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coinad

4/6/26

 Katastrophensituationen


124


44Bei bedrohlichen Blutungen (bei ansprechbaren und

nicht ansprechbaren Patienten) sofort Druck auf die Blu­

tungsquelle ausüben, durch Druckverband oder Aufdrü­

cken einer Kompresse auf die Wunde.

44Bei Schockzuständen durch starke Blutungen vorsichtig

die Beine etwas anheben, wenn die betroffene Person an­

sprechbar ist und die Verletzungsmuster nicht dagegen

sprechen.


Weitere Maßnahmen der Ersten Hilfe


5


Die weiteren Maßnahmen, die nicht unmittelbar eine beste­

hende Lebensgefahr der betroffenen Person abwenden sollen,

erfolgen erst, wenn die wichtigsten Handlungen zur Abwen­

dung der Lebensgefahr getroffen wurden oder bereits laufen.

Blutungen

Blutende Wunden bei gleichzeitig vorliegender Bewusstlosigkeit bei einer verletzten Person, die selbst ausreichend atmet, müssen nicht primär verbunden, sondern

zunächst muss die stabile Seitenlage durchgeführt werden. Dann wird umgehend der Notruf 112 gewählt und

schließlich der Verletzte fortlaufend auf weiter vorhandene Eigenatmung kontrolliert. Erst dann wird ein weiterer

Helfer Verbände an den Wunden anlegen.

Starke arterielle Blutungen sind als lebensgefährlich

­an­zusehen. Hier muss schon während der Durchführung

der stabilen Seitenlage bestenfalls durch einen weiteren Helfer durch Verbandmaterial oder (im Notfall) sau­

bere Kleidungsstücke Druck auf die Blutung ausgeübt

werden.


5.1.3


Rettungsdienst


Der durch den Notruf alarmierte Rettungsdienst stabilisiert

die betroffene Person noch am Notfallort und befördert sie in

ein geeignetes Notfallkrankenhaus.

Die Einsatzfahrzeuge (Rettungsmittel) des Rettungsdiens­

tes sind genormt.

Innerhalb eines Krankenhauses wird das klinikinterne

Notfallteam gerufen (7 Kap. 20).


Vitalzeichenkontrolle

Bei der Kontrolle der Lebenszeichen (Vitalzeichen) einer Per­

son werden folgende Punkte sofort überprüft:

44Überprüfung des Bewusstseins:

55Reagiert die betroffene Person auf Ansprache und

gleichzeitiges Anfassen durch den Helfer?

44Überprüfung der Atmung:

55Wenn die Person auf Ansprache nicht reagiert,

Kopf/Hals in den Nacken überstrecken und hören,

ob Atemgeräusche vorhanden sind,

55fühlen, ob Atemzüge feststellbar sind, und

55sehen und fühlen, ob sich der Brustkorb hebt und

senkt,

55feststellen, ob die normale Atmung vorhanden ist.


44Puls:

55Für medizinisches Fachpersonal gilt, wenn keine

­Atmung vorhanden ist, an der Halsschlagader

(A. carotis) nicht länger als 5 Sekunden den Puls

­fühlen (. Abb. 5.2).

55Für nicht geübte Helfer gilt, nur die Atmung zu über­

prüfen.

Bei Personen, die auf Ansprache reagieren, kann zur Ermitt­

lung der Kreislauffunktion durch medizinisches Personal der

Puls und Blutdruck gemessen werden.

Normalwerte Herzfrequenz und Blutdruck

Normalwerte beim Erwachsenen:

55 Puls: 60–80 Schläge pro Minute und

55 Blutdruck ca. 120/80 mmHg, wobei

–– bei einer dauerhaften Erhöhung über

140/90 mmHg von Bluthochdruck (Hypertonie)

und

–– bei einem dauerhaften Absinken unter

100/60 mmHg von niedrigem Blutdruck (Hypo­

tonie) gesprochen wird.


Schockzustände

Der Schock ist definiert als Missverhältnis zwischen der Mög­

lichkeit des Körpers mittels des arteriellen Blutes Sauerstoff

für die Zellen des Körpers zur Verfügung zu stellen und dem

tatsächlichen O2-Bedarf des Körpers. Der Körper des Men­

schen hat im Schockzustand nicht mehr die Möglichkeit, ge­

nügend O2-reiches Blut zu befördern, um die eigenen Körper­

zellen, insbesondere die Zellen der lebenswichtigen Organe,

zu versorgen.

