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  (z. B. C-Bogen)

im Rahmen einer Operation oder Intervention bedienen. Die erforderlichen Fertigkeiten werden nach einer

zu dokumentierenden Einweisung am Gerät durch

praktische Tätigkeit unter Aufsicht erworben. Zudem

muss ein von der zuständigen Stelle anerkannter

20-stündiger Kurs «Kenntnisse im Strahlenschutz» zur

Vermittlung von theoretischen Grundlagen besucht

werden.


Der Erwerb der Kenntnisse im Strahlenschutz ist in manchen

Bundesländern von der Ärztekammer gesondert zu beur­

kunden.


Einweisung des Personals

Röntgeneinrichtungen dürfen nur durch in der Benutzung

des jeweiligen Gerätes eingewiesenes Personal bedient werden. Die Einweisung muss alle Personen erfassen, die an der

Röntgeneinrichtung beschäftigt sind, und die erfolgte Einweisung ist pro Gerät im Gerätebuch zu dokumentieren.

Die Einweisung hat zum Ziel, dass Untersuchungen in optimaler Qualität und möglichst dosissparend durchgeführt

werden. Daher ist bei der Einweisung insbesondere auf dosiseinsparende Programme und Einstellungen hinzuweisen.

Werden mehrere Röntgeneinrichtungen gleicher Art betrieben, können Einweisungen und deren Aufzeichnungen an

einer dieser Röntgeneinrichtung vorgenommen werden und

gelten dann auch für andere baugleiche Systeme. Bei Erstinbetriebnahme muss die Einweisung durch den Hersteller oder

Lieferanten erfolgen.


Arbeitsanweisungen

Wenn eine Untersuchung oder Behandlung im Jahresdurchschnitt mindestens einmal pro Arbeitswoche in grundsätzlich

gleicher Weise durchgeführt wird, muss eine anwendungs-


und arbeitsplatzspezifische Arbeitsanweisung erstellt werden

(«standard operating procedure», SOP). Bei selten durchgeführten Untersuchungen sollten vor der Untersuchung die

Arbeitsschritte genau festgelegt werden, um eine sach- und

fachgerechte Durchführung sicher zu stellen. Die Indikation,

Patientenvorbereitung, Untersuchungsvoraussetzungen und

der Untersuchungsablauf sind ebenso wie die Aufnahmeparameter des Geräts in den Arbeitsanweisungen aufzuführen,

selbst wenn diese Parameter in dem Gerät abrufbar sind (programmierte Aufnahmetechnik).


Dokumentation

Über die Anwendung von Röntgenstrahlung sind Aufzeichnungen anzufertigen, aus denen insbesondere die Körperdosen ermittelt werden können. Bei den Aufzeichnungen können auch Informationen der Röntgenbilder berücksichtigt

werden, wie etwa das Format der Aufnahme oder die untersuchte Körperregion.


>>Neben den Angaben zum Patienten und zur Art der


Untersuchung an sich sind auch die Angaben zur

Rechtfertigung und die technischen Einstellparameter,

die für die Ermittlung der Strahlenexposition des Pa­

tienten bedeutsam sind, zu dokumentieren. Für jede

Aufnahme oder Exposition ist grundsätzlich die Röhrenspannung (kV), das Strom-Zeit-Produkt (mAs) und

das Dosis-Flächen-Produkt (cGy×cm2) festzuhalten

­sowie die Anzahl der Bilder.


Bei allen physikalischen Größen müssen zwingend die Maßeinheiten angegeben werden. Dies ist wichtig, da nicht alle

Geräte mit gleichen internen Einstellungen arbeiten. Meist

wird das Dosis-Flächen-Produkt in cGy×cm2 ausgegeben.

Man findet aber auch dGy×cm2 oder µGy×m2 als Größenordnung.

Bei der Durchleuchtung müssen zudem die Durchleuchtungszeit und der Durchleuchtungsmodus (gepulst, Dosisleistungsstufe etc.) dokumentiert werden. Bei Serienaufnahmen ist das aufsummierte Dosis-Flächen-Produkt zu erfassen.

Wird das Dosis-Flächen-Produkt bei kombinierten Durchleuchtungsuntersuchungen und Einzelbildaufnahmen (wie

z. B. in der Angiographie) für die Bilder separat ausgewiesen,

so ist auch dieser Wert aufzuzeichnen.

