt die Wahrscheinlichkeit von malignen Erkr. u. Fehlbildungen zu. Es muss deshalb

unbedingt das Ziel sein, die Strahlenbelastung so gering wie irgend möglich zu halten.

30.2.7. „Umweltmedizinische Syndrome“

Sick-Building-Syndrom (SBS)

Definition Ein Komplex von Gesundheits-, Befindlichkeits- u. Behaglichkeitsstörungen, die in geschlossenen u. vollklimatisierten Innenräumen auftreten.

Klinik

• Reizung der Augenbindehäute sowie Nasen-/Rachenschleimhäute

• Reizung der tieferen Atemwege mit Hustenreiz

• Rezid. Inf. der oberen Luftwege, Sinusitiden

• Trockene Haut, Juckreiz, thermische Missempfindungen

• Kopfschmerzen, Müdigkeit, Störung von Konzentration u. Antrieb

• Empfinden von „Frischluftmangel“, Dysosmie

Ursachen Eine eindeutige Zuordnung der Symptome zu physikalischen, chemischen o. biolog. Einwirkungen ist nicht möglich. Als Ursachen werden die

folgenden Faktoren diskutiert:

• Verminderter Luftaustausch: Durch bessere Gebäudeisolierung, Klimaanlagen, Fenster können nicht mehr geöffnet werden: Anreicherung von

Schwebstoffen, flüchtigen organischen Verbindungen aus Einrichtungsgegenständen, Farben, Teppichböden u. a.

• Zugluft bei Klimaanlagen

• Lokale Temperaturschwankungen

• Klimaanlagen: Verbreitung von Pilzen, Bakterien, Viren, Allergenen (z. B. Pilzsporen) sowie Geruchsstoffen über schlecht gewartete Anlagen

• Dauerschallpegel (Infraschall) durch große Ventilatoren

• Fotochemischer Smog durch UV-Anteil der Beleuchtung

• Psychogene Faktoren: z. B. „Sich-eingesperrt-Fühlen“

Diagnostik Ausschluss anderer Erkr. Da es sich i. d. R. um ein Arbeitsplatzproblem handelt, mit Einverständnis des Pat. Kontakt mit Betriebsarzt aufnehmen

( 30.1.2 ). Werden ähnliche Beschwerden von mehreren Beschäftigten geäußert, darauf drängen, dass bauphysikalische Messungen durchgeführt werden (lokale

Temperatur bzw. Differenz von Raum- u. Wandtemperatur, Zugluftmessungen, Luftfeuchtigkeit u. a.). Die Diagnose kann mit Fragebögen erhärtet werden.

Kontakt mit umweltmed. Ambulanz aufnehmen u. Pat. dort vorstellen ( 34.1.3 ).

Multiple Chemical Sensitivity (MCS)

Definition Bes. Empfindlichkeit einzelner Personen auf chemische Substanzen, wobei die Symptome bereits bei Konz. auftreten, die von der Mehrzahl der

Bevölkerung ohne gesundheitliche Auswirkungen toleriert werden. Die MCS ist wissenschaftlich umstritten.

Klinik Es können viele verschiedene Organsysteme betroffen sein. Die Symptome variieren von Pat. zu Pat.

Ursachen Vor allem Biozide (Pflanzenschutzmittel, Holzschutzmittel), Farben, Lacke, Lösungsmittel werden diskutiert.

Diagnostik Ein wichtiges diagn. Kriterium ist die Reproduzierbarkeit der Symptome nach Expositionsstopp u. Reexposition. Wichtig: DD Depression,

Angststörungen, andere psychische Erkr. als Ursache u./o. Folge.

30.2.8. Umwelt-Psychosomatik

Umwelt-Psychosomatik beschäftigt sich mit:

• psychischen Auswirkungen von tatsächlichen Umweltbelastungen

• psychosomatischen Auswirkungen von (berechtigten u. unberechtigten) Umweltängsten

• psychosomatischen Erkr., die aufgrund intrapsychischer Konflikte auftreten (klassische psychosomatische Krankheiten), vom Betroffenen aber auf

Umwelteinflüsse projiziert werden („Umweltneurose “)

Ein großer Teil der Pat. in Praxen u. Umweltambulanzen ist der Gruppe mit Umweltneurosen zuzuordnen. Eine solche Diagnose muss sehr zurückhaltend

gestellt werden. Häufig sind umfangreiche u. z. T. teure Unters. nötig, um eine tatsächliche Umweltnoxe auszuschließen. Die Pat. haben häufig schon

verschiedene, meist paramed. u. wissenschaftlich fragwürdige Diagn. u. Ther. hinter sich u. wurden dadurch in ihrer subjektiven Krankheitsinterpretation

bestätigt.