Dabei unterscheiden wir unterschiedliche Schockarten:

44Volumenmangelschock: Der Schock entsteht durch

­Volumenmangel in Folge von Blutungen ins Innere

des Körpers oder nach außen, oder den starken Ver­

lust anderer Körperflüssigkeiten (z. B. Verbrennungen).

Hierbei handelt es sich um die relevanteste Schock­

form für das Personal im OP-Bereich eines Kranken­

hauses.

44Kardiogener Schock: Durch eine starke Verminde­

rung der Pumpleistung des Herzens kommt es zu

einer ­mas­siven Reduzierung des Herzzeitvolumens.

Ursache ­können verschiedene akute Erkrankungen

des Herzens sein (z. B. Herzinfarkt, Herzrhythmus­

störungen, H

­ erzmuskelentzündungen), sie können

in ihren starken Ausprägungsformen zum kardiogenen

Schock führen.

44Vasodilatatorischer Schock: Regulationsstörungen der

Blutgefäße führen zur starken Abnahme des peripheren

Widerstands. Dies kann infolge von starken allergischen

Reaktionen (anaphylaktischer Schock), Entzündungs­

reaktionen (septischer Schock) oder auch aufgrund eines

Schädel-Hirn- oder Wirbelsäulen-Traumas (neurogener/

spinaler Schock) der Fall sein.


125

5.2 · Reanimation beim Erwachsenen bzw. bei Kindern ab 8 Jahren


Der umgangssprachlich als Schock bezeichnete starke

Schreck, z. B. durch direktes Wahrnehmen eines Unfallge­

schehens als Zeuge ohne eigene Verletzungen, ist medizinisch

gesehen meist kein Schock, sondern eine akute Belastungs­

reaktion.

Mit Hilfe des Schockindex soll ein Schockzustand be­

stimmt werden. Dabei wird der Quotient aus oberem, systo­

lischem Blutdruck und dem Puls gebildet. Bei einem gesun­

den Menschen wird von einem Schockindex von 0,4–0,7

ausgegangen.

Schockindex

55 Beispiel 1: Bei einem gesunden Patienten wird eine

Herzfrequenz von 70 gemessen und ein Blutdruck

von 140/80 mmHg. Somit ergibt sich ein Schockquotient von 70:140 = 0,5. Von einem Schockzustand

geht man bei einem Schockquotienten >1 aus.

55 Beispiel 2: Aus einer Herzfrequenz von 140 und einem Blutdruck von 80/50 ergibt sich ein Schockquotient von 80:140 = 1,75.

Normalwert

Bei einem gesunden Menschen: Schockindex 0,4–0,7.


..Abb. 5.3 Kompressionspunkt für die Herzkompression. Aus: Larsen

R (2016) Anästhesie und Intensivmedizin für die Fachpflege, 9. Aufl.

Springer, Berlin Heidelberg New York


pulmonale Reanimation («cardio-pulmonary resuscitation»;

CPR) bezeichnet.

>>Die wichtigsten Basismaßnahmen der Reanimation


Bei der Diagnose des Schockzustands ist der Schockindex

­allerdings nur eines von vielen Beurteilungskriterien. Weitere

Schockzeichen sind:

44auffallend blasse Haut des Patienten,

44kaltschweißige Stirn,

44schnelle Atmung,

44psychisch auffälliges Verhalten wie Apathie bis hin zu

Bewusstseinsstörungen sind ebenso möglich wie auf­

fällige Hyperaktivität.

Neben diesen allgemeinen Erkennungsmerkmalen und dem

Schockindex gibt es insbesondere im Rettungsdienst und in

der klinischen Medizin eine Fülle weiterer relevanter Para­

meter.

So kann bei der Angabe von thorakalen Schmerzen ein

12-Kanal-EKG und der Nachweis bestimmter Marker im Blut

für die Diagnosestellung hilfreich sein, um schnellstmöglich

die richtige Therapie einleiten zu können.

