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Das Richten des Instrumentiertischs erfolgt systematisch

und nach Standard. Eine mögliche Vorgehensweise kann da­

rin bestehen, dass der Instrumentierende jedes Sieb von links

nach rechts durchgeht und das benötigte Instrumentarium

entnimmt. Ein Hausstandard legt fest, welche Instrumente in

welcher Anzahl für die jeweilige Operation auf dem Instru­

mentiertisch vorzubereiten sind. Er ist für jeden Mitarbeiter

verbindlich und garantiert eine stetig gleiche Anzahl an In­

strumenten. Außerdem kann ein nach Standard gedeckter

Instrumentiertisch von jedem Mitarbeiter übernommen wer­

den für den Fall, dass der Instrumentierende aufgrund einer

akuten Erkrankung abtreten muss oder bei Dienstende abge­

löst wird. Die Anzahl der Instrumente wird dokumentiert.

Scharfes Instrumentarium wird so auf dem Instrumen­

tiertisch platziert, dass die eigene Verletzungsgefahr mög­

lichst gering gehalten und die Abdeckung nicht beschädigt

wird. In Operationsabteilungen, in denen überwiegend mir

sehr scharfem und schwerem Instrumentarium gearbeitet

wird, kann ein zusätzliches kleines Abdeckungstuch, das über

den eigentlichen Tischbezug geklebt wird, die Perforationsge­

fahr verringern.

In Absprache mit dem Instrumentierenden reicht der

Springer die sterilen Einmalmaterialien an.

Grundsätzlich ist sinnvoll, schon beim Vorbereiten die

Einmalmaterialien nach der benötigten Reihenfolge bereitzu­

legen und z. B. mit einem zusätzlichen Klebeabdecktuch für

den Instrumentiertisch zu beginnen, anstatt mit dem zu

­einem späteren Zeitpunkt benötigten Sauger.

>>Die Vorbereitung des Instrumentariums sollte syste­


1.2.8


Prinzipien der Anordnung

von Instrumentarium


Die Entnahme des Instrumentariums aus den Siebschalen er­

folgt nach einer strukturierten Reihenfolge. So wird in der

Regel mit Grundinstrumentarium begonnen, es folgt speziel­

leres Instrumentarium. Vorerst werden alle Siebe vom Instru­

mentierenden angenommen und auf dem Beistelltisch ange­

ordnet. Der Instrumentierende überprüft die Vollständigkeit

der Siebinhalte. Bei fehlendem Instrumentarium wird eine

entsprechende Notiz für die ZSVA erstellt, defektes Instru­

mentarium wird zusätzlich gekennzeichnet und für die anste­

hende Operation nicht verwendet. Darunter fällt z. B. Instru­

mentarium mit schwergängigen Gelenken sowie Instrumen­

tarium, bei denen die Arbeitsflächen beim Verschluss nicht

korrekt aufeinander liegen oder dessen Sperren nicht korrekt

schließen und halten. Bei Instrumentarium mit Gummidich­

tungen sind diese in besonderem Maße anfällig und können

durch den Sterilisationsvorgang porös werden. Defekte Dich­

tungen müssen ausgetauscht werden. Instrumente mit Hohl­

räumen werden auf ihre Durchgängigkeit getestet (z. B. Ver­

ress-Nadeln, Metallsauger, Trokare). Des Weiteren prüft der


matisch und nach entsprechendem Hausstandard er­

folgen. Gleichzeitig empfiehlt sich die Kontrolle der

Funktionstüchtigkeit der Instrumente, um beschädigtes ­Instrumentarium direkt austauschen zu können.


Bei der Entgegennahme des vom Springer geöffneten Steril­

guts positioniert sich der Instrumentierende möglichst seit­

lich zu seinen sterilen Flächen. Das Einmalmaterial wird

ebenfalls auf einem festen Platz auf dem Instrumentier- und

Beistelltisch abgelegt. Da es durch das Knüllen von Umverpa­

ckungen zu Luftverwirbelungen und Mikroperforationen in

den sterilen Handschuhen kommt, sollte darauf verzichtet

werden. Alle Umverpackungen werden zunächst gesammelt

und anschließend gemeinsam abgegeben.