Psychogene Ursachen sind wahrscheinlicher, wenn

• umweltmed. Unters. keinen Hinweis auf eine toxikologisch o. allergologisch relevante Belastung erbringen,

• der Beginn der Beschwerden in Zusammenhang mit einer psychosozialen Belastungssituation gebracht werden kann,

• in der Biografie schwere psychische Belastungen u. Krisen bekannt sind,

• eine Neigung zur Externalisierung von intrapsychischen Konflikten bekannt ist,

• der Pat. sehr starr an seiner Deutung der Ursachen festhält u. keiner Relativierung zugänglich ist.

Therapie Psychosomatische Erkr. (ICD: Umweltneurose, F48.8): Psychother. indiziert; Pat. sind für diese aber oft nicht zugänglich, da starr an der

subjektiven Krankheitsdeutung festgehalten wird. Aufgabe des HA ist deshalb eine einfühlsame Begleitung des Pat. → Subjektive Krankheitsinterpretationen

sollten als Ausdruck ungelöster intrapsychischer Konflikte ernst genommen werden. Ein Ziel muss u. a. sein, dem Pat. weitere, meist teure paramed. Diagn. u.

Ther. zu ersparen u. ihn durch eine empathische, patientenzentrierte Gesprächsführung aus seiner Kampfposition zu befreien. Bei V. a. Psychose: FA-ÜW.

3 1

Prävention und Sozialmedizin

Thomas Ledig, und Martin Rieger

31.1 Prävention Thomas Ledig

31.1.1 Krankheitsvorbeugung

31.1.2 Früherkennungsuntersuchungen

31.2 Sozialmedizin Martin Rieger

31.2.1 Wichtige sozialmedizinische Begriffe

31.2.2 Das System der sozialen Sicherung

31.2.3 Leistungen bei Arbeits- und vorübergehender Dienstunfähigkeit

31.2.4 Verordnung häuslicher Krankenpflege

31.2.5 Verordnung einer Haushaltshilfe oder eines landwirtschaftlichen Helfers

31.2.6 Rehabilitationsleistungen

31.2.7 Rentenleistungen

31.2.8 Sozialleistungen nach Schwerbehindertenrecht

31.2.9 Pflegeversicherung

31.2.10 Zusammenarbeit zwischen Hausarzt und Sozialleistungsträger

31.3 Internetadressen

31.1. Prävention

Thomas Ledig

Präventivmed. Ansätze in der Allgemeinmedizin gliedern sich in 4 Hauptgruppen:

1. Maßnahmen zur Verhütung des Auftretens von Erkr. (Krankheitsvorbeugung, primäre Prävention ): Dazu gehören:

– Standard-/Indikationsimpfungen ( 9.2.3 )

– Anregung u. Unterstützung von Verhaltensweisen, die gesundheitsfördernd u. krankheitsvorbeugend wirken, z. B. regelmäßige

Bewegungs-/Sportprogramme, ausgewogene Ernährung, Strategien zur Stressvorbeugung/-bewältigung

– Vermeidung krankheitsauslösender Faktoren wie Rauchen, Alkohol-/Drogenkonsum, Übergewicht, einseitige/Mangelernährung

2. Früherkennung bereits bestehender Erkr. in einem Stadium, in dem diese noch wenig o. überhaupt nicht symptomatisch sind u. eine Behandlung eine

wesentliche Verlängerung der Lebenserwartung bedeuten kann ( sekundäre Prävention , z. B. Test auf okkultes Blut im Stuhl, Zervixabstrich u. a.

Screeningunters.)