Bei einem septischen Schock sind neben der Blutuntersu­

chung die bildgebenden Verfahren wie CT, MRT oder Sono­

graphie wichtig. Sie helfen bei der Sepsisherdsuche.

Beim Volumenmangelschock durch Blutung steht das

schnelle Auffinden der vermuteten Blutungsquellen im Vor­

dergrund, hierbei sind insbesondere der Unfallmechanismus

bzw. die für mögliche Blutungsquellen verantwortlichen Er­

krankungen zu berücksichtigen.

5.2


Reanimation beim Erwachsenen

bzw. bei Kindern ab 8 Jahren


Reanimation oder auch Wiederbelebung ist die Anwendung

von Herz-Lungen-Wiederbelebung (HWL), auch als kardio­


sind:

55 Herzdruckmassage (Thoraxkompression) und

55 Beatmung!


Im Gesamtablauf ist wie folgt vorzugehen:

Bei Auffinden einer Person muss sehr schnell überprüft

werden, ob die Lebenszeichen Bewusstsein/Atmung und

evtl. Puls vorhanden sind. Dazu wird die Person kräftig an

den Schultern angefasst und gleichzeitig laut angesprochen.

Reagiert sie auf Ansprache, muss umgehend situationsgerecht

geholfen werden, also z. B. Oberkörperhochlagerung, Frisch­

luftzufuhr bzw. O2-Gabe und weitere psychische Beruhigung

bei ansprechbaren Patienten mit Atemnot.

Bei nicht ansprechbaren Personen sofortige Atemkontrolle. Ist eine normale Atmung vorhanden, laut um Hilfe

rufen, dann stabile Seitenlage durchführen. Spätestens nach

der Durchführung der stabilen Seitenlage den Notruf 112

oder den krankenhausinternen Notruf tätigen. In der Seiten­

lage immer sehr dicht bei der Person bleiben und fortlaufend

die Atmung weiter überprüfen.

Wenn nach Durchführung der Atemkontrolle keine rich­

tige Atmung vorhanden ist, den sofortigen Notruf 112 oder

krankenhausinternen Notruf absetzen, am besten durch ei­

nen zweiten Helfer.

Die Person auf eine harte Unterlage legen, sofort den

Oberkörper freimachen und die Mitte des Brustbeines als

Druckpunkt aufsuchen, dort beide Handballen übereinan­

derlegen und die eigenen Arme durchdrücken. Die Finger­

spitzen dabei nach oben richten, damit der Druck möglichst

zentral auf dem Druckpunkt aufgebracht wird (. Abb. 5.3).

Dann sofort 30-mal Herzdruckmassage durchführen.

Dabei muss das Brustbein mindestens 5–6 cm Richtung Wir­

belsäule gedrückt werden. Die Frequenz beträgt mindestens

100 Herzdruckmassagen (bis 120 Herzdruckmassagen)


5


126


Kapitel 5 · Maßnahmen in Krisen- und Katastrophensituationen


5


..Abb. 5.4 Mund-zu-Mund-Beatmung. Aus: Larsen R (2016) Anäs­

thesie und Intensivmedizin für die Fachpflege, 9. Aufl. Springer, Berlin

Heidelberg New York


..Abb. 5.5 Mund-zu-Nase-Beatmung. Aus: Larsen R (2016) Anäs­

thesie und Intensivmedizin für die Fachpflege, 9. Aufl. Springer, Berlin

Heidelberg New York


pro Minute. Die angegebenen Mindestwerte sind unbedingt


atemluft des Helfers in die Nase des Verletzten eingeblasen,

sodass sich der Brustkorb durch die Beatmung hebt (. Abb.

5.4, . Abb. 5.5).

Bei der Beatmung mit dem Beatmungsbeutel wird der

Kopf ebenfalls überstreckt gehalten, die passende Maske mit

der Hand stark auf das Gesicht gedrückt und durch Drücken

des Beatmungsbeutels dafür gesorgt, dass sich der Brustkorb

der zu reanimierenden Person ausreichend hebt und senkt.

Die Beatmung mit dem Beatmungsbeutel erfolgt ebenfalls

2-mal, dann wird 30-mal die Herdruckmassage ausgeführt

(. Abb. 5.6 und . Abb. 5.3).


einzuhalten!