Die Unterlagen und die Bilder müssen bei diagnostischen

Untersuchungen mindestens 10 Jahre nach der letzten Untersuchung aufbewahrt werden. Bei Behandlungen mit Röntgenstrahlung in der Nuklearmedizin oder Strahlentherapie

gilt eine Aufbewahrungsdauer von mindestens 30 Jahren

nach der letzten Behandlung.


Schutz beruflich strahlenexponierter

­Personen

In der Radiologie werden zwei Strahlenschutzbereiche, der

Überwachungsbereich und der Kontrollbereich unterschieden. In der Strahlentherapie oder der Nuklearmedizin kommt

noch der Sperrbereich hinzu.

Im Sperrbereich gilt mit Ausnahme des Patienten bei seiner Behandlung Aufenthaltsverbot.


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2


Kapitel 2 · Medizinisch-technische Geräte


Sperrbereich und Kontrollbereich sind besonders zu

kennzeichnen und abzugrenzen, sodass ein versehentliches

Betreten verhindert wird. Die Kennzeichnung muss deutlich

sichtbar mindestens die Worte «Kein Zutritt – Röntgen» enthalten; sie muss auch während der Betriebsbereitschaft vorhanden sein. Während der Einschaltzeit der Röntgenröhre

muss eine zusätzliche Kennzeichnung erfolgen, meist durch

eine Warnlampe.

Überwachungsbereiche sind nicht zum Kontrollbereich

gehörende betriebliche Bereiche, in denen Personen im Kalenderjahr eine effektive Dosis von mehr als 1 mSv erhalten

können. Ein Beispiel ist der Flur neben dem Röntgenraum

oder eine Wartezone in der Röntgenabteilung. Für diese Bereiche besteht keine Kennzeichnungspflicht.

Personen, die sich im Kontrollbereich aufhalten oder außerhalb des Kontrollbereiches mit der Anwendung von Röntgenstrahlung befasst sind, müssen über Sicherheits- und

Schutzmaßnahmen sowie über den Inhalt der Röntgenverordnung unterwiesen werden. Bei der Unterweisung von

Frauen muss darauf hingewiesen werden, dass eine Schwangerschaft im Hinblick auf die Risiken einer Strahlenexposi­

tion für das ungeborene Kind so früh wie möglich dem Strahlenschutzbeauftragten mitzuteilen ist. Die Unterweisung erfolgt in der Regel durch den zuständigen Strahlenschutz­

beauftragten und ist in jährlichen Abständen, ähnlich wie

Arbeitsschutz- und Hygienemaßnahmen, zu wiederholen

und zu dokumentieren.

Im Kontrollbereich dürfen sich also nur vorher im Strahlenschutz unterwiesene Personen aufhalten und es gilt eine

generelle Dosimetertragepflicht.


Die 3 «A» des Strahlenschutzes: Abstand, Aufenthaltsdauer, Abschirmung

Durch den wiederholten Aufenthalt im Streustrahlenbereich

besteht ein erhöhtes Risiko für Strahlenschäden. Bei Beachtung aller Strahlenschutzmaßnahmen kommt es aber heute

praktisch zu keiner erhöhten Strahlenbelastung des Personals.

j

jAbstand


Der Abstand von der Strahlenquelle und dem durchstrahlten

Patienten sollte möglichst groß sein. Der Abstand ist von

größter Bedeutung, da die Dosisleistung mit dem Quadrat des

Abstandes von der Strahlenquelle abnimmt (Abstandsqua­

dratgesetz). Dies bedeutet, dass bei einem Abstand von 2 m

zur Strahlenquelle die Strahlenexposition nur noch ein Viertel der Dosis beträgt, die den Untersucher oder Assistenten in

einem Abstand von einem Meter zur Strahlenquelle treffen

würde.

>>Die von Patient oder Tisch ausgehende Streustrahlung


ist auf der Eintrittseite, also auf der Seite der Röntgenröhre, am stärksten. Daher sollte Personal auf der röhren­

abgewandten Seite, also neben dem Bildempfänger,

­positioniert sein. Auch Arbeiten am Patienten unter

Durchleuchtung sollten möglichst von der röhrenabgewandten Seite erfolgen.


j

jAufenthaltsdauer


Die Aufenthaltsdauer im Untersuchungsraum bei Durchleuchtungen ist so kurz wie möglich zu halten. Es muss immer

überlegt werden, welche Personen bei einer Röntgenexposi­

tion überhaupt im Raum anwesend sein müssen. Nicht benötigtes Personal sollte den Raum verlassen.