>>Mülltrennung beachten! Intraoperativ muss die Tren-


nung von sauberem und kontaminiertem Müll beachtet werden.


1.2.9


Materialentsorgung


Nach Beendigung der Operation mit vorangegangener, ab­

schließender Vier-Augen-Zählkontrolle von Instrumenta­


1


34


1


Kapitel 1 · Hygiene


rium und Verbrauchsmaterialien, wird zunächst die Patien­

tenabdeckung entfernt und in einen dafür vorgesehenen Ent­

sorgungsbehälter oder in entsprechenden Kunststoffsäcken

entsorgt. Für textile Wäsche, die wieder aufbereitet wird, wird

in der Regel ein Wäschesack verwendet. Hier ist ggf. eine

Trennung von aseptischer und septischer Kennzeichnung der

Säcke zu berücksichtigen.

Die Entfernung der Patientenabdeckung wird vom Instru­

mentierenden, Operateur oder Assistenten durchgeführt, die

durch ihren Kittel vor einer Kontamination mit sich auf der

Abdeckung befindenden Körper- und Spülflüssigkeiten ge­

schützt sind. Anschließend unterstützt der «Springer» den

Operateur und Assistenten bei der weiteren Versorgung des

Patienten und entfernt, wenn vorhanden, die Neutralelektro­

de. Das dazugehörige Neutralelektrodenkabel wird z. B. auf

einen Beistelltisch gelegt, damit es vom Reinigungspersonal

wischdesinfiziert wird. Bei diesen Tätigkeiten sind unbedingt

Schutzhandschuhe zu tragen. Nach Beendigung der Tätigkei­

ten und dem Ablegen der Schutzhandschuhe ist eine hygieni­

sche Händedesinfektion durchzuführen.

>>Nach der Beendigung der Operation steht zunächst


der Patient im Vordergrund. Die Intimsphäre des Patien­

ten ist zu jeder Zeit zu wahren – dazu gehört auch,

den Patienten von evtl. Verunreinigungen zu reinigen,

feuchte oder beschmutzte Tücher vor dem Umlagern

in der Patientenschleuse zu entfernen, den Patienten zu

zudecken und ihn mit einem Beingurt zu sichern.


Die Entsorgung des Instrumentariums erfolgt durch den In­

strumentierenden, gewöhnlich im OP-Saal. Der Instrumen­

tierende behält für die Entsorgung zunächst Kittel und Hand­

schuhe zum Eigenschutz an. Er entsorgt zu Beginn scharfe

und spitze Gegenstände von seinem Instrumentiertisch. Die­

se werden in stich-, bruch-, durchdringfesten und sicher ver­

schließbaren Einwegabfallbehältnissen entsorgt. Sich auf dem

Instrumentiertisch befindende Kanüle dürfen vor der Entsor­

gung nicht wieder in ihre Plastikhülle zurück gesteckt w

­ erden.

>>Die Entsorgung der gebrauchten Instrumente vom


­Instrumentiertisch ist eine Tätigkeit des Instrumentierenden. Eine Unterstützung durch den «Springer»

birgt ein hohes Kontaminations- und Verletzungs­

risiko.


Übriggebliebene Tupfer, Kompressen und Bauchtücher wer­

den ebenfalls in Kunststoffsäcken entsorgt. Übriggebliebene

oder nicht verwendete Flüssigkeiten (z. B. Spülflüssigkeit oder

Desinfektionsmittel) dürfen nicht in die Kunststoffsäcke ge­

schüttet werden.

Instrumente werden vom Instrumentierenden ca. 90° ge­

öffnet und ggfs. zerlegt. Besonders scharfe Instrumente wie

z. B. eine Kugelzange können je nach Hausstandard geschlos­

sen bleiben. Dies birgt für das Personal auf der unreinen Seite

der ZSVA ein geringeres Verletzungsrisiko. Je nach hausinter­

nem Standard werden auch Trokare und weitere laparoskopi­

sche Instrumente vom Instrumentierenden vollständig in ihre

Einzelteile zerlegt. Für kleine und empfindliche Einzelteile

werden extra feinere und verschließbare Siebkörbchen ver­


wendet. Das Lumen von Instrumenten mit Hohlräumen wird

direkt nach der OP einmal durchgespült.