>>Unterbrechungen der Herzdruckmassage sind nach


Möglichkeit völlig zu unterlassen oder auf ein absolut

notweniges Minimum zu begrenzen.


Wer sich als Helfer, wenn keine Hilfsmittel zur Beatmung wie

Beatmungsbeutel für die innerklinische Reanimation vorhan­

den sind, die Mund-zu-Mund- oder Mund-zu-Nase-Beat­

mung nicht zutraut, muss diese nicht durchführen. Gleiches

gilt, wenn diese dem Helfer z. B. aufgrund von Blutungen im

Mundbereich der zu reanimierenden Person nicht zuzumu­

ten ist.

>>Wenn eine Beatmung nicht zumutbar ist oder wenn


eine Beatmung nicht durchgeführt werden kann,

­unbedingt ohne Unterbrechung die Herzdruckmassage

durchführen. Die Frequenz der Herzdruckmassage

­beträgt auch dann 100–120 Herzdruckmassagen pro

Minute, es finden aber keinerlei Unterbrechungen

für die Beatmungen statt.


Ist die Beatmung zumutbar und durchführbar, nach 30 Herzdruckmassagen sofort 2-mal beatmen. Wenn keine Hilfs­

mittel vorhanden sind, Mund-zu-Mund- oder Mund-zu-Na­

se-Beatmung. Sonst mit dem Beatmungsbeutel und an den

Beutel angeschlossenem Sauerstoff beatmen.

Bei der Durchführung der Mund-zu-Mund- oder Mundzu-Nase-Beatmung wird der Kopf stets überstreckt gehalten.

Der Mund des Helfers umschließt Mund oder Nase der zu

beatmenden Person vollständig und fest mit den Lippen.

Gleichzeitig wird, im Falle der Mund-zu-Mund-Beatmung

die Nase und im Fall der Mund-zu-Nase-Beatmung der Mund

der zu beatmenden Person zugehalten. Dann wird die Aus­


5.2.1


Unterschiedliches Vorgehen

durch Laienhelfer und geübte Helfer

(medizinisches Fachpersonal)


Ein OTA kann im Zuge seiner Ausbildung der Gruppe der

Laienhelfer ebenso angehören wie am Ende seiner Ausbil­

dung zu der Gruppe der geübten Helfer.

Die Einordnung in die Gruppe erfolgt nach dem tatsäch­

lichen Kenntnisstand des Helfers. In Zweifelsfällen gilt ­immer:

>>Wenn der Helfer sich nicht sicher ist, zu welcher Gruppe


er gehört, ist der Ablauf für «Laienhelfer» zu wählen,

damit keine Verzögerung im Ablauf der Reanimationsmaßnahmen eintritt.


Für «Laienhelfer» ohne Fertigkeiten in der sicheren Pulskon­

trolle an der A. carotis gilt:

Es werden Bewusstsein und Atmung überprüft. Ist beides

nicht vorhanden, wird der Notruf abgesetzt, und die Reani­

mation mit Herzdruckmassage und möglichst 2 Beatmungen

nach 30 Thoraxkompressionen wird durchgeführt. Ist eine


127

5.2 · Reanimation beim Erwachsenen bzw. bei Kindern ab 8 Jahren


a


b


..Abb. 5.6a, b Beatmung mit Beutel und Maske. a Daumen und

­Zeigefinger halten die Maske, die übrigen Finger ziehen den Unterkiefer

nach oben. b Der Kopf ist in Schnüffelposition gelagert, um den durch


die zurückfallende Zunge verlegten Atemweg frei zu machen. Aus:

­Larsen R (2016) Anästhesie und Intensivmedizin für die Fachpflege, 9. Aufl.

Springer, Berlin Heidelberg New York


Beatmung nicht möglich, wird durchgehend die Herzdruck­

massage durchgeführt.

Für geübte Helfer gilt, dass neben dem Bewusstsein und

der Atmung auch der Puls an der A. carotis kontrolliert wird.

Ist eine normale Atmung nicht vorhanden, ein Puls jedoch

gut tastbar, wird nur eine Beatmung durchgeführt, vorzugs­

weise mit einem Beatmungsbeutel und angeschlossenem

­Sauerstoff. Währenddessen wird der Carotispuls engmaschig

kontrolliert.