3. Maßnahmen zur Verhinderung des Fortschreitens bereits bestehender Erkr., z. B. amb. Herz-/Diabetesgruppen, Einwirken auf Fähigkeitsstörungen in

der Rehabilitation o. zur Wiederherstellung möglichst weitgehenden Wohlbefindens nach schweren Erkr., Unfällen, Malignomen ( tertiäre

Prävention )

4. Quartäre Prävention : Schutz des Pat. vor überflüssigen med. Maßnahmen u. daraus resultierenden Folgen. Diese Präventionsform gewinnt

angesichts der Zunahme von technisch Machbarem, Leistungsausweitung u. „Doctor-Hopping“ in der Tätigkeit des Haus- u. Familienarztes

zunehmend an Bedeutung.

31.1.1. Krankheitsvorbeugung

Strategien für die Praxis Primärpräventive Maßnahmen erreichen in der Praxis nur einen kleinen Teil der Bevölkerung. Bessere Breitenwirkung erzielt

Engagement in örtlichen Vereinen, Arbeitskreisen, Initiativen u. Gruppen durch Seminare, Vorträge u. a.

Beratungen zur Führung einer gesunden Lebensweise sind tägl. Sprechstundeninhalt. Belehrung allein bewirkt keine dauerhafte Verhaltensänderung. Wirksamere Strategien:

• Empathisches, verstehendes Zuhören u. nichtdirektives Erforschen der Gründe für gesundheitsschädliche Gewohnheiten u. Belastungsfaktoren

• Veränderungen am besten durch kleine verhaltensther. Programme u. Aktivierung der Eigeninitiative der Pat.

• Pat. möglichst kurzfristig wiedereinbestellen (Erfolgsbeobachtung u. häufige pos. Verstärkung der erzielten Fortschritte)

• Broschüren zu nahezu jeder Facette gesundheitsbewussten Lebens in großer Auswahl bei den KK

• Qualifiziertes u. produktneutrales Schulungs- u. Informationsmaterial: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, Deutsche Krebshilfe, viele

Selbsthilfegruppen ( 34.2 , Adressen), Suchtberatungsstellen 31.3

• Praxiseigene Materialien erstellen, Austausch in Qualitätszirkeln/Ärztenetzen, Gruppenangebote in eigener Praxis organisieren

Präventionsverträge In einigen KV-Bezirken mit unterschiedlichen KK. Ziel: Motivation der Mitglieder zur Teilnahme an Präventionsmaßnahmen

(Ernährung, Bewegung, Entspannung). Empfehlung auf Formblatt der zuständigen KK vermerken, von Pat. unterschreiben lassen.

Abrechnung gem. KV-Vereinbarung.

Nikotinentwöhnungsstrategien

Allgemein Aufklärung über krankheitsfördernde Wirkung des Rauchens in wiederholten kurzen Interventionen. Zielgruppe v. a. jugendliche Raucher ( 22.11.2

).

Individuell

• Verschiedene Entwöhnungsstrategien, Entspannungs-/Stressbewältigungsübungen anbieten u. erläutern

• Wenn Bereitschaft des Pat. zum Nikotinstopp: konkrete Planung, ggf. Nikotinersatz, häufige Sprechstundenkontakte, um Schwierigkeiten zu

besprechen. Rauchertagebuch führen (Häufigkeit u. Anlässe des Rauchens). Rückfälle häufig, kein Grund zur Aufgabe der Bemühungen, u. U.

begleitend Akupunktur ( 27.2.3 ), Hypnose, autogenes Training

• Unterstützende Maßnahmen wie Nikotinkaugummi, -pflaster, -nasenspray fangen Entzugssymptome ab. Einsatz nur nach ausführlicher Aufklärung

i. R. eines Gesamtkonzepts (verhaltensther. Maßnahmen). Cave: nur zur Überbrückung der akuten Entwöhnungszeit (ca. 2, max. 4 Wo.); auf

rechtzeitige, selbstprogrammierte Reduktion achten, sonst verlängerte Nikotinabhängigkeit!

• Einsatz von Bupropion (Zyban ® )/Varenidin (Champix ® ): exakt auf einschleichende Dos./mögliche NW achten. Bei Medikationsbeginn Termin für

die letzte Zigarette mit Pat. vereinbaren!