>>Die fachgerechte Entsorgung von Instrumenten setzt


Kenntnisse über das Zusammen- und Auseinanderbauen von speziellem Instrumentarium voraus; ggf. können hierfür Trockenübungen hilfreich sein.


Für Deutschland existieren zwei relevante Formen der In­

strumentenentsorgung: die Nass- und die Trockenentsor­

gung.

Die Trockenentsorgung ist die bevorzugte Art der Ent­

sorgung. Dabei werden die Instrumente in fest verschließba­

ren Entsorgungscontainern oder in Siebkörben, die mit einer

Plastiktüte verschließbar sind entsorgt und zur ZSVA trans­

portiert (7 Kap. 21).

Bei der Nassentsorgung hingegen werden die Instru­

mente auf Siebschalen in Entsorgungscontainern abgelegt

und vollständig mit einer Desinfektionsmittellösung bedeckt.

Der Vorteile der Trockenentsorgung gegenüber der Nass­

entsorgung sind:

44Da keine Desinfektionsmittellösung zum Einlegen für

die Instrumente verwendet wird, besteht eine geringere

Kontaminations- und Verletzungsgefahr. Es entstehen

keine Korrosionen, die am Instrumentarium aufgrund

der Lagerungszeit in Desinfektionsmittellösung entste­

hen können.

44Der Verbrauch von Desinfektionsmittellösung wird re­

duziert.

44Das Gewicht der Entsorger bei der Trockenentsorgung

ist deutlich geringer.

44Eine vermehrte Schaumbildung im RDG (Reinigungsund Desinfektionsgerät) wird vermieden.

Die Entsorgungscontainer oder Siebkörbe werden im Vorfeld

vom «Springer» so vorbereitet, dass eine Entsorgung der In­

strumente ohne Kontamination des äußeren Bereiches der

Entsorgungsmöglichkeit möglich ist. Beim Einsortieren in

die Entsorgungssiebe wird mit größeren Instrumenten be­

gonnen, danach folgen kleinere Instrumente. Empfindliche

Instrumente können zuletzt obenauf gelegt werden. Die Sieb­

körbe von Mikroinstrumentarium enthalten extra Gum­

mieinlagen, die das feine, empfindliche und teure Instrumen­

tarium schützen. Deshalb wird Mikroinstrumentarium bei

der Entsorgung zum Schutz wieder in seinen ursprünglichen

Siebkorb einsortiert.

Instrumentarium wird bei der Entsorgung in den Sieb­

korb abgelegt und nicht geworfen, da dies zur Zerstörung der

Passivschicht führen kann – das Instrumentarium wird un­

brauchbar. Kabel, wie z. B. das der Elektrokoagulation werden

in große, lockere Schlaufen ebenfalls oben auf das Instrumen­

tarium gelegt.

>>Der Schaden an Instrumenten, der durch die unsach-


gemäße Handhabung entsteht, ist immens. Demnach

trägt bereits eine sachgemäße, ordentliche und verantwortungsbewusste Entsorgung zu einem weniger

drastischen Verschleiß bei.


35

Literatur


Die Entsorgungssiebe dürfen nicht zu voll sein, ggf. muss

ein weiteres Entsorgungssieb hinzugezogen werden. Andern­

falls wird das Instrumentarium im RDG nicht vollständig

gereinigt, es kann zu Spülschatten kommen (7 Kap. 21).

Meist enthalten die Siebcontainer, denen präoperativ das

sterile Instrumentarium entnommen wird, Siebnummern in

mindestens zweifacher Ausführung. Eine Siebnummer ver­

bleibt in dem Siebcontainer, aus dem präoperativ das sterile

Instrumentarium entnommen wird, mit der anderen Sieb­

nummer wird das gebrauchte, aufzubereitende Instrumenta­

rium kenntlich gemacht. Dies hat den Vorteil, dass das Perso­

nal der ZSVA nach dem Waschvorgang das Instrumentarium

einwandfrei sortieren kann.

Nachdem sämtliches Instrumentarium sortiert wurde,

legt der Instrumentierende Kittel und Handschuhe ab, um

den Deckel eines Entsorgungscontainers oder die Plastiktüte

um eine Entsorgungssiebschale kontaminationsfrei verschlie­

ßen zu können.