Ist auch der Puls nicht eindeutig tastbar, wird neben der

Beatmung die Herzdruckmassage durchgeführt. Ein Atem­

stillstand bei tastbarem Puls ist selten. In den meisten Reani­

mationsfällen fällt zunächst die Herzfunktion, danach die

Atmung aus.


j

jALS


5.2.2


BLS (Basic Life Support) und ALS

­(Advanced Life Support)


j

jBLS


BLS beschreibt die Durchführung der Basismaßnahmen

e­ iner Reanimation.

44Notfallsituation erkennen und Eigenschutzmaßnahmen

ergreifen.

44Bei dem Verletzten Bewusstsein und Atmung überprüfen

(ggf. Carotispuls tasten).

44Bewusstlosigkeit und normale Atmung: Notruf absetzen,

stabile Seitenlage, ständige Überwachung.

44Bewusstlosigkeit und fehlende Atmung: Notruf, sofortige

Herzdruckmassage und möglichst Beatmung.

k

kBLS innerhalb eines Krankenhauses


44Beatmung mit Beatmungsbeutel und Sauerstoff.

44Einlegen eines Guedel-Tubus.

44ständige Absaugbereitschaft.


Unter ALS sind die erweiterten Maßnahmen einer Reanima­

tion zusammengefasst, die regelhaft vom Rettungsdienst oder

den innerklinischen Reanimationsteams durchgeführt ­werden.

Diese sind zusätzlich zu den BLS-Maßnahmen:

44Platzieren eines Larynxtubus oder endotracheale Intuba­

tion zur Sicherung der Atemwege und zur kontrollierten

Beatmung.

44Erweitertes Monitoring und Defibrillation mit einem

konventionellen Defibrillator (im Gegensatz zur Reani­

mation mit einem AED [automatisierter externer De­

fibrillator], s. u.)

44Legen mehrerer intravenöser Zugänge. Ist ein intra­

venöser Zugang nicht möglich, wird ein intraossärer

­Zugang eingebohrt. Dieser wird regelhaft in der proxi­

malen Tibia positioniert und mit einem Bohrer gelegt.

Nun erfolgt die medikamentöse Therapie.

5.2.3


Reanimation mit automatisiertem

­externem Defibrillator (AED)


Wenn vorhanden, sollte zusätzlich zu den sofort einzuleiten­

den Reanimationsmaßnahmen (nach dem Feststellen des

Atemstillstands und der sofortigen Herzdruckmassage und

der Beatmung im Verhältnis 30:2) ein AED zum Einsatz kom­

men.

Bei dem AED handelt es sich um einen automatisierten

externen Defibrillator. Dieses Gerät ist eigenständig in der

Lage, ein Kammerflimmern oder eine pulslose ventrikuläre

Tachykardie zu erkennen und nur dann einen Elektroschock,

also eine Defibrillation, freizugeben. Die AED werden von

unterschiedlichen Herstellern angeboten, das Prinzip der

­Geräte ist aber immer sehr ähnlich. Wenn im Bereich der

­eigenen Wirkungsstätte ein AED vorhanden ist, sollte die

­Bedienung dieses Geräts vertraut sein.


5


Kapitel 5 · Maßnahmen in Krisen- und Katastrophensituationen


128


5


Die AED sind meist in Kästen untergebracht, wobei

durch Öffnen des Kastens häufig ein Alarm ausgelöst wird

(beispielsweise bei der zuständigen Notrufzentrale eines

Krankenhauses). Der Notruf 112 wird dadurch aber nicht er­

setzt und muss trotzdem so früh wie möglich telefonisch er­

folgen.

Der AED wird zum Patienten gebracht und dort geöffnet.

Die beiden darin enthaltenen Elektroden werden auf den ent­

kleideten Brustkorb der zu reanimierenden Person aufge­

klebt. Dabei hilft eine ständige Sprechansage des Geräts.

Der Anwender muss die vom Gerät akustisch gegebenen

Anweisungen strikt befolgen! Hierzu zählt, dass nach dem

Aufkleben der Elektroden der Patient nicht berührt wird, weil

zunächst der Herzrhythmus ausgewertet werden muss. Eine

Berührung des Patienten beeinträchtigt die Auswertung!