Alkohol- und Drogenprävention

Allgemein Erkennung gefährdeter o. manifest abhängiger Pat. oft sehr schwierig, solange diese sozial integriert sind. Frage nach tägl. konsumierter Alkohol-

/Drogenmenge gehört zur Basisanamnese, auch wenn bei bereits Abhängigen unwahre Angaben gemacht werden (s. auch 1.8.4 ). Krankheitseinsicht oft stark

eingeschränkt, bes. bei riskantem Alkoholkonsum ohne Leidensdruck; 22.10.2 .

Bei Alkoholabhängigkeit ( 22.10.2 ).

• Einzel- u./o. Familien- u./o. Partnergespräche anbieten

• Vermittlung an lokale Beratungsstellen, Alkoholikergruppen (Adressen über Bundesverbände, 34.2 )

• Nach stat. Alkoholentgiftung unbedingt Anbindung an Beratungsstelle u./o. Selbsthilfegruppe ( 34.2 ). Abstinenzerhaltung in Einzelfällen mit

Acamprosat (z. B. Campral ® ) wirksam unterstützen

• Einleitung eines Heilverfahrens zur Entwöhnung

Bei Drogenabhängigkeit ( 22.11 ). Manifest Drogenabhängige suchen i. d. R. Praxis in vollem Bewusstsein ihrer Abhängigkeit auf (Substitutionswunsch).

• Bei Gefährdung o. manifester Erkr. Angebot bzgl. Vermittlung von Beratungsstellen (Adressen über Bundesverbände, 34.2 )

• Beantragung eines Heilverfahrens, auf Wunsch des Pat. auch unter Einbeziehung des Betriebsarztes (BA)

Impfprophylaxe

Bei Erstkontakten, Vorsorgeunters. immer Impfstatus erheben (s. auch 9.2 ).

• Grund-, Auffrischungs-, Nachholimpfungen gem. Empfehlungen der St ändigen I mpf ko mmission am RKI (STIKO, 31.3 ), 9.2.2 .

• Aushang im Wartezimmer, praxisinternes Merkblatt

• Zusätzliches Angebot: Impfberatungen bei Fernreisen ( 9.10.8 )

• Recall-System zur Erinnerung an fällige Impfungen anbieten. ( Cave: Schriftliches Einverständnis des Pat. einholen!)

• STIKO-Empfehlungen sind wissenschaftliche Grundlage für länderspez. verbindliche Impfempfehlungen. Einzelne Bundesländer können von

STIKO-Empfehlungen abweichen.

• Durch andere Ärzte vorgenommene Impfungen nicht nachträglich im Impfpass bestätigen (ungeklärte Haftungsfrage bei Irrtümern). Evtl.

vorliegende Impfbescheinigungen einkleben o. Eintrag der Impfung mit Vermerk „lt. Angaben des Pat.“ ohne Unterschrift.

• Impfberatungen, -leistungen in Zusammenhang mit Auslandsreisen je nach GKV evtl. abrechnungsfähig ( 31.3 ), ansonsten private Liquidation als

IGeL-Leistung.

31.1.2. Früherkennungsuntersuchungen

Zur Durchführung von Früherkennungsunters. sind berechtigt:

• FÄ Allgemeinmedizin/praktische Ärzte, hausärztl. tätige FÄ Innere Medizin

– Päd. Versorgung: alle Ärzte: U2–U9, J1; je nach KV mit bes. Qualifikationsnachweis: zusätzlich U10, U11, J2 ( 31.3 )

– Früherkennung bei Jgl., Erw.: Jugendarbeitsschutzunters. , Gesundheitsunters. ≙ Check-up , Krebsfrüherkennung bei M

• FÄ Innere Medizin (Schwerpunkt Gastroenterologie), FÄ Chirurgie (Subspezialisierung Koloskopie): Früherkennungskoloskopie

• FÄ Urologie, Dermatologie, Chirurgie: Krebsfrüherkennung bei M

• FÄ Gynäkologie: Krebsfrüherkennung bei F

• FÄ Kinder-, Jugendmedizin: U2–U11, J1, J2

• Hautkrebsscreening: FÄ Allgemeinmedizin, Innere Medizin, Dermatologie nach standardisierter Schulung

No comments:

Post a Comment

اكتب تعليق حول الموضوع