Bei Durchleuchtungen muss immer daran gedacht werden, dass die Strahlenexposition für Untersucher und Patient

proportional zur Durchleuchtungszeit ansteigt. Dies bedeutet, dass bei 2 Minuten Durchleuchtungszeit die Strahlen­

exposition dem Doppelten von einer Minute Durchleuchtungszeit entspricht. Außerordentlich wichtig ist daher, die

Einschaltzeiten der Röhre so kurz wie möglich zu halten.

Hierzu gehört natürlich auch eine ausreichende Erfahrung

des Untersuchers.

j

jAbschirmung


Eine Abschirmung der Strahlung durch spezielles Baumate­

rial, mobile Strahlenschutzwände aus Metall oder Bleiglasscheiben, Bleigummi um den Patienten und den Unter­

suchungstisch und Schutzkleidung reduzieren die Strahlenbelastung des Personals und sind bei allen Untersuchungen

vorgeschrieben.

Ausreichende und passende Schutzkleidung muss vom

Arbeitgeber bereitgestellt werden. Während Durchleuchtungsuntersuchungen oder interventionellen Eingriffen, bei

denen sich das Personal in der Nähe des Patienten aufhalten

muss, ist Schutzkleidung (Bleischürze, Schilddrüsenschutz

und ggf. Strahlenschutzbrille) im Untersuchungsraum obligat.


Personendosimetrie

Zur Bestimmung einer eventuell erfolgten Strahlenexposition

müssen beruflich strahlenexponierte Personen ein Dosi­

meter tragen. Wird Schutzkleidung verwendet, so ist das

­Dosimeter unter der Schutzkleidung angebracht. Die Schutzkleidung schützt wirksam vor weicher und mittelharter Röntgenstrahlung.

Zur Überwachung der Personendosis werden meist Filmdosimeter (sog. Röntgenplakette) verwendet, die in regel­

mäßigen Abständen an die zuständige Strahlenmessstelle zu

schicken sind und dort ausgelesen werden. Jede Person, die

im Kontrollbereich arbeitet, muss ein persönlich zugeordnetes Dosimeter tragen. Die Ergebnisse der Personendosimetrie

werden durch den Strahlenschutzbeauftragten regelmäßig

kontrolliert.


Strahlenschutz des Patienten

Die wichtigste Maßnahme im Strahlenschutz für den Patienten ist die strenge Indikationsstellung. Röntgenuntersuchungen und Durchleuchtungen dürfen nur dann eingesetzt werden, wenn sie auch wirklich erforderlich sind, also für den

Patienten ein medizinischer Nutzen erwartet wird, und keine

anderen Verfahren gleichartige Aussagen ermöglichen. In der

Röntgendiagnostik muss zudem immer eine Abwägung zwischen der Strahlenbelastung des Patienten und der Güte des

Bildes erfolgen.


65

2.9 · Röntgendiagnostik


Eine ausreichende Strahlendichte am Bildempfänger ist

für eine diagnostische Aussagekraft erforderlich. Es macht

keinen Sinn, durch extrem niedrige Dosiseinstellungen den

Patienten einer geringen aber diagnostisch nicht aussagekräftigen Strahlung auszusetzen. Bei einer hohen Strahlenexposition wird das Bild zwar klarer, aber wenn alle nötigen Details

erkennbar sind, wird die diagnostische Aussage durch eine

weitere Erhöhung der Strahlendosis auch nicht besser. Dieses

wichtige Prinzip wird im Englischen mit ALARA abgekürzt

(«as low as reasonably achievable»).

Übersetzt bedeutet dies, das die eingesetzte Strahlendosis

so niedrig wie sinnvollerweise erreichbar sein sollte, aber

eben nicht niedriger.

Wiederholungsaufnahmen und Fehlbelichtungen müssen

vermieden werden. Dies lässt sich durch sorgfältige Positionierung des Patienten, angepasste Einstellung der Blenden

und korrekte Wahl der Belichtungsparameter erreichen, sodass die erste Aufnahme bereits diagnostisch ausreichend ist.