Sodann erfolgt entweder die Ansage «Schock empfohlen,

Patienten nicht berühren! Blinkende rote Taste drücken!»

oder die Ansage «Kein Schock empfohlen!». Die Ansagen der

verschiedenen AED-Hersteller unterscheiden sich hierbei

zwar etwas, sind aber vergleichbar.

Wenn der Schock, also das Auslösen einer Defibrillation

durch Drücken der roten Taste durch das Gerät angekündigt

wurde, muss der anwesende Helfer alle Anwesenden laut und

deutlich davor warnen, den Patienten zu berühren!

>>Immer vor Betätigung der Auslösetaste zur Defibrilla­


tion muss sichergestellt werden, dass tatsächlich niemand

den Patienten berührt.


Ebenfalls darf niemand durch möglicherweise leitendes Ma­

terial, insbesondere Metalle oder durch Flüssigkeiten, mit

dem Patienten verbunden sein. Im Falle einer Berührung des

Patienten besteht während der Schockabgabe immer Lebens­

gefahr durch den Stromschlag!

Nach der erfolgten Defibrillation muss wieder sofort 30mal Herzdruckmassage durchgeführt und nach Möglichkeit

2-mal beatmet werden. Nachdem der Wechsel zwischen

30 Herzkompressionen und 3 Beatmungen ca. 5-mal erfolgt

ist – nach ca. 2 Minuten – wird durch das AED-Gerät eigen­

ständig die nächste Analyse durchgeführt. Hierauf erfolgt

dann erneut die Empfehlung «Kein Schock empfohlen» oder

«Schock empfohlen».

5.2.4


Hypothermie unter Reanimation


Grundsätzlich sollte jeder zu reanimierende Patient so schnell

wie möglich gekühlt werden. Die lebenserhaltenden Maß­

nahmen dürfen jedoch durch Kühlungsmaßnahmen keinesfalls verzögert werden. Unter 32°C Körperkerntemperatur

sollte der Patient nicht gekühlt werden.

Die Kühlung bewirkt, dass der O2-Bedarf des Gehirns ver­

mindert und somit die Gefahr von Hirnschäden reduziert

wird. Während im Bereich der Intensivmedizin der Patient

mit Hilfe maschineller Verfahren gekühlt wird, bestehen in

der Erstversorgung nur begrenzte Möglichkeiten zur soforti­

gen Kühlung. So werden z. T. kalte Infusionen verabreicht

oder Cool-Pads auf die A. carotis gelegt. In jedem Fall wird


..Abb. 5.7 Kardiopulmonale Reanimation mittels automatisiertem externem Defibrillator (AED)


ein Patient unter Reanimation nicht gewärmt, die Decke wird

entfernt bzw. wird der Patient zur Beförderung nur mit einem

Laken bedeckt. Geräte zur maschinellen Kühlung in der Erst­

versorgung sind zurzeit in Erprobung.

Bei gleichzeitig vorliegender starker Blutung, Polytrauma,

Schädel-Hirn-Trauma oder auch bei intraoperativer Reani­

mation darf die Kühlung nur in Abstimmung mit dem zustän­

digen Anästhesisten erfolgen, weil die Kühlung Einflüsse auf

die Blutgerinnung haben und zu Wundheilungsstörungen

führen kann. Die meisten Reanimationssituationen sind je­

doch kardiogen bedingt, ohne dass gleichzeitig ein relevantes

Trauma vorliegt oder eine OP stattfindet.

5.2.5


Beenden der Reanimation


Das weiterversorgende Rettungsteam entscheidet über das

weitere Vorgehen. Der zuständige Notarzt entscheidet, ob

die Reanimationsmaßnahmen weitergeführt oder beendet

werden.

5.3


Lagerung und Transport


Zum zügigen Transport einer Person aus einem Gefährdungsbereich kann der Rautek-Rettungsgriff angewendet


werden (. Abb. 5.8). Von hinten kommend wird unter den

Achseln der zu rettenden Person durchgegriffen, ein Unter­

arm der Person wird mit allen Fingern inklusive der Daumen

von oben umgriffen. Dann kann die verletzte Person in Rich­

tung des Rückens des Helfers weggezogen werden. Hierbei

können ggf. weitere Helfer die Beine bzw. den Gesäßbereich

der Person sichern. Der Helfer, der den Rettungsgriff durch­

führt und so dem Kopf des Patienten am nächsten ist, gibt die

Kommandos. (Beispiel: «Achtung, bei 3 heben wir zusammen

an! 1-2-3-Anheben!»)