>>In einigen Kliniken wird aus unterschiedlichen Grün-


den die Narkose vorzugsweise im OP-Saal ausgeleitet.

Für diesen Fall wird die Entsorgung der Instrumente

und Materialien so ruhig wie möglich durchgeführt. Ist

eine Entsorgung unter leisen Umständen nicht möglich, muss gewartet werden, bis die Narkose ausgeleitet ist und der Patient aus dem Saal gefahren wurde.


Nicht zu vergessen ist das Entfernen der Lampengriffe. Ein­

weglampengriffe werden entsorgt, Mehrweglampengriffe

werden mit dem Instrumentarium in die ZSVA zur Aufberei­

tung gegeben.

Anschließend wird das gebrauchte Instrumentarium un­

ter Berücksichtigung der Wegeführung in die Entsorgung

gefahren und die zentrale ZSVA informiert.

Nach der Entsorgung des Instrumentariums wäscht sich

der Instrumentierende die Hände und führt eine hygienische

Händedesinfektion durch.

Der «Springer» oder der Instrumentierende informiert

abschließend den Reinigungsdienst für die Saalreinigung.

??Fragen zur Wiederholung zu 7 Abschn. 1.2


55 Warum sollen die Hände in der Personalschleuse

nach dem Ablegen der Straßenkleidung mit Seife

­gewaschen werden?

55 Nach welchen Prinzipien erfolgen bei der Opera­

tionsvorbereitung die Instrumentenentnahme und

Anordnung?

55 Welche Prinzipien gilt es bei der postoperativen

­Instrumentenentsorgung zu beachten?


Literatur

Allianz (2007) Allianz Report «Krank im Krankenhaus». http://www.

krankenhaushygiene.de/informationen/nachgefragt/150

Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege

– BGW (2003) BGR 250/TRBA 250. Biologische Arbeitsstoffe im

­Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege. Fassung Oktober

2003, mit Änderungen und Ergänzungen vom November 2007.

Broermann, Troisdorf-Spich


Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege

– BGW (2013) Prävalenz der latenten Tuberkulose-Infektion bei

Beschäftigten im Gesundheitsdienst. http://www.bgw-online.de/

DE/Arbeitssicherheit-Gesundheitsschutz/Grundlagen-Forschung/

Arbeitsmedizin-Epidemiologie/Tbc-Studie/Tbc-Studie.html.

Letzter Zugriff : 17.12 2013

DGSV (2012) Zusammenarbeit mit dem OP und anderen Abteilungen.

Verfügbar unter: http://www.dgsv ev.de/conpresso/_data/AKQ_d_

ZT_2_12_75_Zusammenarbeit_mit_dem_OP_und_anderen.pdf.

Letzter Zugruff: 15.09.2013

Groß U (2006) Kurzlehrbuch Medizinische Mikrobiologie und Infektio­

logie. Thieme, Stuttgart

Hof H, Dörries R (2005) Medizinische Mikrobiologie, 3. Aufl, Thieme

Verlag, Stuttgart

Jassoy C, Schwarzkopf A (2005) Hygiene, Mikrobiologie und Ernährungs­

lehre für Pflegeberufe. Thieme, Stuttgart

Klischies R, Panther U, Singbeil-Grischkat V (1995) Hygiene und med.

Mikrobiologie. Schattauer, Stuttgart

Quarks & Co (2009) Tödliche Keime – Gefahr aus dem Krankenhaus.

Sendung vom 07.04.09. http://www.quarks.de

Robert Koch-Institut – RKI (2000a) Anforderungen der Hygiene bei

­Operationen und anderen invasiven Eingriffen. Mitteilung der

­Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention

am Robert Koch-Institut. Bundesgesundheitsblatt – Gesundheitsforschung – Gesundheitsschutz 43: 644–648

Robert Koch-Institut – RKI (2000b) Händehygiene. Mitteilung der

­Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention

am Robert Koch-Institut. Bundesgesundheitsblatt – Gesundheitsforschung – Gesundheitsschutz 43: 230–233

Robert Koch-Institut – RKI (2007) Prävention postoperativer Infektionen

im Operationsgebiet. Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert Koch-Institut.


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