Eine möglichst exakte Einblendung auf die maximal notwendige Bildgröße und die Ausfilterung der weichen Anteile

des Röntgenspektrums reduzieren die Strahlenexposition.

Zur Vermeidung einer unnötigen Strahlenbelastung empfindlicher Gewebe und Organe können Bleiabdeckungen diese Regionen von der Nutzstrahlung aber auch vor Streustrahlung schützen. Dafür gibt es spezielle Strahlenschutzmittel

wie Schutzfolien für die Augenlinsen oder Hodenkapseln.

2.9.3


Röntgenbild


Die Schwärzung des Röntgenfilms ist ein chemischer Prozess, der durch die auftreffende Strahlung in einer photographischen Beschichtung des Films ausgelöst wird. Im Rahmen

der Filmentwicklung wird dies sichtbar gemacht und die Stellen, die stärker belichtet wurden werden geschwärzt. Der

Röntgenfilm ist also eine Negativdarstellung. Dies erklärt,

warum im ersten Eindruck verwirrende Begriffe existieren.

Helle Gebiete auf dem Röntgenbild werden oft als «Verschattung» und dunkle Stellen als «Aufhellung» bezeichnet. Auf

einem positiven Bild, wie es bei der Durchleuchtung entsteht,

passen diese Bezeichnungen dann wieder zum Bildeindruck

und die Aufhellung ist hell und die Verschattung ist dunkel

(. Abb. 2.20).

Die Empfindlichkeit des Röntgenfilms kann durch Verstärkerfolien erhöht werden, sodass mit geringerer Strahlendosis gearbeitet werden kann. Diese Folien sind mit dem Film

in der Röntgenfilmkassette, die das Ganze lichtdicht abschließt. Zur Entwicklung wird der Film in einer Entwicklungsmaschine aus der Kassette herausgeholt und als Röntgenfilm entwickelt.

Der konventionelle Film ist mittlerweile fast vollständig

durch Speicherfolien (digitale Lumineszenzradiographie)

oder durch Festkörperdetektoren (Direktradiographie) ersetzt. Die Speicherfolie ist, wie der Röntgenfilm, in einer lichtdichten Kassette mit Verstärkerfolien eingeschlossen. Die

Speicherfolie speichert die Energie der einfallenden Röntgenstrahlung bis zur Auslesung in einer speziellen Auslesema-


..Abb. 2.20 Die Röntgenaufnahme des Thorax zeigt multiple rund­

liche Verschattungen in der Lunge und eine große flächige Verdichtung

mit Kontakt zum rechten Herzrand. Bei dem großen Befund handelt es

sich um ein zentrales Bronchialkarzinom, die multiplen Rundherde in der

Lunge sind Lungenmetastasen. Durch die gegenüber der Lunge höhere

Gewebedichte des Tumors und der Metastasen sind die Herde als Areale

mit erhöhter Strahlenabsorption (Verschattung) sichtbar. (Mit freundlicher

Genehmigung von Prof. Dr. Roman Fischbach)


schine. Hier wird die gespeicherte Energie in Lichtblitze zurückverwandelt, die dann als digitalisiertes Bild weiterverarbeitet werden. Die Speicherfolie selbst wird wiederverwendet.

Der Festkörperdetektor wandelt die eintreffenden Röntgenstrahlen direkt in einem Fotoleiter in elektrische Ladung

um, deren Stärke proportional zur eintreffenden Strahlung ist.

Festkörperdetektoren können als Bildempfänger für

Röntgenbilder als auch bei Durchleuchtungsgeräten eingesetzt werden. Da der Festkörperdetektor das Röntgenbild unmittelbar nach der Aufnahme liefert und per Kabel oder

WLAN in das Bildnetz des Krankenhauses einspeist, sind die

Bilder ohne Entwicklungsprozess sehr schnell verfügbar.

Die Festkörperdetektoren liefern eine sehr hohe Auflösung bei großer Dosiseffizienz, sind aber vergleichsweise teuer, und die tragbaren Detektoren, wie sie im OP und auf Intensivstation anstelle von Speicherfolienkassetten eingesetzt

werden, sind schwerer und voluminöser als die herkömmlichen Kassette. In der Handhabung bestehen daher gewisse

Nachteile, die aber durch die bessere Bildqualität und geringere Dosis kompensiert werden.