129

5.3 · Lagerung und Transport


a


b


..Abb. 5.9


Flache harte Lagerung zur Reanimation (hier: Bettbrett)


j

jLagerung von noch ansprechbaren Personen mit

Fremdkörpern in den Atemwegen


Die Person wird aufrecht sitzend gelagert, festgehalten, und

es wird 5-mal kräftig, mit der flachen Hand, zwischen die

Schulterblätter geschlagen.

Wenn sich der Fremdkörper so nicht entfernen lässt, wird

nur in Ausnahmefällen das Heimlich-Manöver durchgeführt.

Dieses Manöver kann zu erheblichen Verletzungen im Ober­

bauch führen! Der Helfer stellt sich von hinten an die betrof­

fene Person und drückt die ineinander verschränkten Hände

direkt in den Oberbauch der betroffenen Person nach «hinten

oben» (. Abb. 5.11).


d


j

jLagerung bei Atemnot und/oder Schmerzen im

­Bereich des Brustkorbes durch Erkrankungen oder

Verletzungen, wenn die betroffene Person ansprechbar ist und atmet


..Abb. 5.8a–d Rautek-Rettungsgriff. Aus: Gorgaß B et al. (2007) Das

Rettungsdienst-Lehrbuch, 8. Aufl. Springer, Berlin Heidelberg New York


Oberkörper ca. 45–60 Grad hoch lagern, ständig beim Patien­

ten bleiben. Für Frischluftzufuhr bzw. für O2-Zufuhr sorgen.


c


Sodann wird der Patient zügig aus dem Gefahrenbereich

entfernt. Derselbe Rettungsgriff kann auch angewendet wer­

den, um eine Person zur Reanimation von einer zu weichen

Unterlage (Beispiel: Bett) auf eine harte zu transportieren.

(Bei krankenhausinternen Notfällen kann in aller Regel ein

Reanimationsbrett untergelegt werden, somit entfällt der

Transport aus dem Bett hier meistens.)

j

jLagerung bei kardiopulmonaler-Reanimation


Flachlagerung, mit freiem Oberkörper, auf harter Unterlage

(. Abb. 5.9).

j

jLagerung bei Bewusstlosigkeit und vorhandener

Spontanatmung


Stabile Seitenlage durchführen, und ständig weiter die A

­ tmung

überprüfen (. Abb. 5.10).


j

jLagerung bei ansprechbaren Personen mit Verdacht

auf Schädel-Hirn-Trauma


Die betroffene Person soll mit dem Oberkörper 30 Grad hoch

gelagert werden und lückenlos überwacht werden. Die Gefahr

des plötzlichen Bewusstseinsverlusts ist besonders hoch.

j

jLagerung bei akuten Verletzungen/Erkrankungen des

Bauchraums


Diese wird in direkter Abstimmung mit der betroffenen Per­

son durchgeführt. Der Oberkörper wird bis ca. 30 Grad hoch­

gelagert, gleichzeitig werden die Knie zur Entspannung der

Bauchdecke meist leicht erhöht gelagert (Knierolle).

j

jLagerung bei Schock


Hier ist die Schockursache für die Lagerung entscheidend.

Beim kardiogenen Schock, der vielfach von Atemnot

und thorakalen Schmerzen begleitet wird, ist bei ansprechba­


5


130


Kapitel 5 · Maßnahmen in Krisen- und Katastrophensituationen


5


..Abb. 5.10


Stabile Seitenlage. Aus: Schaps KP et al. (2008) Das Zweite kompakt. Springer, Berlin Heidelberg New York


a


..Abb. 5.11a, b


b


Heimlich-Manöver. Aus: Schaps KP et al. (2008) Das Zweite kompakt. Springer, Berlin Heidelberg New York


131

5.4 · Katastrophenschutzmaßnahmen


ren Patienten die atemerleichternde Lagerung, also Oberkörperhochlagerung, ca. 45–60 Grad geboten.