Die allgemeinen Vorteile der digitalen Radiographie gegenüber der konventionellen Röntgenfilmtechnik sind die

bessere Bildnachbearbeitung sowie ihr großer Empfindlichkeitsbereich mit deutlich selteneren Über- und Unterbelichtungen. Digitale Röntgenbilder sind letztlich die Grundvoraussetzung der digitalen Speicherung in Bildspeichersystemen (PACS) und der teleradiologischen Übertragung.


2


Kapitel 2 · Medizinisch-technische Geräte


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2


In der intraoperativen Diagnostik werden Röntgenaufnahmen neben der Durchleuchtung zur Kontrolle und Dokumentation eines Operationsergebnisses eingesetzt. Auf der

Intensivstation ist die Thoraxröntgenaufnahme Basisdia­

gnostik zur Beurteilung des kardiozirkulatorischen und pulmonalen Status, der Lungenbelüftung bei beatmeten Patienten und zur Dokumentation der Lage von Tuben, Sonden und

Kathetern.

2.9.4


Durchleuchtung


Im Gegensatz zur Röntgenaufnahme, wo Strahlung nur im

Millisekundenbereich aktiv ist und eine Momentaufnahme

entsteht, wird bei der Durchleuchtung kontinuierlich Strahlung eingesetzt und das Bild auf einem Bildschirm im augenblicklichen Zustand dargestellt. So können physiologische

Abläufe, wie z. B. der Schluckakt oder der Fluss von Kontrastmittel durch ein Blutgefäß «live» dargestellt werden.

>>Als Maßnahme zur Verringerung der Strahlenexposi­


tion erfolgt die Durchleuchtung an modernen Systemen

nicht durch eine dauerhafte Strahlung, sondern gepulst. Strahlung tritt dabei in einer bestimmten Frequenz aus. Für die meisten Eingriffe reichen 3–7 Bilder

pro Sekunde aus, was gegenüber einer dauerhaften

Strahlung eine signifikante Verringerung der Strahlenexposition für Patient und Personal bedeutet. Die Pulsfrequenz kann am Gerät eingestellt und den jeweiligen

Erfordernissen angepasst werden.


Die Röntgenröhre ist bei Durchleuchtungsgeräten normalerweise unter dem Patiententisch und das Empfangssystem

über dem Patienten. Gefäßdarstellung nach Kontrastmitteleinspritzung (Angiographie) und Herzuntersuchungen (Koronarangiographie) werden an speziellen und leistungsstarken Durchleuchtungsgeräten (Angiographiesystemen) gemacht.

Eine besondere Form der Durchleuchtung ist der mobile

C-Bogen, der sehr häufig im Operationssaal eingesetzt wird.

Der Name ist von dem C-förmigen Bogen abgeleitet, über den

die Röntgenröhre und das Empfangssystem (Bildverstärker

oder Festkörperdetektor) gegenüberliegend fest miteinander

verbunden sind. Der Bogen ist sehr flexibel dreh- und

schwenkbar, sodass in fast jeder Orientierung und Winkelstellung durchleuchtet werden kann. Neben dem C-Bogen

mit Röntgenröhre und Bildempfänger gehören zum System

noch der Generator, die Steuereinheit mit Einstellmöglichkeit

von Bildfeld, Blenden, Strahlungsintensität und meist eine

Doppelmonitor für die Darstellung von Durchleuchtungsbild

und Referenzbildern (. Abb. 2.21).

Der C-Bogen wird beim Einsatz im OP komplett steril

überzogen und kann so problemlos an das Operationsfeld

herangebracht werden. Für die intraoperative Durchleuchtung ist es besonders wichtig, die Lagerung des Patienten,

Zugang für den Operateur und den Durchleuchter und die

Aufstellung des Geräts gut zu planen, damit eine optimale

Bildqualität, gute Sicht auf den Monitor und ein ausreichen-


..Abb. 2.21 C-Bogensystem zur Durchleuchtung in der Endoskopie.

Die Röntgenröhre ist unter dem Untersuchungstisch erkennbar. Der Bild­

empfänger ist ein Festkörperdetektor, der über den C-förmigen Arm mit

der Röntgenröhre fest verbunden ist. Durchleuchtungs- und Referenzmonitor stehen am Kopfende. (Mit freundlicher Genehmigung von Prof.

Dr. R. Fischbach)


der Patientenzugang für den Operateur gewährleistet ist. Zur

eigentlichen Durchleuchtung sollte der Bildempfänger möglichst nah an das Objekt herangebracht werden, um ein möglichst scharfes und kontrastreiches Bild zu erhalten. Hierbei

kann es, je nach durchzuführender Operation, manchmal

sinnvoll sein, die Röhre über den Patienten und den Bild­

empfänger unter den Patienten zu positionieren. Eine Einblendung auf das interessierende Areal verbessert die Bild­

qualität und reduziert die Streustrahlung für den Untersucher

(. Abb. 2.22).

2.9.5


Angiographie


Die Angiographie ist eine Sonderform der Durchleuchtungsuntersuchung und dient der Gefäßdiagnostik und kathetergestützen Gefäßtherapie. Für die Gefäßdarstellung ist die Einbringung eines Röntgenkontrastmittels in das Gefäßsystem

notwendig. Dies kann durch eine direkte Punktion des zu

untersuchenden Gefäßes nach Kontrastmittelinjektion über

die Punktionsnadel erfolgen. Der Abstrom des Kontrastmittels wird unter Durchleuchtung verfolgt oder in Form von

Serienaufnahmen dokumentiert.

Eine Sonderform der Aufnahme ist die digitale Subtraktionsangiographie (DSA). Bei diesem Verfahren wird zunächst ein Maskenbild vor der Kontrastinjektion aufgenommen (Leerbild), von dem dann im Bildrechner der Anlage die

nachfolgenden Bilder (Füllungsbild) nach Kontrastmittelfüllung abgezogen werden. Hierdurch entsteht ein Subtraktionsbild, das nur die Änderung im Bild durch das Kontrastmittel

darstellt und den anatomischen Hintergrund und überlagernde Strukturen aus dem Bild entfernt. Diese Technik ist heute


67

2.9 · Röntgendiagnostik


a


b


..Abb. 2.22a, b Beispiel für die Verbesserung der Bildqualität durch

Einblendung. Das linke Bild ist ohne Einblendung (a). Der in das Strahlen­

feld gehaltene Hammer ist in der Darstellung mit Einblendung (b) deutlich schärfer begrenzt. Dies ist Folge der reduzierten Streustrahlung durch


Einblendung. Durch die kleinere bestrahlte Fläche wird das Dosis-FlächenProdukt und damit die Strahlenexposition für den «Patienten» verringert.

(Mit freundlicher Genehmigung von Prof. Dr. R. Fischbach)


Standard in der Angiographie der Hirngefäße, der Aorta und

der Becken-Bein-Arterien und lässt sich im OP mit modernen C-Bogensystemen oder an den zunehmend häufiger anzutreffenden Hybrid-OPs mit eingebauter Angiographiean­

lage nutzen.

Bei endovaskulären Behandlungen in der Gefäßchirurgie

werden im Gefäßsystem Katheter unter Durchleuchtungskontrolle gesteuert. Zur Erweiterung von Gefäßverengungen

können Ballonkatheter am Ort der Verengung expandiert

werden, oder es werden dehnbare Metallstents in die Gefäßwand gepresst. Mit Prothesenmaterial beschichte Stents finden als Endoprothesen zur Behandlung von Gefäßverletzungen oder Aneurysmen Anwendung.


Röntgenkontrastmittel müssen gut verträglich sein und dürfen den Stoffwechsel nicht beeinträchtigen und sie müssen

vollständig aus dem Körper ausgeschieden werden.

Röntgenkontrastmittel verändern die Röntgendichte und

werden in positive (die Röntgendichte wird erhöht) und in

negative (die Röntgendichte wird herabgesetzt) unterschieden. Bei den positiven Kontrastmitteln können jodhaltige

und bariumhaltige Kontrastmittel unterschieden werden.

Die typischen jodhaltigen Kontrastmittel sind wasserlöslich

und werden intravenös und intraarteriell injiziert. Bariumsulfat wird aufgrund der hohen Dichte und guten Darstellung

der intestinalen Schleimhaut als positives orales Kontrastmittel für die Diagnostik von Ösophagus-, Magen- und Darmerkrankungen verwendet. Bariumsulfat ist bei Verdacht auf eine

Perforation oder Aspiration als Kontrastmittel kontraindiziert, da die Gefahr einer Fremdkörperreaktion mit Pneumonie und Peritonitis besteht.