Die eigentlich als Schocklage bezeichnete Lagerung be­

steht in einer Hochlagerung der Beine. Dadurch soll Blut aus

dem Bereich der Beine in den Zentralkreislauf, insbesondere

zur besseren Durchblutung der lebenswichtigen Organe, zu­

rückgeleitet werden.

Die Schocklage kann grundsätzlich bei allen Schockfor­

men, außer dem kardialen Schock, angewendet werden. Vor­

aussetzung ist immer, dass der Patient ansprechbar ist. Eine

Person im Schock, die bewusstlos ist und selbst atmet, muss

immer in stabiler Seitenlage gelagert werden. Bei Atemstill­

stand erfolgt selbstverständlich auch im Schock die sofortige

Reanimation.


!!Cave


Bei folgenden Verletzungsmustern wird die Schock­

lagerung nicht durchgeführt:

55 Schädel-Hirn-Trauma,

55 Wirbelsäulen-, Thorax-, Abdominal-, Becken- oder

Beintraumata.


Hieraus ergibt sich, dass die Schocklage im traumatologi­

schen Bereich praktisch nur bei Verletzungen der Arme an­

gewendet werden darf.

Alle Schockpatienten werden psychisch betreut, es wird

für Wärme z. B. durch Abdecken gesorgt.

Die Schocklage kann auch bei akuten Belastungsreak­

tionen, also starken psychischen Belastungen, angewendet

werden. Hier kann durch Schocklage und durchgängige psy­

chische Betreuung eine Besserung erzielt werden, möglicher­

weise kann so auch auf eine Beförderung in die Notaufnahme

einer Klinik verzichtet werden.

5.4


Katastrophenschutzmaßnahmen


Der Katastrophenschutz umfasst ein großes Bündel an staat­

lichen Vorsorgemaßnahmen für den Katastrophenfall und

beinhaltet Maßnahmen zum Schutz des Lebens oder der Ge­

sundheit, der Bevölkerung sowie der Umwelt vor der Auswir­

kung von Katastrophen. Zuständig sind die einzelnen Bun­

desländer, alleinige Zuständigkeit des Bundes gibt es nur im

Verteidigungsfall (Zivilschutz). Die Katastrophenschutzmaß­

nahmen werden in einer bereits eingetretenen Katastrophe

angewendet oder zum Schutz vor möglichen Katastrophen

ergriffen.

Für den Katastrophenschutz sind in Deutschland gemäß

Art. 70 Grundgesetz (GG) die einzelnen Bundesländer zu­

ständig.

Für den Zivilschutz, also den Schutz der Zivilbevölkerung

im Verteidigungsfall ist gemäß Art. 73 GG der Bund zustän­

dig. Im militärischen Spannungsfall bzw. Verteidigungsfall,

ist somit das Bundesministerium für das Innere (BMI) für die

gesamte Zivilverteidigung zuständig.

Auf der Bundesinnenministerkonferenz haben sich Län­

derinnenminister und -senatoren mit dem BMI auf ein inte­

griertes System der Gefahrenabwehr geeinigt, also auf einen


gemeinsamen Bevölkerungsschutz. Dabei werden durch

Bundesmittel große Teile des Katastrophenschutzes der Län­

der finanziert. Im Katastrophenfall kommen diese Einheiten

dann unter Zuständigkeit der jeweiligen Bundesländer zum

Einsatz. Im Verteidigungsfall werden dieselben Einheiten

durch das BMI als Zivilverteidigung eingesetzt.

Die öffentlichen – also direkt staatlichen – Einheiten des

Katastrophenschutzes sind:

44die staatlichen in der Regel kommunalen Feuer­

wehren,

44die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW),

44das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), mit überwiegend koordinierender

Funktion und zentralen Schulungseinrichtungen,

44die staatlichen, in der Regel kommunalen Ordnungs­

behörden,

44die Bundeswehr, im Zuge der zivilmilitärischen Zusam­

menarbeit (ZMZ), hier ist eine Zusammenarbeit im Ka­

tastrophenfall laut GG ausdrücklich vorgesehen.


Neben diesen Behörden sind in allen Bundesländern auf­

grund feststehender öffentlich-rechtlicher Verträge folgende

gemeinnützige Hilfsorganisationen dauerhaft mit der Wahr­

nehmung von 

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