In diesen Fällen muss, wenn auch diagnostisch etwas

schlechter, wasserlösliches jodhaltiges Kontrastmittel verwendet werden. Die jodhaltigen Kontrastmittel sind in der

Regel sehr gut verträglich. Nebenwirkungen sind selten möglich, können aber schwerwiegend verlaufen und müssen daher in der Indikationsstellung und Anamneseerhebung vor

der Untersuchung berücksichtigt werden. Durch das im Kontrastmittel enthaltene Jod kann die Schilddrüsenfunktion

beeinträchtigt werden. Bei Patienten mit einer (latenten)

Überfunktion der Schilddrüse (Hyperthyreose) löst das erhöhte Jodangebot eine massive Produktionssteigerung von

Schilddrüsenhormon bis zur Überfunktionskrise aus. Daher

sollte insbesondere bei älteren Patienten, die häufiger unter


2.9.6


Röntgenkontrastmittel


Mit Ausnahme von Knochen und in geringem Maße dem

Fettgewebe besitzen die verschiedenen Körpergewebe nur geringe Unterschiede in ihrer Dichte, sodass auf Röntgenbildern einzelne Organbestandteile nicht erkannt werden.

Durch den Einsatz von Kontrastmittel kann die Aussagekraft

von Röntgenaufnahmen erhöht werden. Auch in der Computertomographie und Magnetresonanztomographie werden

regelhaft Kontrastmittel eingesetzt, um Blutgefäße darzustellen, die Durchblutung von Gewebe zu beurteilen oder unterschiedliche Gewebearten voneinander abzugrenzen. Für die

Gefäßdarstellung in der Angiographie ist die Gabe von injizierbaren Kontrastmitteln unabdingbar. Es gibt nur wenige

geeignete Substanzen, die in der Praxis eingesetzt werden.


2


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2


Kapitel 2 · Medizinisch-technische Geräte


einer Schilddrüsenfunktionsstörung leiden, die Schilddrüsenfunktion laborchemisch (Bestimmung des TSH-Wertes)

vor einer geplanten Kontrastmittelgabe überprüft werden.

Die wasserlöslichen Kontrastmittel werden über die Niere

ausgeschieden, können aber die Nierenfunktion bei vorgeschädigtem Organ selber schädigen. Die Nierenfunktion

(glomeruläre Filtrationsrate, Kreatinin im Serum) muss vor

einer Kontrastmittelgabe bekannt sein. Dies gilt insbesondere

für Patienten mit erhöhtem Risiko für eine Nierenschädigung, wie Diabetiker und ältere Patienten. Bei Patienten mit

eingeschränkter Nierenfunktion (GFR <60 ml/min/1,73m2)

muss durch zusätzliche Flüssigkeitsgabe vor und nach der

Kontrastmittelinjektion die Nierenausscheidung angeregt

werden. Zudem sollte die Kontrastmittelmenge möglichst reduziert werden.

Einige Patienten entwickeln nach der Kontrastmittelinjektion Überempfindlichkeitsreaktionen, die von Übelkeit

und Hautauschlag bis zu ausgeprägten allergoiden Reaktionen und bis zum Kreislaufstillstand führen können. Die Häufigkeit tödlicher Zwischenfälle nach intravenöser Kontrastmittelgabe ist schwer zu ermitteln, wird aber bei 1:130.000

angegeben. 90% aller schweren Reaktionen treten in den ersten 15 Minuten nach der Kontrastmittelinjektion auf. Bei

leichter Empfindlichkeitsreaktion ist neben einer ärztlichen

Beobachtung die Gabe eines Antihistaminikums und eines

Kortisonpräparats sinnvoll. Schwere Reaktionen können die

intensivmedizinische Behandlung bis zur Schocktherapie

und Intubation mit Beatmung erfordern.

Typische Beispiele für negative Kontrastmittel sind Luft

und Kohlendioxid. CO2 kann für die arterielle Gefäßdarstellung bei Patienten mit Niereninsuffizienz oder einer Unverträglichkeit gegen jodhaltige 

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